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Buchführung

Belege, Rechnungen, Kassenbuch & digitale Prozesse – Antworten und Anleitungen.

§ 15a EStG – VERLUSTVERRECHNUNG BEI KOMMANDITISTEN

WIKI: § 15a EStG – VERLUSTVERRECHNUNG BEI KOMMANDITISTEN

Wann Verluste steuerlich nutzbar sind – und wann nicht.

Kurzfazit
  • § 15a EStG beschränkt die Verlustverrechnung für Kommanditisten.
  • Verluste dürfen nur bis zur Höhe der Haftungssumme + Einlage verrechnet werden.
  • Darüber hinausgehende Verluste = verrechenbare Verluste → spätere Nutzung möglich.

💡 Zur schnellen Berechnung nutze den
§ 15a EStG-Rechner.

Grundprinzip
  • Haftung: Kommanditist haftet nur mit Einlage + Hafteinlage.
  • Steuerlich: Verluste können nur mit steuerlich „haftendem Kapital“ verrechnet werden.
  • Geht das Kapitalkonto ins Minus → Verluste „gesperrt“ (§ 15a EStG).

Praxis-Beispiele

Beispiel 1: Einlage gedeckt

Einlage 10.000 € – Verlustanteil 8.000 € → voll verrechenbar.

Beispiel 2: Über Einlage hinaus

Einlage 10.000 € – Verlustanteil 15.000 € → 10.000 € sofort nutzbar, 5.000 € gesperrt.

Beispiel 3: Spätere Nutzung

Die „gesperrten“ 5.000 € können genutzt werden, sobald das Kapitalkonto durch Gewinne wieder positiv wird.

Checkliste für Kommanditisten

👉 Mit dem § 15a EStG-Rechner kannst du sofort berechnen,
welcher Teil deines Verlustes nutzbar ist und welcher gesperrt bleibt.

Typische Fehler
  • Verluste sofort angesetzt, obwohl Kapitalkonto ins Minus geht.
  • Keine Trennung von nutzbaren und gesperrten Verlusten in der Erklärung.
  • Fehlende Dokumentation der Haftsumme → Probleme bei BP.

FAQ zu § 15a EStG
Gilt § 15a nur für Kommanditisten?

Ja, betroffen sind Kommanditisten und ähnliche Gesellschafter (z. B. bei GmbH & Co. KG). Vollhaftende Gesellschafter nicht.

Was sind „verrechenbare Verluste“?

Das sind Verluste, die gesperrt sind, aber steuerlich vorgemerkt bleiben. Sie können später genutzt werden.

Wie lange kann ich die Verluste vortragen?

Unbegrenzt – bis sie durch künftige Gewinne „freigeschaltet“ werden.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
§ 15a UStG – VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI NUTZUNGSÄNDERUNG

WIKI: § 15a UStG – VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI NUTZUNGSÄNDERUNG

Wann du bereits gezogene Vorsteuer anteilig zurückzahlen (oder zusätzlich ziehen) musst – inkl. Rechner-Hinweis.

Kurzfazit
  • § 15a UStG korrigiert Vorsteuer, wenn sich die Nutzung eines WG später ändert (steuerpflichtig ↔ steuerfrei / unternehmerisch ↔ privat).
  • Berichtigungszeitraum: 5 Jahre (bewegliche WG) / 10 Jahre (Grundstücke/Immobilien).
  • Korrektur = ursprünglicher Vorsteuerbetrag × (Restlaufzeit / Gesamtzeitraum).

💡 Schnellrechner: § 15a UStG-Rechner – Berichtigungsbetrag in Sekunden ermitteln.

Wann greift § 15a UStG?
  • Nutzungsänderung: z. B. Laptop/Auto erst 100 % betrieblich, später teilweise privat.
  • Wechsel der Umsätze: von steuerpflichtig zu steuerfrei (oder umgekehrt).
  • Veräußerung/Entnahme im Berichtigungszeitraum.
  • Investitionen in Immobilien (Mietobjekte) mit geänderter Vermietung (steuerpflichtig ↔ steuerfrei).

Nicht relevant für Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug.

Berichtigungszeiträume & Berechnung
Wirtschaftsgut Zeitraum Jährlicher Korrekturschlüssel
Bewegliche WG (Maschinen, PKW, IT) 5 Jahre 1/5 der Vorsteuer p. a.
Grundstücke/Immobilien 10 Jahre 1/10 der Vorsteuer p. a.

Formel (vereinfachte Logik): Berichtigung = Urspr. Vorsteuer × (verbleibende Jahre / Gesamtjahre) × Nutzungsänderungsquote.

Bei Teiländerungen (z. B. 60 % → 30 % unternehmerisch) wird nur die Differenzquote korrigiert (30 %-Punkte).

Praxis-Beispiele

Beispiel 1 – Laptop (5 Jahre)

Vorsteuer 380 €. Nach 2 Jahren nur noch halb betrieblich (100 % → 50 %).
Restjahre: 3 → 380 × (3/5) × 50 % = 114 € ans FA zurück.

Beispiel 2 – Vermietung (10 Jahre)

Sanierungsvorsteuer 19.000 €. Nach 4 Jahren Wechsel zu steuerfreier Vermietung.
Restjahre: 6 → 19.000 × (6/10) = 11.400 € zurück.

Beispiel 3 – Upgrade

Aus privat/steuerfrei wird steuerpflichtig: Gutschrift der Vorsteuer im Umfang der Restlaufzeit.

Checkliste: So gehst du vor

👉 Direkt rechnen mit dem § 15a UStG-Rechner – Ergebnis als Doku abspeichern.

Typische Fehler
  • Berichtigung vergessen bei Wechsel der Vermietung (steuerpflichtig ↔ steuerfrei).
  • Falscher Zeitraum (5 statt 10 Jahre oder umgekehrt).
  • Keine Quoten-Doku bei gemischt genutzten WG.
  • Veräußerung im Zeitraum ohne Restlaufzeit-Berechnung.

FAQ zu § 15a UStG
Gilt § 15a auch für geringwertige WG?

Ja, wenn sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind und im Berichtigungszeitraum eine Nutzungsänderung eintritt.

Was, wenn ich Kleinunternehmer werde?

Wechsel zum Kleinunternehmer kann eine Berichtigung auslösen (kein Vorsteuerabzug mehr).

Wie dokumentiere ich die Quote?

Z. B. Fahrtenbuch, Raumaufteilung, Zeit-/Nutzungsnachweise, Mietverträge – prüffest ablegen.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
10 Steuerfallen für Onlinehändler

WIKI: 10 STEUERFALLEN FÜR ONLINEHÄNDLER – UND WIE DU SIE VERMEIDEST

Die größten Risiken im eCommerce – als Checkliste zum Abhaken.

Kurzfazit
  • Onlinehandel = hohes Risiko für Steuerfallen (grenzüberschreitend, digital, Marktplätze).
  • Die 10 häufigsten Fehler lassen sich mit klaren Prozessen vermeiden.
  • Checkliste regelmäßig durchgehen → spart Ärger bei Betriebsprüfungen.

Die 10 Steuerfallen im Überblick

Tipp: Nutze für die Umsatzsteuerberechnung den OSS-Rechner.

Praxis-Tipps zur Vermeidung

✅ Prozesse

  • Monatliches Steuer-Review.
  • Verantwortlichkeiten klar festlegen (Shop, Buchhaltung, Steuerberater).

✅ Technik

  • Shop/ERP mit richtigen Steuersätzen pro Land konfigurieren.
  • Automatische VIES-Prüfung der USt-IdNr. einbauen.

✅ Dokumentation

  • Alle Abfragen/Nachweise digital archivieren.
  • Checkliste quartalsweise abhaken.

Top 5 Quick Wins – sofort umsetzbar

✅ OSS anmelden

Wenn die 10.000 €-Schwelle überschritten ist → sofort im BZSt-Portal registrieren.

📄 Rechnungen prüfen

Pflichtangaben + Reverse-Charge-/Steuerfrei-Hinweise ergänzen.

🔍 VIES-Check

Alle USt-IdNrn. von B2B-Kunden prüfen & Nachweise speichern.

🌍 Steuersätze kontrollieren

Shop-System für die wichtigsten EU-Länder korrekt einstellen (DE 19 %, NL 21 %, FR 20 % …).

📦 Doku vorbereiten

Alle Versand- & Rechnungsnachweise zentral ablegen → ready für Betriebsprüfung.

Mit diesen 5 Schritten reduzierst du sofort das Risiko teurer Fehler.

FAQ: häufige Fragen
Kann ich die Steuerfallen komplett vermeiden?

Fehler können passieren – aber mit Checklisten & klaren Prozessen lässt sich das Risiko stark reduzieren.

Muss ich OSS nutzen?

Ja, wenn die 10.000 €-Schwelle überschritten wird und du B2C-Umsätze in mehrere EU-Länder hast.

Reicht es, wenn mein Steuerberater das prüft?

Dein Steuerberater braucht saubere Daten & Belege. Prozesse im Unternehmen sind die Grundlage.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung – kurz erklärt

Trennung von Vermögen (Besitzgesellschaft) und operativem Geschäft (Betrieb) – Chancen und Risiken im Überblick.

1) Grundprinzip
  • Betriebsunternehmen: operatives Geschäft (oft GmbH).
  • Besitzunternehmen: hält wesentliche Betriebsgrundlagen (Immobilie, Maschinen) und überlässt sie an das Betriebsunternehmen.
  • Konsequenz: Bei personeller + sachlicher Verflechtung liegt steuerlich eine Betriebsaufspaltung vor.
2) Voraussetzungen (Check)
Voraussetzung Erklärung
Personelle Verflechtung Die gleiche(n) Person(en) beherrschen Besitz- und Betriebsunternehmen (Stimmrechtsmacht/Mehrheit).
Sachliche Verflechtung Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen (z. B. Betriebsimmobilie) an das Betriebsunternehmen.

Sonderfälle: umgekehrte Betriebsaufspaltung, mittelbare Beherrschung, Poolvereinbarungen.

3) Vor- und Nachteile
Vorteile Nachteile
Vermögensschutz (z. B. Immobilie nicht im operativen Risiko) Gewerbliche Infizierung des Besitzunternehmens (ESt + GewSt)
Finanzierungs-/Gestaltungsspielräume (Miete/Pacht) Komplexe Rechtsfolgen bei Änderungen (Erbfall, Anteilsverkauf)
Trennung von Risiko & Kapital Auflösung kann stille Reserven aufdecken → Steuerlast
4) Typische Auslöser & Risiken
  • Personelle Verflechtung bricht (Scheidung, Erbfall, Anteilsverkauf).
  • Immobilie verkauft/entnommen → Aufdeckung stiller Reserven im Besitzunternehmen.
  • Miete nicht fremdüblich dokumentiert → Angriffspunkt in BP.
  • Vertragsmix (Nutzungsüberlassung + Dienstleistungen) unsauber getrennt.
Tipp: Fremdvergleich (Mietzins, Laufzeit, Anpassungsklauseln) sauber dokumentieren; Beschlüsse/Verträge aktuell halten.
5) Praxis: Verträge & Miete/Pacht
  • Miet-/Pachtvertrag schriftlich, fremdüblich (Miethöhe, Indexierung, Nebenkosten, Instandhaltung).
  • Leistungsabgrenzung: Überlassung vs. sonstige Leistungen getrennt berechnen.
  • USt-Option prüfen (Immobilie: Option zur Steuerpflicht möglich).
  • Dokumente versionieren: Vertragsdatum, Nachträge, Gesellschafterbeschlüsse.
6) Beispiele
  • Privathalle → GmbH: Privat hält Halle, Vermietung an eigene GmbH → regelmäßig Betriebsaufspaltung.
  • Ehepaar: GmbH + GbR: GbR hält Immobilie, GmbH betreibt Handel → personelle + sachliche Verflechtung.
  • Holding-Struktur: Immobilien-GmbH & operative GmbH; Vermietung innerhalb Gruppe → prüfen.
7) FAQ
Geht das auch ohne Immobilie?

Ja, wenn andere wesentliche Grundlagen überlassen werden (z. B. Spezialmaschinen, Markenrechte).

Was ist „umgekehrte“ Betriebsaufspaltung?

Wenn das Betriebsunternehmen Anteile am Besitzunternehmen hält und damit die Beherrschung sichergestellt ist.

Wie beende ich die Struktur?

Nur mit gestalteter Planung (Zeitpunkt, Verkehrswerte, stille Reserven, USt-Grundstücke). Ungeplante Auflösung ist teuer.

Hinweis: Dieses Wiki ist eine Orientierung, ersetzt keine Einzelfallberatung. Für konkrete Gestaltungen bitte Termin buchen.

Quick-Check: Liegt (oder droht) eine Betriebsaufspaltung?





Score: 0
Status: unauffällig


Zuletzt aktualisiert: 2025-11-12
Bewirtungskosten & Geschenke & Betriebsveranstaltungen





Bewirtungskosten, Geschenke & Betriebsveranstaltungen


🍽️ Bewirtungskosten, Geschenke & Betriebsveranstaltungen

Kanzlei-Wiki • Stand: Oktober 2025

🧾 Grundlagen & Einordnung

Unternehmer:innen können Bewirtungskosten, Geschenke an Geschäftsfreunde und Aufwendungen für Betriebsveranstaltungen steuerlich geltend machen – jeweils mit speziellen Voraussetzungen und Grenzen. Das Finanzamt prüft hier besonders genau; saubere Belege sind entscheidend.

§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG
§ 37b EStG (30 % Pausch.)
Betriebsveranstaltungen: 110 € pro Kopf

🍝 1) Bewirtungskosten
  • Geschäftspartner: 70 % der angemessenen Bewirtungskosten sind als Betriebsausgaben abziehbar; 30 % gelten als nicht abziehbar.
  • Mitarbeiter:innen (betrieblich): 100 % abziehbar (z. B. Teamessen, interne Besprechung mit Mahlzeit).
  • Belegpflicht: Datum, Ort, Anlass und Teilnehmer:innen (mit Funktion) auf dem Bewirtungsbeleg bzw. Zusatzblatt.
Konstellation Abzug Hinweis
Restaurant mit Kund:innen (200 € brutto) 70 % 140 € abziehbar; ordentlicher Bewirtungsbeleg nötig
Team-Essen (400 €) 100 % betrieblich veranlasst

Tipp: Bei gemischten Runden Anlass klar dokumentieren und externe Teilnehmende benennen.

🎁 2) Geschenke an Geschäftsfreund:innen
  • 35 € netto je Empfänger:in und Jahr: bis dahin abziehbar. Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Geschenkaufwand für diese Person nicht abziehbar.
  • § 37b EStG: 30 % Pauschalsteuer optional → Geschenk bleibt beim Empfänger steuerfrei; die Pauschalsteuer ist Betriebsausgabe.
  • Dokumentation: Geschenkeliste mit Namen, Datum, Anlass, Betrag (netto) und ggf. § 37b-Anwendung.
Beispiel Abzug Praxis
Werbepräsent 30 € netto abziehbar in Geschenkeliste erfassen
Präsentkorb 50 € netto nicht abziehbar 35-€-Grenze überschritten
Mehrere kleine Geschenke, Summe 35 € netto/Jahr abziehbar Grenze je Empfänger:in beachten

USt: Vorsteuerabzug bei Geschenken nur, wenn die 35-€-Netto-Grenze je Empfänger:in eingehalten wird.

🎉 3) Betriebsveranstaltungen (110 €-Freibetrag)
  • Begünstigt sind max. 2 Veranstaltungen/Jahr (z. B. Sommerfest, Weihnachtsfeier).
  • Freibetrag: 110 € inkl. USt je teilnehmende Person. Nur der Mehrbetrag ist steuer-/sv-pflichtiger Arbeitslohn (Freibetrag, keine Freigrenze).
  • Einzubeziehende Kosten: alle Aufwendungen mit objektivem Bezug zur Veranstaltung (Raum, Speisen, Getränke, Musik, Event-Agentur, inkl. USt), verteilt auf die Teilnehmenden (einschließlich Begleitpersonen).
  • Pauschalierung: Übersteigt der Betrag 110 €, kann der Mehrteil i. d. R. mit 25 % pauschal nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG versteuert werden.
Beispiel Wert pro Person Folge
Sommerfest, 95 € p. P. 95 € steuerfrei (innerhalb Freibetrag)
Weihnachtsfeier, 125 € p. P. 125 € 15 € steuer-/sv-pflichtig (oder 25 % pauschal)
3. Veranstaltung im Jahr, 80 € p. P. 80 € voll steuer-/sv-pflichtig (nicht begünstigt)

Sachgeschenke anlässlich der Feier bis ca. 60 € (inkl. USt) können in die 110 €-Berechnung einfließen; höherwertige Zuwendungen sind separat zu behandeln.

🧭 Schnelle Orientierung
Thema Steuerlicher Abzug Kernregel
Bewirtung (Geschäftspartner) 70 % Beleg mit Anlass & Teilnehmern
Bewirtung (Mitarbeiter:innen) 100 % betrieblich veranlasst
Geschenke (geschäftlich) ≤ 35 € netto je Empfänger:in & Jahr; § 37b optional
Betriebsveranstaltung bis 110 € p. P. 2 Events/Jahr begünstigt; Mehrbetrag steuerpflichtig

Dokumentation ist entscheidend: Anlass, Teilnehmende, Beträge, ggf. Pauschalierung nach § 37b/§ 40 EStG vermerken.

Kurzberatung anfragen



Zuletzt aktualisiert: 2025-10-26
DAC 7 / PLATTFORMEN-STEUERTRANSPARENZGESETZ (PStTG)

WIKI: DAC 7 / PLATTFORMEN-STEUERTRANSPARENZGESETZ (PStTG)

Neue EU-Meldepflichten für Plattformbetreiber und Händler – das musst du wissen.

Kurzfazit
  • Seit 2023 gilt in der EU: Plattformen müssen Daten über Händler melden (DAC 7 / PStTG).
  • Betroffen: alle Verkäufer, die über Plattformen Umsätze erzielen (z. B. Amazon, eBay, Etsy, Booking).
  • Meldungen gehen an die Finanzbehörden → Abgleich mit Steuererklärungen.

💡 Tipp: Händler sollten ihre Stammdaten & USt-Infos korrekt pflegen – sonst droht Sperre auf der Plattform.

Hintergrund & Ziel der Regelung
  • EU wollte mehr Steuertransparenz im digitalen Handel.
  • Plattformbetreiber werden zu Datenlieferanten der Finanzämter.
  • Ziel: Verhinderung von Steuerhinterziehung bei grenzüberschreitendem Onlinehandel.

Wer ist betroffen?
  • Plattformbetreiber: müssen Daten sammeln & melden.
  • Händler/Verkäufer auf Plattformen: Daten werden automatisch weitergegeben.
  • Typische Plattformen: Amazon, eBay, Etsy, Airbnb, Booking, Vinted etc.
  • Privatpersonen, die regelmäßig verkaufen → können als steuerpflichtig eingestuft werden.

Welche Daten werden gemeldet?
  • Name, Anschrift, Steuer-ID / USt-IdNr.
  • Geburtsdatum (bei Privatpersonen)
  • Bankverbindung
  • Umsätze, Gebühren, Provisionen pro Quartal
  • ggf. Immobilienangaben (bei Plattformen wie Airbnb/Booking)

Fristen & Ablauf
  • Plattformen müssen jährlich bis 31. Januar des Folgejahres melden.
  • Erste Meldung: 31. Januar 2024 (für 2023).
  • Daten gehen ans BZSt und werden EU-weit ausgetauscht.

👉 Händler erhalten meist eine Kopie der Meldung von der Plattform – Daten sollten mit der Steuererklärung übereinstimmen.

Typische Risiken für Händler
  • Abweichende Angaben zwischen Plattformdaten und Steuererklärung.
  • Falsche USt-IdNr. oder fehlende Steuernummer → Plattform sperrt Auszahlung.
  • Unklare Privatverkäufe → können steuerpflichtig eingestuft werden.
  • Doppelte Meldungen bei mehreren Plattformen.

Checkliste: Was Händler jetzt tun sollten

⚠️ Wer Meldungen ignoriert oder falsche Daten liefert, riskiert Kontosperren & Finanzamt-Rückfragen.

FAQ zu DAC 7 / PStTG
Muss ich selbst etwas melden?

Nein, die Meldung macht die Plattform – aber deine Daten müssen korrekt sein.

Bin ich als Privatverkäufer betroffen?

Wenn du regelmäßig verkaufst, kann die Plattform dich als gewerblich einstufen – Daten werden dann gemeldet.

Wird das mit meiner Steuererklärung abgeglichen?

Ja, die Finanzämter gleichen gemeldete Umsätze mit deinen Angaben ab – Abweichungen führen zu Rückfragen oder Prüfungen.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Darf ich private und geschäftliche Zahlungen über dasselbe Konto laufen lassen?

Bitte trenne privat und geschäftlich. Ein separates Geschäftskonto spart Zeit und vermeidet Zuordnungsfehler. Private Zahlungen vom Geschäftskonto als Privatentnahme kennzeichnen, umgekehrt als Privateinlage.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-02
DATEV Unternehmen online: Belege richtig hochladen

Einleitung

DATEV Unternehmen online ist das zentrale Tool für die digitale Buchführung.
Es ermöglicht dir, Belege schnell und sicher zu erfassen und an deinen Steuerberater zu übermitteln.

Schritt-für-Schritt

  1. Login mit SmartCard oder SmartLogin
  2. Bereich „Belege hochladen“ öffnen
  3. Dateien als PDF/JPG hochladen oder die DATEV Upload App nutzen
Tipp: Achte auf eine gute Scan-Qualität (scharf, lesbar, keine Schatten).
Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Die 5 häufigsten Fehler im E-Commerce

WIKI: DIE 5 HÄUFIGSTEN UMSATZSTEUER-FEHLER IM ECOMMERCE

Typische Stolperfallen + praxisnahe Checkliste – interaktiv ohne JavaScript.

Kurzfazit: Wo passieren die meisten Fehler?
  • OSS falsch (oder gar nicht) genutzt bei EU-B2C-Umsätzen.
  • Marktplatzfälle (Amazon/eBay) steuerlich falsch eingeordnet.
  • IG-Lieferungen ohne gültige USt-IdNr./Nachweise gebucht.
  • Digitale Leistungen am falschen Ort besteuert.
  • Rechnungsangaben unvollständig (z. B. Reverse-Charge-Hinweis).

Einzelprüfung bleibt Pflicht (Lieferschwelle, Warenlager, B2B/B2C, Leistungsart, Beleglage).

Fehler 1: OSS-Regelung falsch angewendet
  • EU-weite 10.000 € B2C-Schwelle ignoriert oder falsch berechnet.
  • Umsätze weiterhin je Land gemeldet, obwohl OSS möglich/sinnvoll.
  • Warenlager in anderen EU-Ländern übersehen → ggf. lokale Registrierung nötig.

So löst du’s

  • Schwelle rollierend überwachen (Kalenderjahr + laufendes Jahr).
  • OSS anmelden, wenn überschritten und B2C-Fernverkäufe vorliegen.
  • Warenlager/FBA prüfen → evtl. lokale USt-Registrierung zusätzlich.

Mini-Check

  • Alle EU-B2C-Umsätze werden in der richtigen Ländersteuer erfasst.
  • OSS-Meldung & Zahlungen fristgerecht abgegeben.

Fehler 2: Marktplatzverkäufe falsch besteuert
  • Plattform schuldet Steuer (Deemed Supplier) – Händler führt dennoch ab.
  • Fehlende Abstimmung von Marktplatz-Abrechnungen und USt-Voranmeldung.
  • Falsche Behandlung von Import-One-Stop-Shop (IOSS)-Sendungen.

So löst du’s

  • Für jeden Kanal: Zahlschuldner klären (Plattform vs. Händler).
  • Abrechnungen (Fees/Tax) monatlich abgleichen.
  • IOSS-Nummer korrekt verwenden & dokumentieren.

Merker

  • Doppelerfassung vermeiden (Plattform + Händler).
  • Country-Codes/Steuersätze der Plattform prüfen.

Fehler 3: Innergemeinschaftliche Lieferung ohne Voraussetzungen
  • Keine (oder ungültige) USt-IdNr. des Abnehmers (B2B).
  • Unzureichende Beförderungs-/Versandnachweise.
  • Fehlende/zweifelhafte Unternehmereigenschaft des Käufers.
Voraussetzung Was muss vorliegen?
USt-IdNr. Gültig (VIES) + Abfrage dokumentiert (Datum/Ergebnis).
Nachweis Gelangenbestätigung/CMR/Tracking + Rechnung/Bestellung/Paketlabel.
Rechnung Steuerfrei- und RC-Hinweis, beide USt-IdNrn., Lieferort EU.

Ohne diese Belege wird die Lieferung regelmäßig steuerpflichtig.

Fehler 4: Digitale Leistungen am falschen Ort besteuert
  • Bei B2C Ort beim Verbraucher → Nachweise zum Kundenstandort fehlen.
  • OSS für digitale Leistungen nicht genutzt/zu spät.
  • B2B falsch: Reverse Charge übersehen.

So löst du’s

  • Mind. zwei nicht widersprüchliche Nachweise (IP, Billing, Bank).
  • B2C-EU über OSS melden; Drittland: lokale Regeln prüfen.
  • B2B: USt-IdNr. prüfen → RC-Hinweis auf die Rechnung.

Praxis

  • Shop/PSP so konfigurieren, dass Ländersteuersatz sauber gezogen wird.

Fehler 5: Fehlende/falsche Rechnungsangaben
  • Pflichtangaben (USt-IdNr., Anschriften, Leistungsdatum) unvollständig.
  • Reverse-Charge-/Steuerfrei-Hinweise fehlen.
  • Falscher Steuersatz/Steuerland auf B2C-Rechnungen.

Pflicht-Quickcheck

  • Fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Leistung/Datum/Menge, Steuersatz und Steuerbetrag.
  • Eigene USt-IdNr.; beim B2B-Empfänger dessen USt-IdNr. (falls RC/IGL).
  • Hinweise: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „steuerfrei“.

Template-Tipp

  • Ein EU-fähiges Rechnungs-Template mit Logik für RC/IGL/OSS nutzen.

Praxis-Checkliste: einmal im Quartal durchgehen

Tipp: In der Doku zu jedem Beleg „Wer/Was/Wann/Woher“ notieren.

Nachweise & Doku: was der Prüfer sehen will
Bereich Muss-Unterlagen Aufbewahrung
IG-Lieferung VIES-Check, Gelangenbestätigung/CMR, Tracking 10 Jahre (digital ok)
Digitale B2C 2 Standortnachweise (IP/Billing/Bank), OSS-Reports 10 Jahre
Marktplatz Monthly Tax Reports, Fee-Reports, Payouts 10 Jahre
Rechnungen Template-Stand, Änderungsprotokoll, Testcases 10 Jahre

FAQ: kurze Antworten
Gilt die 10.000 €-Schwelle pro Land?

Nein, sie gilt EU-weit aggregiert für B2C-Fernverkäufe von Waren + bestimmte digitale Leistungen.

Brauche ich trotz OSS lokale USt-Nummern?

Ja, z. B. bei Warenlager/FBA im Ausland oder bei lokalen B2B-Umsätzen.

Wie weise ich B2B bei digitalen Leistungen nach?

Durch USt-IdNr.-Prüfung (VIES) + RC-Rechnung ohne USt; Belege archivieren.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Dienstwagen & private Nutzung

Dienstwagen & private Nutzung

Viele Arbeitnehmer erhalten einen Dienstwagen, den sie auch privat nutzen dürfen.
Der private Vorteil ist steuerpflichtig und kann auf zwei Arten ermittelt werden:
nach der 1%-Regelung oder per Fahrtenbuch.

1. 1%-Regelung

  • Monatlich 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs.
  • Zuschlag für Fahrten Wohnung ↔ Arbeitsstätte: 0,03 % je km Entfernung pro Monat.
  • Bei E-Autos und Plug-in-Hybriden gelten ermäßigte Sätze (0,25 % / 0,5 %).
  • Einfach und ohne Dokumentationsaufwand, aber oft steuerlich teurer.

2. Fahrtenbuch

  • Erfassung aller Fahrten mit Datum, Zweck, Ziel, Kilometerständen.
  • Privatanteil = tatsächliche Kosten × Anteil privater Fahrten.
  • Steuerlich oft günstiger bei geringer privater Nutzung.
  • Hoher Dokumentationsaufwand, muss zeitnah & lückenlos geführt werden.

3. Vergleich & Beispiele

  • Teurer Wagen mit wenig privater Nutzung → Fahrtenbuch vorteilhaft.
  • Günstiger Wagen mit viel privater Nutzung → oft 1%-Regelung einfacher.
  • Beispiel: Bruttolistenpreis 50.000 € → 1%-Regelung = 500 €/Monat + Zuschläge.
  • Fahrtenbuch: Gesamtkosten 8.000 € / Jahr, Privatanteil 20 % = 1.600 € steuerpflichtig.

4. Tipps & Hinweise

  • Vorab Vergleich rechnen: Dienstwagen-Rechner (1%-Regel vs. Fahrtenbuch).
  • Elektronische Fahrtenbücher können helfen, den Aufwand zu reduzieren.
  • Aufbewahrungspflicht: Fahrtenbuch muss bei Betriebsprüfung vorgelegt werden können.

Dienstwagen – schnelle Orientierung

  • 1%-Regel: Einfach, pauschal, aber oft teurer
  • Fahrtenbuch: Genau, aufwändig, oft günstiger
  • E-Autos: Vergünstigte Sätze (0,25 % / 0,5 %)

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Eine Vergleichsberechnung lohnt sich fast immer.

Kurzberatung anfragen

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
DIGITALE PLATTFORM-STEUERRISIKEN

WIKI: DIGITALE PLATTFORM-STEUERRISIKEN

Amazon, eBay, Etsy & Co. – Chancen für Händler, aber auch Steuerfallen mit Risiko.

Kurzfazit
  • Plattformen erleichtern den Markteintritt, bringen aber steuerliche Risiken.
  • Typische Fallen: doppelte Besteuerung, falsche Steuersätze, fehlerhafte Reports.
  • Wer regelmäßig abgleicht & dokumentiert, reduziert Prüfungsrisiken.

💡 Plattformdaten nie blind übernehmen – immer mit eigener Buchhaltung abgleichen.

Typische Risiken im Überblick
  • Doppelte Besteuerung: Marktplatz zieht USt ab, Händler weist trotzdem aus.
  • Falsche USt-Sätze: Plattform wendet Standard- statt reduzierten Satz an (oder andersrum).
  • Provisionen & Gebühren: werden oft ohne Vorsteuerabzug gebucht.
  • Datenabweichungen: Plattform-Reports stimmen nicht mit eigener Buchhaltung überein.
  • Auslands-Umsätze: OSS/IOSS nicht korrekt hinterlegt → falsche Steuerabführung.

Praxis-Beispiele

Amazon FBA

Lagerung in anderen EU-Ländern löst lokale USt-Pflicht aus – viele Händler übersehen das.

eBay Verkäufe

Marktplatz führt USt für B2C ab, Händler weist zusätzlich USt auf Rechnung aus → doppelte Besteuerung.

Etsy / Kleingewerbe

Kleinunternehmerregelung wird nicht erkannt → Plattform meldet Umsätze ans FA, Händler erklärt steuerfrei.

Praxis-Tipps für Händler
  • 📄 Plattformberichte regelmäßig exportieren & archivieren.
  • 🔍 Daten mit eigener Buchhaltung abgleichen (monatlich/vierteljährlich).
  • 🌍 USt-Registrierungen prüfen, wenn Lager im Ausland genutzt wird.
  • 💶 Provisionen korrekt buchen (inkl. Vorsteuer aus EU-Rechnungen).
  • 👨‍💼 Steuerberater frühzeitig einbeziehen bei OSS/IOSS-Fragen.

Checkliste: Regelmäßig prüfen

👉 Wer diese Punkte quartalsweise prüft, spart Ärger bei Betriebsprüfungen.

FAQ: Häufige Fragen
Muss ich Plattformberichte 1:1 übernehmen?

Nein – sie sind eine Basis, aber nicht immer fehlerfrei. Immer mit eigener Buchhaltung abgleichen.

Wer haftet bei falschen Plattformangaben?

Am Ende der Händler selbst – auch wenn die Plattform Fehler macht.

Wie lange sollte ich Plattformdaten aufbewahren?

Mindestens 10 Jahre – wie Buchhaltungsunterlagen allgemein.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Fahrzeugkosten

Fahrzeugkosten – schnelle Orientierung

  • Kfz-Steuer: abhängig von Hubraum, CO₂-Ausstoß, Antrieb
  • Versicherung: Haftpflicht (Pflicht), Teil-/Vollkasko nach Bedarf
  • Kraftstoff/Strom: laufende Betriebskosten (verbrauchsabhängig)
  • Wartung & Reparaturen: Inspektionen, Reifen, Verschleißteile
  • Leasing / Finanzierung / Abschreibung: monatliche Belastung

Tipp: Für steuerliche Zwecke kann zwischen Fahrtenbuch und 1%-Regel gewählt werden – siehe unseren Vergleichsrechner.

Zum Fahrzeug-Vergleichsrechner

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Firmenfahrzeuge

🚲 Jobrad, 🚗 Dienstwagen & 0,25 %-Regel (DE)

Kanzlei-Wiki • Stand: Oktober 2025

🧾 Grundlagen

Private Nutzung von Firmenfahrzeugen wird pauschal mit der 1 %-Regel (Verbrenner) versteuert. Für Elektro-Dienstwagen und Plug-in-Hybride gelten vergünstigte Ansätze: 0,25 % bzw. 0,5 % des Bruttolistenpreises (BLP). Für Fahrten Wohnung ↔ erste Tätigkeitsstätte kommt zusätzlich 0,03 % je Entfernungskilometer bzw. alternativ 0,002 % pro tatsächlicher Fahrt hinzu.

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
1 % / 0,5 % / 0,25 %
+0,03 % oder 0,002 %
Fahrtenbuch als Alternative

USt-Bewertung ist separat zu betrachten (lohnsteuerliche Vergünstigungen gelten dort nicht automatisch).

📈 Bewertung: 1 % vs. 0,5 % vs. 0,25 %
Fahrzeug Privatnutzung Voraussetzungen (Kurz)
Verbrenner 1 % v. BLP/Monat Standardregel
PHEV 0,5 % v. BLP/Monat ≤ 50 g CO₂/km oder elektrische Reichweite ≥ 80 km (für Anschaffungen ab 01.01.2025), sonst 1 %.
BEV (reines E-Auto) 0,25 % v. BLP/Monat Bis zur jeweils gültigen BLP-Grenze (s. nächste Karte); darüber 0,5 %.

Die 0,25 %/0,5 %-Vergünstigung gilt auch für den Arbeitsweg-Zuschlag (0,03 %/0,002 %) mit geviertelter/halbierter Bemessungsgrundlage.

🧭 Preisgrenzen für BEV (0,25 %-Regel)

Die BLP-Obergrenze für die 0,25 %-Regel wurde angehoben:

Zeitraum der Anschaffung/Erstzulassung BLP-Grenze für 0,25 % Hinweis
bis 31.12.2023 ≤ 60.000 € klassische Regel
01.01.2024 – 30.06.2025 ≤ 70.000 € erhöhte Grenze
ab 01.07.2025 ≤ 100.000 € oberhalb davon gilt 0,5 %

BLP inkl. USt und werkseitiger Sonderausstattung.

🏠 Arbeitsweg: 0,03 % vs. 0,002 %
Methode Berechnung Wann sinnvoll?
0,03 % 0,03 % × BLP × Entfernung(km)/Monat Regelfall, ~15 Fahrten/Monat unterstellt.
0,002 % 0,002 % × BLP × Entfernung(km) × tatsächliche Arbeitstage Vorteilhaft bei viel Homeoffice/seltenen Fahrten; jahresbezogene 180-Fahrten-Deckel beachten.

Entfernung = einfache Strecke, auf volle km abgerundet. Die 0,03 % gilt auch in „Null-Fahrt-Monaten“, wenn der Wagen für den Arbeitsweg überlassen ist – Alternative: 0,002 % mit Nachweis.

🚲 Jobrad / Dienstrad
Modell Steuer Merkpunkte
Zusätzlich zum Lohn überlassenes Fahrrad/Pedelec (≤ 25 km/h) steuerfrei § 3 Nr. 37 EStG; gilt für Fahrräder & Pedelecs (keine Kfz-Einstufung).
Gehaltsumwandlung (Leasing/Jobrad) 0,25 % v. geviertelter UVP (abgerundet auf 100 €) Monatlicher geldwerter Vorteil; auch für E-Bikes/Pedelecs. S-Pedelecs (Kfz) folgen Kfz-Regeln.

Zusätzlich zur Steuerfreiheit/Ermäßigung sind oft Ladestrom & Zubehör begünstigt – USt ggf. abweichend.

🧮 Mini-Beispiele
Fall Ansatz Rechnung (skizziert)
BEV, BLP 88.000 €, Privatnutzung 0,25 % 0,25 % × 88.000 € = 220 €/Monat (zzgl. Arbeitsweg-Zuschlag; dieser ebenfalls geviertelt).
PHEV ab 2025, Reichweite 90 km 0,5 % Voraussetzungen erfüllt → 0,5 % statt 1 %.
Arbeitsweg: 18 km, BLP 60.000 €, 8 Bürotage/Monat 0,002 %-Methode 0,002 % × 60.000 × 18 × 8 = 172,8 € (gegen 0,03 % × 18 = 324 €).
Dienstrad per Umwandlung, UVP 3.450 € 0,25 % vom Viertel ¼ von 3.450 € = 862,50 € → auf 800 € abrunden → 1 % = 8,00 €/Monat.

Beispiele ohne Steuerklasse/SV-Effekte – dienen der Systematik.

🧭 Praxis-Checkliste
  • Fahrzeugdaten dokumentieren (BLP inkl. Extras, CO₂/elektr. Reichweite, Erstzulassung).
  • Für BEV: Preisgrenze (70 k bis 06/2025; 100 k ab 07/2025) prüfen.
  • Arbeitsweg bewerten: 0,03 % vs. 0,002 % (Homeoffice, Fahrtenanzahl, 180-Fahrten-Deckel).
  • Fahrtenbuch nur wählen, wenn sauber führbar (ansonsten 1 %-Methode).
  • Jobrad: „zusätzlich zum Lohn“ (steuerfrei) vs. Gehaltsumwandlung (0,25 %) klar trennen.

🏁 Fazit
Aussage Ergebnis
BEV-Privatnutzung 0,25 % bis BLP-Grenze (ab 07/2025: 100 k €), sonst 0,5 %.
PHEV-Privatnutzung 0,5 % bei ≤ 50 g CO₂/km oder ≥ 80 km E-Reichweite (ab 2025), sonst 1 %.
Arbeitsweg +0,03 % je km (pauschal) oder 0,002 % je tatsächlicher Fahrt.
Dienstrad steuerfrei (zusätzlich zum Lohn) / 0,25 % bei Gehaltsumwandlung.

Stand & Rechtslage laufend beobachten (BMF/BSG/BFH-Verlautbarungen, Ländererlasse).

Quellen (Auswahl): ADAC (0,25 % bis 100 k €), Haufe (Grenzen & 0,03/0,002 %), A&M/Grant Thornton (0,25 % E-Auto), Lohnsteuer-Kompakt (100 k € ab 07/2025), VWFS/Autohero (PHEV-Voraussetzungen), Haufe/Jobrad (steuerfrei § 3 Nr. 37 EStG; 0,25 % bei Umwandlung). ([ADAC][1])

[1]: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektroauto/elektroauto-firmenwagen-steuern/?utm_source=chatgpt.com „E-Auto als Firmenwagen: Versteuerung und Abrechnung …“

Zuletzt aktualisiert: 2025-10-24
GoBD-Verfahrensdokumentation: Was du wissen musst

GoBD-Dokumentation

Die GoBD fordern eine nachvollziehbare und vollständige
Dokumentation der Prozesse in deinem Unternehmen:

  • Organisation – Zuständigkeiten & Abläufe
  • Systeme – eingesetzte Software & IT-Struktur
  • Archivierung – Aufbewahrung & Nachvollziehbarkeit
Tipp: Nutze passende Vorlagen, um Zeit zu sparen.

👉 Direkt ausprobieren mit unserem
GoBD-Tool.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Kassenbuch führen: Praxisleitfaden in 10 Minuten

📘 Kassenbuch – Grundlagen, Pflichten & häufige Fehler

Das Kassenbuch ist für Betriebe mit Bargeldgeschäften Pflicht und muss jederzeit kassensturzfähig sein. Unser internes Tool 🧾 Kassenbuch führt dich GoBD-konform durch Erfassung, Tagesabschluss, Zählprotokoll und DATEV-Export (EXTF).

Das Kassenbuch dokumentiert alle Bargeldbewegungen und bildet die Basis einer ordnungsgemäßen Kassenführung nach den GoBD. Erforderlich sind zeitnahe, vollständige und lückenlose Einträge sowie ein täglicher Abschluss.

Starte hier: Zum internen Kassenbuch – mit geführter Erfassung, Zählprotokoll und Export.

💡 Tipp: Führe das Kassenbuch täglich; vermeide Sammelbuchungen und halte Stornos immer begründet fest.
  • Anfangsbestand (Bargeld zu Tagesbeginn)
  • Einzahlungen & Auszahlungen (alle Bargeldbewegungen)
  • Privatentnahmen & -einlagen (gehören zwingend dazu)
  • Zählprotokoll (Ist-Bestand am Tagesende)

Im internen Kassenbuch sind diese Felder bereits vorbereitet; Summen, Differenzen und Kassensturzfähigkeit werden automatisch geprüft.

  • Excel statt Kassenbuch-Software → nicht GoBD-konform (Änderungen nicht revisionssicher).
  • Keine täglichen Eintragungen → Nach-/Sammelbuchungen sind unzulässig.
  • Ist ≠ Soll → Kassensturzfähigkeit jederzeit sicherstellen.
  • Fehlende Zählprotokolle → bei Prüfungen kritisch.
  • Stornos ohne Dokumentation → Begründung & Historie erforderlich.
  • Privatvorgänge nicht erfasst → Entnahmen/Einlagen immer buchen.
💡 Tipp: Nutze das interne Kassenbuch oder eine GoBD-zertifizierte Lösung; damit sind Historie, Protokolle und Export sauber abgebildet.
  1. Einträge prüfen (vollständig/zeitnah, Belege verknüpft)
  2. Zählprotokoll erfassen (Scheine/Münzen → Ist-Bestand)
  3. Abgleich Soll/Ist (Differenzen begründen)
  4. Export (EXTF für DATEV, Monatsreport sichern)

Alles direkt ausführbar im Tool: /kassenbuch/

  • Geführte Erfassung & Plausibilitätschecks
  • Zählprotokoll-Vorlage & Tagesabschluss
  • Belegbilder verknüpfen (PDF/Scan)
  • Automatischer EXTF-Export für DATEV
  • Monatsreport & Archiv

💡 Schnellstart: Öffne das interne Kassenbuch, lege den Anfangsbestand fest, erfasse Bewegungen laufend und schließe den Tag mit dem Zählprotokoll ab. Exportiere am Monatsende die EXTF-Datei für DATEV.

Zuletzt aktualisiert: 2025-10-07
Kassenführung in Datev Unternehmen online
Wiki: Nutzung der Kasse in DATEV Unternehmen online – Marcus Ermers

📘 Nutzung der Kasse in DATEV Unternehmen online

GoBD-konforme Erfassung, Korrekturen und Abschlüsse in DATEV Unternehmen online (DUO).

1. Einleitung
Die Kassenfunktion in DATEV Unternehmen online (DUO) ermöglicht die digitale Erfassung, Verwaltung und Übermittlung von Kassenbelegen – ideal für Betriebe mit täglichem Barverkehr (Einzelhandel, Gastronomie, Praxen).
2. Voraussetzungen
  • Zugriff auf DUO mit Berechtigung für Belege/Kasse
  • Aktueller Browser (Edge, Chrome, Firefox)
  • Scanner oder DATEV Upload mobil zur Belegerfassung
  • Interne Kassenrichtlinie (z. B. täglicher Kassenabschluss, Aufbewahrungsfristen)
3. Aufbau der Kassenmaske

Du erreichst die Kasse über Unternehmen online → Anwendungen → Kasse. Typische Spalten:

  • Datum / Buchungstag
  • Belegtext / Vorgang
  • Belegnummer / Quittungsnummer
  • Einnahmen / Ausgaben
  • laufender Kassenbestand (automatisch berechnet)
4. Erfassung von Buchungen

Einnahme buchen

  1. Klicke auf Neue Buchung.
  2. Buchungstag wählen.
  3. Belegtext eingeben (z. B. „Barverkauf Produkt XY“).
  4. Betrag unter Einnahme (€) erfassen.
  5. Beleg hinzufügen und speichern.

Ausgabe buchen

  1. Klicke auf Neue Buchung.
  2. Buchungstag und Belegtext angeben (z. B. „Büromaterial – Barzahlung“).
  3. Betrag unter Ausgabe (€) eintragen.
  4. Beleg hinzufügen und speichern.
5. Kassenabschluss
  1. Tägliche oder monatliche Kassenprüfung durchführen.
  2. Bargeldbestand mit Sollbestand abgleichen.
  3. Kassenabschluss erstellen – PDF speichern.
  4. PDF im Bereich Belege hochladen (Nachweis gemäß GoBD).
6. Korrekturen & Stornos

Vor dem Kassenabschluss

Buchungen können bearbeitet oder gelöscht werden:

  • Buchung öffnen → ✏️ Bearbeiten.
  • Änderungen speichern → automatisch im Änderungsprotokoll dokumentiert.

Nach dem Kassenabschluss

Direkte Änderungen sind nicht möglich. Stattdessen eine Korrekturbuchung anlegen:

DatumBuchungstextEinnahmeAusgabe
10.10.2025Barverkauf (falsch erfasst)100,00
11.10.2025Korrekturbuchung Barverkauf 10.10. – Storno100,00
11.10.2025Barverkauf korrekt80,00

Nach Export an Kanzlei

Änderungen in DUO nicht mehr möglich. Bitte Korrekturwunsch mit Datum, Betrag und Buchungstext an die Kanzlei übermitteln.

Zusammenfassung

ZeitpunktÄnderung möglich?Vorgehen
Vor Kassenabschluss✅ JaBuchung bearbeiten
Nach Kassenabschluss⚠️ Nur per KorrekturbuchungStorno + Neu
Nach Export❌ NeinKanzlei informiert
7. GoBD-konformes Arbeiten
  • Tägliche Dokumentation aller Barbewegungen.
  • Keine nachträglichen Änderungen ohne Protokoll.
  • Kassensturz täglich empfohlen.
  • Kassenabschlüsse 10 Jahre aufbewahren.
8. Praktische Tipps
  • DATEV Upload mobil für sofortiges Belegfoto nutzen.
  • Regelmäßige statt rückwirkende Erfassung – vermeidet Differenzen.
  • Eigene Kassenübersicht pro Betriebsstätte.
  • Prüfen, ob offene Ladenkasse oder elektronische Registrierkasse.
9. Häufige Fehlerquellen
FehlerUrsacheLösung
Fehlender TagesabschlussVergessen / unregelmäßigErinnerung oder Automatik aktivieren
Bestand weicht abBeleg fehlt / doppelt erfasstTagesprotokoll prüfen, Zählprotokoll beilegen
Beleg unlesbarschlechte Fotoqualitätgute Lichtverhältnisse, Zuschneiden aktivieren
Zuletzt aktualisiert: 2025-10-16
KI IN DER BUCHHALTUNG – CHANCEN & GRENZEN

WIKI: KI IN DER BUCHHALTUNG – CHANCEN & GRENZEN

Wie Künstliche Intelligenz Prozesse beschleunigt – und warum der Steuerberater trotzdem unverzichtbar bleibt.

Kurzfazit
  • KI-Tools automatisieren Routine (Belege, Zahlungsabgleich, Reporting).
  • Mehr Effizienz, weniger Tippfehler, schnellere Prozesse.
  • Aber: Verantwortung & steuerliche Würdigung bleiben beim Menschen.

💡 KI ist ein Werkzeug – kein Ersatz für steuerliche Beratung.

Anwendungsfelder für KI in der Buchhaltung

📑 Belegerkennung

Rechnungen automatisch auslesen, Kontierungsvorschläge machen, Dubletten erkennen.

💳 Zahlungsabgleich

Bankumsätze automatisch mit Rechnungen matchen – weniger offene Posten.

📊 Reporting

Echtzeit-Kennzahlen, Liquiditätsprognosen, Dashboard-Analysen.

🧾 Umsatzsteuer

Automatische Prüfung von Steuersätzen & USt-IdNrn., Hinweis auf Auffälligkeiten.

Chancen durch KI
  • ⏱️ Zeiteinsparung bei Routinebuchungen.
  • Weniger Fehler durch Automatisierung.
  • 📈 Schnellerer Überblick über Unternehmenszahlen.
  • 💬 Bessere Kommunikation zwischen Mandant & Kanzlei (digitale Workflows).

Grenzen & Risiken
  • Keine steuerliche Würdigung: KI versteht keine Rechtsnormen im Einzelfall.
  • Haftung: Verantwortung liegt immer bei Unternehmer & Steuerberater.
  • Datenschutz: sensible Belegdaten erfordern DSGVO-konforme Tools.
  • Fehlerhafte Vorschläge möglich – menschliche Kontrolle bleibt Pflicht.

Checkliste: So setzt du KI sinnvoll ein

👉 KI ist stark bei Routine – Entscheidungen & Steuerstrategien bleiben Sache des Beraters.

FAQ zu KI in der Buchhaltung
Ersetzt KI den Steuerberater?

Nein – KI kann automatisieren, aber keine individuelle steuerliche Würdigung vornehmen.

Welche Tools sind empfehlenswert?

Bekannte Anbieter sind z. B. DATEV KI-Module, Candis, GetMyInvoices, Circula – Auswahl hängt von Bedarf & Budget ab.

Wie prüfe ich die Ergebnisse?

Regelmäßige Stichproben & Freigabeprozesse einbauen – KI ist nur so gut wie ihre Daten.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Muss ich alle Belege digitalisieren oder reicht Papier?

Muss ich alle Belege digitalisieren oder reicht Papier?

Grundsätzlich können Belege in Papierform oder digital aufbewahrt werden.
In der Praxis ist die digitale Variante jedoch klar im Vorteil.

Empfehlung

  • Alle Belege einscannen oder fotografieren (PDF/JPG)
  • Archivierung im DATEV Unternehmen online (DUO)
  • Papier kann zusätzlich aufbewahrt werden – ist aber nicht zwingend erforderlich

Mini-Checkliste




Wichtig: GoBD

Die GoBD schreiben vor, dass Belege unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar
archiviert werden müssen.
Nur dann sind sie auch bei einer Betriebsprüfung anerkannt.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-12
Nießbrauch

WIKI: NIEßBRAUCH – STEUERLICHE & RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Nießbrauch trennt Eigentum und Nutzung – beliebt bei Immobilien, Unternehmen und in der Nachfolge.

Kurzfazit
  • Nießbrauch = Nutzung fremden Eigentums + Ziehung der Erträge.
  • Wichtig in der Vermögens- & Unternehmensnachfolge.
  • Steuerlich: Einkünfte beim Nießbraucher, Eigentum beim Übertragenden.

💡 Typisch: Eltern übertragen Immobilie auf Kinder, behalten Nießbrauch & Mieteinnahmen.

Arten des Nießbrauchs
  • Vorbehaltsnießbrauch: Eigentum übertragen, Nutzung behalten.
  • Zuwendungsnießbrauch: Eigentümer räumt Dritten Nutzung ein.
  • Bruchteilsnießbrauch: z. B. 50 % der Mieten.
  • Gesellschaftsanteile: GmbH-/KG-Anteile übertragen, Erträge beim Übergeber.

Steuerliche Aspekte
  • Einkommensteuer: Nießbraucher versteuert Einkünfte.
  • Schenkung-/Erbschaftsteuer: Wert des übertragenen Vermögens wird durch Nießbrauch gemindert.
  • Grunderwerbsteuer: Familienübertragungen oft steuerfrei, Nießbrauch muss ins Grundbuch.
  • Bewertung: Kapitalwert nach Lebenserwartung (§ 14 BewG).

⚠️ Bei Betriebsvermögen sind steuerliche Stolperfallen (gewerbliche Infektion) möglich.

Praxis-Beispiele

Immobilien

Eltern übertragen Haus an Kinder, behalten Nießbrauch → Kinder sind Eigentümer, Eltern erhalten Mieten.

GmbH-Anteile

Anteile übertragen, Gewinne per Nießbrauch beim Übergeber, Stimmrechte individuell geregelt.

Zuwendungsnießbrauch

Eltern übertragen Nießbrauch an Wertpapierdepot auf Kinder → Nutzung des niedrigeren Steuersatzes.

Vor- & Nachteile
Vorteile Nachteile
Erhalt der Nutzungen (Mieten, Dividenden) Komplex, notarielle Beurkundung nötig
Steuerersparnis durch Wertminderung Schwer auflösbar, Bindung auf Lebenszeit
Nachfolgeplanung ohne Kontrollverlust Potenzielle Konflikte zwischen Eigentümer & Nießbraucher

Checkliste vor Nießbrauchsgestaltung

FAQ: Häufige Fragen
Wie lange gilt ein Nießbrauch?

Grundsätzlich lebenslang, außer befristet vereinbart.

Kann ein Nießbrauch gelöscht werden?

Nur mit Zustimmung von Eigentümer & Nießbraucher; bei Immobilien durch Grundbuchänderung.

Warum beliebt bei Immobilien?

Weil Eigentum übertragen wird, aber die wirtschaftliche Nutzung (Mieten) beim Übertragenden bleibt.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Rechnungen richtig erstellen: Pflichtangaben im Überblick

Pflichtangaben auf Rechnungen

  • Name und Anschrift des Ausstellers und des Empfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (eindeutig, ohne Lücken)
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art & Umfang der Leistung
  • Nettobetrag (Entgelt ohne USt)
  • Umsatzsteuersatz (z. B. 19 % / 7 %) und Umsatzsteuerbetrag in €
  • Bruttobetrag (Endbetrag inkl. USt)
Hinweis Kleinbetragsrechnung (bis 250 € brutto):
vereinfachte Angaben ausreichend (u. a. keine Steuernummer/USt-IdNr., aber Name/Anschrift, Datum, Art/Menge, Bruttobetrag und USt-Satz erforderlich).

Wichtige Sonderfälle (Zusatzvermerke):

  • Reverse-Charge (Leistung an Unternehmer mit § 13b UStG):

    Zusatz auf der Rechnung:
    „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge)“.
    Umsatzsteuer nicht ausweisen.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung (Waren in anderes EU-Land):

    Zusatz:
    „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“;
    USt-IdNr. beider Parteien angeben.
  • Ausfuhrlieferung (Export):

    Zusatz:
    „Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 a i. V. m. § 6 UStG“.
  • Steuerfreie Umsätze (z. B. Heilbehandlung, Vermietung):

    Zusatz:
    „Umsatz steuerfrei – Befreiungstatbestand: § … UStG“
    (konkrete Norm angeben); keine USt ausweisen.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):

    Zusatz:
    „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • Gutschrift (Self-Billing):

    Rechnung muss das Wort „Gutschrift“ enthalten und die
    USt-IdNr./Steuernummer des Leistungserbringers; übrige Pflichtangaben wie oben.

Praxis-Tipp: Verwende Textbausteine in deinem Rechnungsprogramm für die obigen Vermerke, um Fehler zu vermeiden.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
REVERSE-CHARGE-VERFAHREN

WIKI: REVERSE-CHARGE-VERFAHREN

Wenn die Steuerschuld umgedreht wird – besonders wichtig bei Google Ads, Meta, SaaS & Co.

Kurzfazit
  • Reverse-Charge = Schuldner der Umsatzsteuer ist nicht der Leistungserbringer, sondern der Empfänger.
  • Typisch bei Leistungen aus dem Ausland (z. B. Software, Werbung, Beratungen).
  • Risiko: falsche Buchung → Vorsteuer weg, Nachzahlungen bei BP.

💡 Fast jeder Onlinehändler hat Reverse-Charge-Fälle – z. B. Facebook/Google Ads.

Wann gilt Reverse-Charge?
  • Leistungserbringer im Ausland, Empfänger in Deutschland (Unternehmer).
  • Typische Fälle: Online-Werbung, Cloud-/SaaS-Tools, Lizenzen, Beratungen.
  • In Rechnung meist: „VAT 0 %, Reverse-Charge“.
  • Empfänger muss USt in DE anmelden – gleichzeitig Vorsteuer (wenn abzugsberechtigt).

Praxis-Beispiele

Google Ads

Google Ireland Ltd. → Rechnung ohne USt. Händler in DE muss 19 % USt anmelden (Reverse-Charge).

Meta / Facebook Ads

Rechnung von Meta Ireland → ebenfalls ohne USt. Händler meldet und zieht 19 % in der USt-VA.

SaaS-Tools

Rechnung von US- oder EU-Anbieter (z. B. Shopify, Canva). Reverse-Charge gilt, wenn USt-IdNr. hinterlegt ist.

Buchhalterische Behandlung
  • Umsatzsteuer wird fiktiv berechnet und in der USt-VA erklärt (z. B. Kennziffer 46/47).
  • Vorsteuerabzug im gleichen Betrag (wenn berechtigt).
  • Effekt: meist steuerneutral, aber Pflicht zur Meldung.
  • Gefahr: Wird nicht gemeldet, erkennt das FA später → Nachzahlung ohne Vorsteuer.

Checkliste: So gehst du vor

👉 Wer diese Punkte beachtet, vermeidet die häufigsten BP-Nachforderungen.

Typische Fehler
  • Rechnungen ignoriert („da keine Steuer draufsteht“).
  • USt nicht erklärt → FA fordert später + Zinsen, Vorsteuerabzug oft gestrichen.
  • Falsche Kontierung (Aufwand ohne USt-Korrektur).
  • Keine USt-IdNr. hinterlegt → Dienstleister berechnet ausländische Steuer (nicht abziehbar).

FAQ zum Reverse-Charge-Verfahren
Gilt Reverse-Charge nur für Dienstleistungen?

Meist ja – besonders für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Bei Warenlieferungen nur in Sonderfällen.

Was, wenn der Anbieter trotzdem USt berechnet?

Umsatzsteuer aus Irland/USA ist nicht als Vorsteuer abziehbar. Korrektur der Rechnung anfordern.

Wo trage ich das in der USt-VA ein?

Kennziffer 46 (Leistungen aus EU) / Kennziffer 47 (Leistungen aus Drittland).

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
SO ORGANISIERST DU DEINE BUCHHALTUNG DIGITAL

WIKI: SO ORGANISIERST DU DEINE BUCHHALTUNG DIGITAL

Von der Belegablage bis zum Steuerberater – digitale Buchhaltung spart Zeit, Nerven & Geld.

Kurzfazit: Warum digital?
  • Weniger Papierkram, alles revisionssicher gespeichert.
  • Zeit sparen durch Automatisierung (Bankimport, OCR, Schnittstellen).
  • Besserer Überblick: Liquidität, offene Rechnungen, Steuerlast.
  • Ortsunabhängig arbeiten – Kanzlei und Unternehmer sehen dasselbe.

Digitale Buchhaltung ist nicht nur „Scan statt Ordner“ – sondern ein kompletter Workflow.

Die Grundbausteine der digitalen Buchhaltung
  • Belegerfassung: Scannen oder App-Foto → automatisches Auslesen.
  • Bankkonten/PayPal: direkte Schnittstelle → automatische Zuordnung.
  • Rechnungsausgang: Rechnungssoftware mit USt-Check & Schnittstelle.
  • Cloud-Ablage: GoBD-konform, revisionssicher, mit Zugriffsrechten.
  • Schnittstelle Steuerberater: DATEV- oder API-Export.

Tools & Software – was du brauchst

Belegmanagement

  • Apps wie GetMyInvoices, sevDesk, lexoffice.
  • Automatische Belegerkennung (OCR).
  • Digitale Freigabe-Workflows für Team.

Bank & Kasse

  • Bankkonten anbinden (API/Schnittstelle).
  • Automatische Verbuchung von Zahlungseingängen.
  • Kassenführung digital – GoBD-konform.

Rechnungswesen

  • Rechnungstools mit Steuerlogik (USt, RC, OSS).
  • Wiederkehrende Rechnungen automatisieren.
  • Schnittstellen zu Steuerberater & Reporting.

Praxis-Checkliste für deine digitale Buchhaltung

Tipp: Einmal sauber aufsetzen, danach läuft die Buchhaltung (fast) automatisch.

Typische Fehler vermeiden
  • Scans als PDF-Sammlungen → nicht durchsuchbar, nicht GoBD-sicher.
  • Doppelte Ablage: in Cloud + Ordner → Chaos & Versionsprobleme.
  • Keine Zugriffsrechte → Mitarbeiter haben „alles oder nichts“.
  • Steuerberater nicht eingebunden → unnötiger Mehraufwand.

FAQ: häufige Fragen zur digitalen Buchhaltung
Ist ein Papierarchiv trotzdem nötig?

Nein – wenn die Ablage GoBD-konform ist, reicht die digitale Form. Original-Papier muss nicht zusätzlich aufbewahrt werden.

Kann ich mit Excel arbeiten?

Excel allein ist nicht GoBD-konform (änderbar, kein Prüfprotokoll). Nutze zertifizierte Software.

Welche Schnittstelle ist Standard?

In Deutschland: DATEV. Viele Tools bieten aber auch API-Exporte an.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Steuerliche Nebenleistungen
Mandanten-Wiki: Steuerliche Nebenleistungen einfach erklärt
Kurz erklärt

Was sind steuerliche Nebenleistungen?

Steuerliche Nebenleistungen sind Zahlungen, die zusätzlich zur eigentlichen Steuer anfallen können. Ziel ist oft, rechtzeitige Abgabe von Erklärungen, pünktige Zahlungen und Mitwirkung im Verfahren sicherzustellen.

  • Sie fallen an, wenn Fristen nicht eingehalten, Steuern nicht gezahlt oder Mitwirkungspflichten verletzt werden.
  • Sie sind keine „Strafe“ im strafrechtlichen Sinn, können aber finanziell deutlich weh tun.
  • Viele Nebenleistungen lassen sich durch gute Organisation und frühzeitigen Kontakt mit uns vermeiden.
Wichtig: Steuerliche Nebenleistungen sind in der Regel nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abzugsfähig.
Risiko im Blick

Warum das Thema so wichtig geworden ist

Durch Digitalisierung, strengere Fristen und automatisierte Abläufe fällt die Finanzverwaltung steuerliche Nebenleistungen heute deutlich konsequenter an als früher.

  • Verspätungszuschläge werden bei verspäteter Abgabe zunehmend automatisch festgesetzt.
  • Säumniszuschläge entstehen bei verspäteter Zahlung – oft ohne Ermessensspielraum.
  • Schätzungen und Verzögerungsgelder nach § 162 AO haben an Bedeutung gewonnen, insbesondere bei digitalen Daten.
Ignorierte Schreiben des Finanzamts, fehlende Unterlagen oder nicht beantwortete Rückfragen können schnell zu Zusatzzahlungen im vierstelligen Bereich führen.

📊 Die wichtigsten steuerlichen Nebenleistungen im Überblick

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Nebenleistungen, die in der Praxis immer wieder vorkommen.

Nebenleistung Worum geht es? Typische Auslöser Praxis-Hinweis
Verspätungszuschlag
§ 152 AO
Zuschlag, wenn Steuererklärungen nicht fristgerecht abgegeben werden. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer-, Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuererklärung wird deutlich verspätet abgegeben. Automatisierungsrisiko
Häufig automatisiert festgesetzt. Eine Reduzierung ist nur mit guter Begründung und im Einzelfall möglich.
Säumniszuschlag
§ 240 AO
Zuschlag für verspätete Zahlung fälliger Steuern. Steuerbescheid wird nicht rechtzeitig bezahlt, abgeschlossene Ratenzahlung wird nicht eingehalten. Lastschrift empfehlenswert
Am besten SEPA-Lastschrift einrichten – dann werden Steuern automatisch eingezogen.
Nachzahlungs-/Erstattungszinsen
§§ 233a, 238 AO
Zinsen auf Steuernachforderungen oder -erstattungen für zurückliegende Jahre. Größere Abweichungen zwischen Vorauszahlungen und tatsächlicher Jahressteuer, späte Veranlagung. Zinsrisiko im Blick
Durch vorausschauende Vorauszahlungen und rechtzeitige Erklärungen steuerbar.
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
§ 162 Abs. 1–3 AO
Finanzamt setzt Einnahmen/Gewinne geschätzt fest, wenn Unterlagen fehlen oder unplausibel sind. Fehlende Buchführung, formell nicht ordnungsgemäße Kassenführung, nicht beantwortete Rückfragen. Oft sehr teuer
Schätzungen fallen in der Regel nicht „zugunsten“ des Steuerpflichtigen aus.
Verzögerungsgeld
§ 146 Abs. 2b i.V.m. § 162 Abs. 4 AO
Geldbetrag für nicht oder verspätet vorgelegte Unterlagen / Daten. Anforderung von Aufzeichnungen, digitalen Daten oder Dokumentationen wird ignoriert oder verschleppt. Spannweite 2.500–250.000 €
Schon die Untergrenze kann spürbar sein – bitte Fristen ernst nehmen.
Zwangsgeld / Zwangshaft
§§ 328 ff. AO
Durchsetzung von Mitwirkungspflichten, z. B. Abgabe von Erklärungen oder Herausgabe von Unterlagen. Hartnäckige Weigerung, Pflichten zu erfüllen, trotz mehrfacher Aufforderung. Eskalationsstufe
Tritt meist erst auf, wenn vorherige Aufforderungen ignoriert wurden.
Vollstreckungskosten
§§ 249 ff. AO
Gebühren und Auslagen im Rahmen der Beitreibung (z. B. Pfändung). Längere Nichtzahlung, Inkasso durch Vollstreckungsstelle, Kontopfändungen. Vermeidbar
Frühzeitig mit uns sprechen – oft sind Ratenzahlungen oder Stundungen möglich.

📑 Schätzung & Verzögerungsgeld nach § 162 AO (Absätze 3 und 4)

§ 162 AO regelt, wann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen darf. Besonders praxisrelevant sind heute die Absätze 3 und 4 – sie betreffen Mitwirkungspflichten und digitale Daten.

§ 162 Abs. 3 AO

Schätzung bei fehlender Mitwirkung

Wenn gesetzliche Aufzeichnungs- oder Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. In der Praxis heißt das:

  • • unvollständige oder fehlende Buchführung
  • • mangelhafte oder manipulationsanfällige Kassenführung
  • • angeforderte Unterlagen werden nicht oder nur teilweise vorgelegt
  • • elektronische Daten (z. B. Kassen- oder Buchführungsdaten) stehen nicht zur Verfügung
Schätzungen fallen in der Regel nicht „zugunsten“ des Steuerpflichtigen aus. Häufig werden Umsatz und Gewinn eher nach oben angesetzt.
Beispiel: In einer Gastronomie können fehlende Kassendaten zu pauschalen Umsatz- und Gewinnzuschlägen führen – zusätzlich zur eigentlichen Steuernachzahlung.
§ 162 Abs. 4 AO / Verzögerungsgeld

Verzögerungsgeld bei verweigerter Mitwirkung

Zusätzlich zur Schätzung kann ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige seine Pflichten zur Vorlage von Unterlagen oder Daten nicht erfüllt.

Rahmen: mindestens 2.500 € bis maximal 250.000 €.

  • • Aufforderung zur Vorlage von Buchführungs- oder Kassen-Rohdaten wird ignoriert
  • • digitale Unterlagen werden bewusst zurückgehalten
  • • Verrechnungspreis-Dokumentation wird trotz Fristsetzung nicht vorgelegt
  • • mehrfache Fristverlängerungen, aber keine Lieferung von Unterlagen
Das Verzögerungsgeld kommt zusätzlich zur Steuer, zu Zinsen und zu etwaigen Zuschlägen hinzu. Es ist ausdrücklich als „Druckmittel“ gedacht.
Unser Tipp: Bitte leiten Sie Aufforderungsschreiben zur Unterlagenvorlage (insbesondere bei Betriebsprüfungen) immer sofort an uns weiter. So können wir Fristen wahren und unnötige Eskalationen vermeiden.

💡 Wichtige Merksätze für Mandanten

  • Verspätungszuschläge entstehen, wenn Erklärungen verspätet abgegeben werden – hier können wir oft prüfen, ob Spielraum besteht.
  • Säumniszuschläge entstehen automatisch bei verspäteter Zahlung – hier hilft eine rechtzeitige Lastschrift oder Ratenvereinbarung.
  • Zinsen fallen bei Nachzahlungen und Erstattungen für zurückliegende Jahre an – je früher die Erklärung, desto besser steuerbar.
  • Schätzungen können zu deutlich höheren Steuerbeträgen führen als bei ordnungsgemäßer Mitwirkung.
  • Verzögerungsgelder sind vermeidbar, wenn Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.
  • Vollstreckungskosten und Pfändungen sind meist die letzte Stufe – so weit muss es nicht kommen.
  • Je früher Sie uns einbinden, desto größer sind die Chancen, Nebenleistungen zu verhindern oder zu reduzieren.

🛡️ Wie Sie steuerliche Nebenleistungen vermeiden können

Mit ein paar einfachen Grundregeln lassen sich die meisten Nebenleistungen vermeiden oder zumindest deutlich verringern.

Organisation & Fristen

  • Steuerunterlagen rechtzeitig an die Kanzlei übergeben – idealerweise nicht „auf den letzten Drücker“.
  • Fristverlängerungsanträge laufen über uns – bitte kurzfristig Rücksprache halten.
  • SEPA-Lastschrift für wichtige Steuerarten einrichten, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
  • Ratenzahlung oder Stundung frühzeitig ansprechen, statt Bescheide „einfach liegen zu lassen“.

Unterlagen & digitale Daten

  • Kassen- und Buchführungsdaten 10 Jahre vollständig und elektronisch verfügbar halten.
  • Post vom Finanzamt, insbesondere Betriebsprüfungsankündigungen und Aufforderungsschreiben, sofort weiterleiten.
  • Bei Auslandsbezug (Wohnsitz, Arbeit, Kapitalanlagen, Immobilien) frühzeitig informieren – hier entstehen schnell komplexe Sachverhalte.
  • Bei technischen Problemen (Kasse, Software) nicht warten, sondern mit uns Rücksprache halten.

🧮 Mini-Rechner: Säumniszuschlag (vereinfachte Orientierung)

Mit diesem Mini-Rechner können Sie überschlägig berechnen, wie hoch der Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung einer Steuer ausfallen kann. Grundlage ist die aktuelle Rechtslage: 1 % pro angefangenem Monat auf die auf volle 50 € abgerundete Steuerschuld.

Eingaben

Betrag der festgesetzten, aber (zunächst) nicht gezahlten Steuer, z. B. 1.000 €.
Anzahl der angefangenen Monate der Säumnis. Bruchteile werden aufgerundet (z. B. 1,2 Monate → 2 Monate).

Ergebnis

Bitte geben Sie oben einen Betrag und den Verzögerungszeitraum in Monaten ein und klicken Sie auf „Säumniszuschlag berechnen“.
Hinweis: Die Berechnung erfolgt vereinfacht nach der Grundregel: 1 % pro angefangenen Monat auf die auf volle 50 € abgerundete Steuerschuld. Die tatsächliche Festsetzung erfolgt durch das Finanzamt.
Formel (vereinfacht): Säumniszuschlag = 1 % × (auf volle 50 € abgerundete Steuerschuld) × Anzahl angefangener Monate.

📈 Mini-Rechner: Zinsen nach § 233a AO (vereinfacht)

Mit diesem Mini-Rechner können Sie überschlägig die Höhe der Zinsen nach § 233a AO berechnen. Die Zinsen werden pro vollendetem Monat berechnet. Der monatliche Zinssatz kann angepasst werden (z. B. 0,15 % pro Monat).

Eingaben

Betrag der voraussichtlichen oder festgesetzten Steuernachzahlung, z. B. 5.000 €.
Anzahl der vollendeten Monate im Zinszeitraum. Bruchteile von Monaten bleiben unberücksichtigt.
Monatlicher Zinssatz nach § 233a AO (z. B. 0,15 % pro Monat = 1,8 % p. a.).

Ergebnis

Bitte geben Sie oben Nachzahlungsbetrag, Zeitraum (in vollen Monaten) und Zinssatz pro Monat ein und klicken Sie auf „Zinsen berechnen“.
Hinweis: Dieser Rechner arbeitet vereinfacht mit einem konstanten monatlichen Zinssatz. Die tatsächliche Zinsberechnung des Finanzamts richtet sich ausschließlich nach der gesetzlichen Regelung und den konkreten Bescheiden.
Formel (vereinfacht): Zinsen = Nachzahlung × (Zinssatz pro Monat / 100) × Anzahl vollendeter Monate.

📬 Wann sollten Sie sich sofort bei uns melden?

Bitte melden Sie sich möglichst zeitnah bei uns, wenn Sie eines der folgenden Schreiben vom Finanzamt erhalten:

  • 📌Mahnung, Androhung von Säumnis- oder Verspätungszuschlägen
  • 📌Zinsbescheid oder geänderter Steuerbescheid mit Nachzahlung
  • 📌Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen, digitalen Daten oder Verrechnungspreis-Dokumentationen
  • 📌Ankündigung einer Außenprüfung oder Nachschau (z. B. Umsatzsteuer-Nachschau)
  • 📌Schreiben der Vollstreckungsstelle (z. B. Pfändungsankündigung)
  • 📌Androhung oder Festsetzung eines Verzögerungsgeldes oder Zwangsgeldes
Unser Service für Sie: Wir prüfen Ihre Bescheide, Schreiben und Nebenleistungen, erläutern Ihnen die Hintergründe und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte – von Einspruch und Änderungsanträgen bis hin zu Ratenzahlungen oder Stundungsanträgen.
📄 Kontakt aufnehmen

Hinweis: Diese Mandanten-Information ersetzt keine individuelle Beratung. Sie soll einen ersten Überblick über steuerliche Nebenleistungen geben und sensibilisieren. Für Ihren konkreten Einzelfall sprechen Sie uns bitte an.

Zuletzt aktualisiert: 2025-12-04
STREAMEN BEI TWITCH – STEUERN RICHTIG EINORDNEN

WIKI: STREAMEN BEI TWITCH – STEUERN RICHTIG EINORDNEN

Subs, Bits & Donations – wann Streaming vom Hobby zum steuerpflichtigen Business wird.

Kurzfazit
  • Jede Einnahme über Twitch ist steuerpflichtig – auch „Donations“.
  • Ab einer gewissen Höhe: Gewerbeanmeldung + Steuererklärungen Pflicht.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) kann USt-Pflichten vermeiden.

💡 Viele Streamer unterschätzen, dass auch kleine Beträge steuerlich zählen.

Welche Einnahmen sind betroffen?
  • Abonnements (Subs) – monatliche Beiträge der Zuschauer.
  • Bits & Cheer – digitale „Trinkgelder“.
  • Donations über PayPal oder andere Tools (steuerlich keine Spenden!).
  • Werbung und Affiliate-Programme über Twitch.

Einkommensteuer & Gewerbesteuer
  • Alle Einnahmen gelten als gewerbliche Einkünfte.
  • Einkommensteuer: ab dem Grundfreibetrag (~11.600 € in 2025).
  • Gewerbesteuer: erst ab Gewinn über 24.500 €/Jahr.
  • Absetzbar: PC, Kamera, Mikro, Software, Internet, Raumkosten anteilig.

Umsatzsteuer bei Twitch
  • Twitch sitzt in Luxemburg und wickelt die Umsatzsteuer für Zuschauerumsätze ab (Subs, Bits, Werbung).
  • 👉 Für Streamer: Twitch zahlt Netto-Auszahlungen aus – diese sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen.
  • Reverse-Charge: Auf die Twitch-Gebühren musst du als Unternehmer deutsche USt anmelden (Kennziffer 46 in USt-VA) und kannst sie gleichzeitig als Vorsteuer ziehen.
  • Kleinunternehmerregelung: Bis 2024 Grenze 22.000 €/50.000 €, ab 2025 erhöht auf 25.000 € / 100.000 €. Dann entfällt die USt-Pflicht komplett.

⚠️ Donations über PayPal sind ebenfalls umsatzsteuerpflichtige Umsätze (kein Spendenprivileg).

Praxis-Beispiele

Student, 200 €/Monat

Bleibt meist Kleinunternehmer. Keine USt, aber Einkommensteuer, wenn Grundfreibetrag überschritten.

Streamer, 1.500 €/Monat

Überschreitet Grenze → Gewerbe + Regelbesteuerung. Reverse-Charge für Gebühren beachten.

Vollzeit-Streamer, 5.000 €/Monat

ESt, GewSt & USt alle relevant. Buchhaltung digital organisieren dringend empfohlen.

Checkliste für Streamer

FAQ: Häufige Fragen
Muss ich auch als kleiner Streamer Steuern zahlen?

Ja – steuerpflichtig sind alle Einnahmen. Ob du tatsächlich Steuern zahlst, hängt von Höhe & Freibeträgen ab.

Sind Donations steuerfrei?

Nein – sie gelten als umsatz- und einkommensteuerpflichtige Einnahmen.

Muss ich Rechnungen schreiben?

Ja – sobald du als Unternehmer auftrittst, solltest du Rechnungen für Kooperationen/Sponsoren erstellen.

Welche Kosten kann ich als Streamer absetzen?
  • Hardware: PC, Kamera, Mikrofon, Headset, Beleuchtung.
  • Software & Tools: Streaming-Software, Schnittprogramme, Cloud-Dienste, Lizenzgebühren.
  • Spiele & In-Game-Käufe: wenn sie betriebsnotwendig für den Stream sind.
  • Internet & Strom: anteilig für den betrieblichen Anteil.
  • Arbeitszimmer: anteilig, wenn klar abgrenzbar.
  • Reisekosten: z. B. Messen, Events, Community-Treffen.
  • Werbung & Marketing: Grafiken, Designer, Social Ads.

⚠️ Wichtig: Kosten müssen betriebsnotwendig sein und mit dem Stream in direktem Zusammenhang stehen. Private Nutzung → nur anteiliger Abzug.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand 2025/2026 – Tabellen & Beispiele

🍽️ Verpflegungsmehraufwand 2025/2026

Kanzlei-Wiki • Stand: Oktober 2025

🧾 Grundlagen

Arbeitnehmer:innen können für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten steuerfreie Verpflegungspauschalen erhalten (§ 9 Abs. 4a EStG). Gilt für Reisen, Dienstgänge, Baustellen- oder Kundeneinsätze außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte.

§ 9 Abs. 4a EStG Steuerfreie Pauschalen Inland & Ausland 3-Monatsfrist

Pauschalen gelten einheitlich auch für Arbeitgebererstattungen (LStR R 9.6).

🇩🇪 Inlandspauschalen 2025 / 2026
Abwesenheit Pauschale Hinweis
24 Stunden 28 € Ganztägige Dienstreise
An-/Abreisetag (mit Übernachtung) 14 € Auch ohne 8-Stunden-Regel
Abwesenheit > 8 Stunden 14 € Eintägige Auswärtstätigkeit

Seit 2020 unverändert. Nächste Anpassung durch BMF-Schreiben – Update folgt automatisch.

🌍 Auslandspauschalen 2025 / 2026

Pauschalen je Land/Ort werden jährlich per BMF-Schreiben festgelegt. Beispiele (Stand 2025):

Land 24 Std An-/Abreisetag
🇦🇹 Österreich 40 € 27 €
🇨🇭 Schweiz 64 € 43 €
🇫🇷 Frankreich 59 € 40 €
🇮🇹 Italien 49 € 33 €
🇺🇸 USA (New York) 74 € 50 €

Vollständige Ländertabelle im jeweiligen BMF-Schreiben (erscheint meist Ende November für das Folgejahr).

🕓 3-Monatsfrist

Pauschalen nur für die ersten 3 Monate derselben Auswärtstätigkeit am selben Ort. Danach kein Anspruch – Neustart erst nach Unterbrechung von mind. 4 Wochen.

Zeitraum Anspruch Hinweis
0–3 Monate Ja Pauschalen ansetzbar
> 3 Monate Nein Neustart nach > 4 Wochen Pause
🍽️ Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten stellt, ist die Pauschale zu kürzen – jeweils vom vollen 28-€-Tagessatz:

Mahlzeit Kürzung
Frühstück 20 % = 5,60 €
Mittagessen 40 % = 11,20 €
Abendessen 40 % = 11,20 €

Kürzungen pro Mahlzeit; Pauschale darf nicht negativ werden.

🧮 Praxisbeispiele
Fall Dauer Pauschale Bemerkung
Tagesreise (8–17 Uhr) 9 Std 14 € Eintägige Dienstfahrt
2-Tagesreise mit ÜN 48 Std 14 + 28 + 14 = 56 € An-/Abreisetage + Zwischentag
Hotel inkl. Frühstück 1 ÜN 14 + (28 – 5,60) + 14 = 50,40 € Kürzung für Frühstück
🧭 Checkliste für Arbeitgeber:innen
  • ✅ Reisedaten (Datum, Uhrzeit, Ort) dokumentieren
  • ✅ Mahlzeiten vermerken & Kürzungen automatisieren
  • 📋 3-Monatsfrist und Unterbrechungen prüfen
  • 💡 Homeoffice ≠ Reise → keine Pauschale
  • 🌍 Für Ausland: aktuelle BMF-Ländertabelle verwenden
🏁 Fazit
Punkt Ergebnis
Inland 28 € / 14 € (Stand 2025 / 2026)
Ausland BMF-Ländertabelle (jährlich)
3-Monatsfrist Ja – Neustart nach > 4 Wochen
Mahlzeitenkürzung 5,60 € / 11,20 € / 11,20 €

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 4a EStG, LStR R 9.6, BMF-Schreiben Reisekosten / Auslandstagegelder 2023 ff.

🔢 Verpflegungsmehraufwand berechnen

Öffnet den interaktiven Rechner für 2025/2026 – inkl. Kürzungen, CSV-Export & Druckfunktion.

Zuletzt aktualisiert: 2025-11-22
Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Kleinunternehmerregelung (KUR) 2025

Wenn dein Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € lag und im
laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt,
kannst du dich auf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG berufen.
Das spart Bürokratie – hat aber klare Grenzen.

Vorteile

  • Keine Umsatzsteuer in Rechnungen ausweisen
  • Keine USt-Voranmeldungen abgeben
  • Weniger Verwaltungsaufwand

Nachteile

  • Kein Vorsteuerabzug möglich
  • Wirkt bei Geschäftskunden oft weniger professionell
  • Grenzen müssen jährlich überwacht werden


Hinweis: Ob die KUR für dich sinnvoll ist, hängt
stark von deinen Investitionen (z. B. Anschaffungen mit Vorsteuer)
und deiner Zielgruppe (Privatkunden vs. Geschäftskunden) ab.

⚠️ Wichtig für Onlinehändler: Bei Leistungen von ausländischen Unternehmen
(z. B. Amazon, Stripe, Google Ads) greift oft das
Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG).
Dann schuldet du die Umsatzsteuer, hast aber als Kleinunternehmer
kein Recht auf Vorsteuerabzug – ein echter Nachteil!

👉 Prüfe deine individuelle Situation am besten mit unserem

Kleinunternehmer-Check
.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Was bedeutet eigentlich OSS?

WIKI: WAS ONLINEHÄNDLER ÜBER OSS WISSEN MÜSSEN

One-Stop-Shop (OSS) für eCommerce – Pflichten, Chancen & Praxis. Mit direktem Link zum OSS-Rechner.

Kurzfazit: Was ist OSS?
  • One-Stop-Shop ist ein EU-Verfahren für B2C-Fernverkäufe.
  • Statt in jedem Zielland registrieren → eine zentrale Meldung im Sitzstaat.
  • Gilt für Waren (Fernverkäufe) und bestimmte digitale Dienstleistungen.
  • Schwelle: EU-weit 10.000 € Jahresumsatz (B2C).

Wird die Schwelle überschritten → Pflicht zur OSS-Nutzung oder lokalen Registrierung im Zielland.

Für wen gilt OSS konkret?
  • Onlinehändler mit Kunden in der EU (B2C).
  • Digitale Anbieter (E-Books, Software, Streaming, Onlinekurse).
  • Plattform-Verkäufer, wenn sie selbst als Lieferant gelten (außer Marktplatz schuldet Steuer).

B2B-Umsätze fallen nicht unter OSS → hier greifen die bekannten Reverse-Charge-Regeln.

Vorteile von OSS

✅ Weniger Bürokratie

  • Keine Mehrfachregistrierungen in allen EU-Ländern.
  • Eine Meldung im Sitzstaat reicht.

✅ Einheitliche Prozesse

  • Quartalsweise Meldung über ein Portal.
  • Zentrale Zahlung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

✅ Planungssicherheit

  • Steuersätze aller EU-Länder im Überblick.
  • Leichte Integration in Shop- oder Buchhaltungssysteme.

Nachteile & Stolperfallen
  • Keine Vorsteuererstattung über OSS – dafür weiterhin lokale Registrierungen nötig.
  • Warenlager im Ausland (z. B. Amazon FBA) → zusätzliche USt-Registrierung vor Ort bleibt Pflicht.
  • Fristen & Datenqualität: OSS-Meldungen müssen pünktlich & korrekt sein, Korrekturen sind aufwendig.

Typische Fehler: falsche Steuersätze, fehlende OSS-Anmeldung, Vermischung von B2B/B2C.

Praxis-Checkliste für Händler

Zur Berechnung der Schwelle und Steuersätze: Zum OSS-Rechner → jetzt ausprobieren.

FAQ: häufige Fragen zu OSS
Wie melde ich mich zum OSS an?

In Deutschland über das BZStOnline-Portal. Anmeldung vor Quartalsbeginn.

Gilt OSS auch für digitale Leistungen?

Ja, z. B. Downloads, Streaming oder Online-Kurse. Ort der Leistung = Wohnsitz des Kunden.

Brauche ich trotz OSS noch andere USt-Registrierungen?

Ja, sobald du Warenlager in anderen EU-Ländern nutzt oder Vorsteuer dort geltend machen willst.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-18
Was ist bei Anzahlungsrechnungen zu beachten?

Anzahlungsrechnungen richtig stellen

Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits
im Zeitpunkt der Zahlung – nicht erst mit der Lieferung oder Leistung.
Deshalb gelten besondere Regeln für die Rechnungstellung.

Wichtige Punkte

  • Anzahlungsrechnung immer mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellen
  • Bei Zahlung: Umsatzsteuer sofort in der USt-Voranmeldung anmelden und abführen
  • Schlussrechnung: erhaltene Anzahlungen (netto + USt) separat aufführen und abziehen
  • Nur der Restbetrag wird dann noch mit Umsatzsteuer belastet

Beispiel

Ein Bauunternehmer verlangt für eine Leistung von insgesamt 10.000 € netto
eine Anzahlung von 30 %.

  • Anzahlungsrechnung: 3.000 € netto + 570 € USt = 3.570 € brutto
  • Zahlung erfolgt: USt von 570 € muss direkt ans Finanzamt gemeldet werden
  • Schlussrechnung: 10.000 € netto
    – 3.000 € netto Anzahlung = 7.000 € netto + 1.330 € USt = 8.330 € brutto
Tipp: Achte auf eine saubere Trennung zwischen
Anzahlungs- und Schlussrechnung.
👉 Mit unserem Vorsteuer-Rechner
kannst du die Beträge für Anzahlungen und Schlussrechnung einfach prüfen.
Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Welche Belege gehören in die Buchhaltung?

Welche Belege gehören in die Buchhaltung?

Für eine ordnungsgemäße Buchführung müssen alle geschäftlich relevanten Belege
vollständig und nachvollziehbar aufbewahrt und erfasst werden.

Kernbelege

  • Eingangsrechnungen (Einkäufe, Dienstleistungen)
  • Ausgangsrechnungen (an Kunden)
  • Kassenbelege & Quittungen
  • Bankauszüge & Kreditkartenabrechnungen

Zusatzbelege

  • Bewirtungsbelege (immer mit Anlass & Teilnehmern!)
  • Reisekostenbelege (Fahrten, Hotel, Verpflegung)
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge)
  • Sonstige Nachweise (z. B. Zollbelege, Steuerbescheide)
Grundsatz: Alles, was betrieblich veranlasst ist
und eine Zahlung oder Nutzung dokumentiert, gehört in die Buchhaltung.

👉 Unser Tipp: Lade alle Belege zeitnah in
DATEV Unternehmen online hoch –
so ist deine Buchführung jederzeit prüfungssicher.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Welche Unterlagen brauche ich für die USt-Voranmeldung?

Unterlagen für die Buchführung

Für eine ordnungsgemäße Buchführung müssen alle relevanten Belege und Unterlagen vollständig übergeben werden.
Eine saubere Vorbereitung erleichtert die Verarbeitung und vermeidet Rückfragen bei der Finanzbuchhaltung.

1. Wichtige Unterlagen

  • Eingangsrechnungen: alle Lieferanten- und Dienstleisterbelege des Monats/Quartals.
  • Ausgangsrechnungen: sämtliche Kundenrechnungen inkl. Gutschriften.
  • Kassenberichte: tägliche Aufzeichnungen bei Barzahlungen, Kassenbuch.
  • Bankauszüge: alle Geschäftskonten, inkl. Kreditkartenabrechnungen.
  • Zahlungsdienste: PayPal, Stripe, Klarna oder andere Zahlungsanbieter mit Monatsübersicht.

2. Besonderheiten

  • Innergemeinschaftliche Erwerbe: Rechnungen aus EU-Ländern mit korrekter USt-IdNr.
  • Reverse-Charge-Leistungen: Leistungen von ausländischen Dienstleistern (Steuerschuldnerschaft beachten).
  • Gutscheine & Anzahlungen: Besonderheiten bei der Umsatzsteuer berücksichtigen.

3. Tipps für die Praxis

  • Alle Belege digitalisieren und strukturiert ablegen (z. B. nach Monaten).
  • Bank- und Zahlungsdienst-Auszüge regelmäßig exportieren.
  • Barbelege sofort erfassen, um Lücken in der Kasse zu vermeiden.
  • Besonderheiten (z. B. Auslandsgeschäfte) direkt kennzeichnen, um Rückfragen zu vermeiden.

Buchführung – schnelle Orientierung

  • Alle Rechnungen, Kassenberichte, Bank- & Zahlungsdienste erfassen
  • Besonderheiten: innergemeinschaftliche Erwerbe & Reverse-Charge
  • Digitale Ablage spart Zeit & erleichtert die Prüfung

👉 Noch einfacher: Nutze unsere

Checkliste zur Buchführung
– damit keine Unterlage mehr fehlt.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Welche Vorteile hat die digitale Belegführung?

Vorteile der digitalen Buchführung

Digitale Buchführung spart nicht nur Zeit und Papier, sondern sorgt auch für eine
effiziente Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Steuerkanzlei.
Über DATEV Unternehmen online
können Belege direkt hochgeladen und rechtssicher archiviert werden.

Schneller Zugriff

Belege jederzeit online verfügbar – auch mobil. Kein langes Suchen in Ordnern mehr.

Weniger Papier

Digitale Ablage ersetzt das klassische Pendelordner-System.
Spart Platz, Druckkosten und ist nachhaltiger.

Revisionssicher

Archivierung nach den GoBD-Vorgaben:
unveränderbar, vollständig und jederzeit nachvollziehbar.

Direkte Übergabe

Alle Belege fließen automatisch in die Kanzlei-Software ein –
für eine schnelle und fehlerfreie Weiterverarbeitung.

Hinweis: Damit die digitale Buchführung wirklich
prüfungssicher ist, muss sie den GoBD entsprechen.
👉 Unterstütze deine Abläufe mit unserem
GoBD-Tool.
Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Welche Zahlungsarten sollte ich trennen (Bar, Karte, PayPal etc.)?

Welche Zahlungsarten sollte ich trennen?

Für eine saubere Buchführung und korrekte Umsatzsteuer ist es wichtig,
Zahlungsarten getrennt zu erfassen. So werden Abweichungen schneller sichtbar
und Betriebsprüfungen einfacher.

Wichtige Zahlungsarten

  • Barzahlungen – täglich im Kassenbuch erfassen
  • EC-/Kreditkartenzahlungen – nach Kartenterminal-Abrechnungen buchen
  • PayPal / Stripe / Online-Payment – Kontoauszüge des Zahlungsanbieters verwenden
  • Banküberweisungen – direkt vom Geschäftskonto übernehmen

Tipp aus der Praxis

Lege für jede Zahlungsart ein eigenes Buchungskonto oder einen separaten Bericht an.
So lassen sich Einnahmen besser abgleichen – zum Beispiel Bargeld vs. Bankeinzahlungen
oder PayPal-Konto vs. Shop-Umsätze.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-12
Wie erkenne ich, ob eine Rechnung alle Pflichtangaben enthält?

Pflichtangaben auf Rechnungen

  • Name und Anschrift des Ausstellers und des Empfängers
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer (eindeutig, ohne Lücken)
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art & Umfang der Leistung
  • Nettobetrag (Entgelt ohne USt)
  • Umsatzsteuersatz (z. B. 19 % / 7 %) und Umsatzsteuerbetrag in €
  • Bruttobetrag (Endbetrag inkl. USt)
Hinweis Kleinbetragsrechnung (bis 250 € brutto):
vereinfachte Angaben ausreichend (u. a. keine Steuernummer/USt-IdNr., aber Name/Anschrift, Datum, Art/Menge, Bruttobetrag und USt-Satz erforderlich).

Wichtige Sonderfälle (Zusatzvermerke):

  • Reverse-Charge (Leistung an Unternehmer mit § 13b UStG):

    Zusatz auf der Rechnung:
    „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge)“.
    Umsatzsteuer nicht ausweisen.
  • Innergemeinschaftliche Lieferung (Waren in anderes EU-Land):

    Zusatz:
    „Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“;
    USt-IdNr. beider Parteien angeben.
  • Ausfuhrlieferung (Export):

    Zusatz:
    „Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 a i. V. m. § 6 UStG“.
  • Steuerfreie Umsätze (z. B. Heilbehandlung, Vermietung):

    Zusatz:
    „Umsatz steuerfrei – Befreiungstatbestand: § … UStG“
    (konkrete Norm angeben); keine USt ausweisen.
  • Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):

    Zusatz:
    „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
  • Gutschrift (Self-Billing):

    Rechnung muss das Wort „Gutschrift“ enthalten und die
    USt-IdNr./Steuernummer des Leistungserbringers; übrige Pflichtangaben wie oben.

Praxis-Tipp: Verwende Textbausteine in deinem Rechnungsprogramm für die obigen Vermerke, um Fehler zu vermeiden.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Wie führe ich ein Fahrtenbuch richtig?

Wie führe ich ein Fahrtenbuch richtig?

Ein Fahrtenbuch muss zeitnah, lückenlos und manipulationssicher geführt werden.
Es dient dem Finanzamt als Nachweis, wie hoch der Anteil der betrieblichen Nutzung am Firmenwagen ist.

  1. Jede Fahrt sofort eintragen: zeitnah nach Fahrtbeginn bzw. -ende.
  2. Pflichtangaben: Datum, Start- & Zielort,
    Kilometerstände (Anfang/Ende) und Zweck der Fahrt.
  3. Privatfahrten: eindeutig als „privat“ kennzeichnen.
  4. Geschäftsfahrten: mit Kunde, Projekt oder Anlass dokumentieren.
  5. Tank- und Werkstattfahrten: ebenfalls aufnehmen.

Praxis-Tipps

  • Elektronische Fahrtenbücher sind erlaubt, wenn sie GoBD-konform sind
    (keine nachträglichen Änderungen möglich).
  • Belege aufbewahren: Tankquittungen, Werkstattrechnungen und Leasingverträge
    helfen bei der Plausibilitätsprüfung.
  • Konsistenz prüfen: Kilometerstände sollten mit Inspektions- und HU-Belegen übereinstimmen.

Hinweis: Ob sich ein Fahrtenbuch für dich lohnt, hängt von
Fahrleistung, Privatanteil und Fahrzeugwert ab.
👉 Nutze unseren

Rechner: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch
, um die günstigste Variante zu ermitteln.
Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Unternehmen können die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer
als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.
Damit mindert sich die Zahllast an das Finanzamt.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • Ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG
  • Leistung für das Unternehmen (betriebliche Veranlassung)
  • Kein Ausschluss (z. B. bestimmte Pkw-Kosten, Bewirtungen über 70 %, Geschenke über 35 €)

Pflichtangaben auf einer Rechnung

  • Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag
Beispiel: Ein Unternehmer erhält eine Eingangsrechnung
über 1.000 € netto + 190 € USt.
→ Er darf die 190 € als Vorsteuer abziehen und mit seiner eigenen Umsatzsteuerzahllast verrechnen.

👉 Berechne deine Vorsteuer ganz einfach mit unserem
Vorsteuer-Rechner.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Wie gehe ich mit Barbelegen um?

Barbelege richtig erfassen

Barbelege (z. B. Tankquittungen, Restaurantbelege, kleine Ausgaben) müssen
zeitnah und vollständig erfasst werden, um bei einer Betriebsprüfung
anerkannt zu werden.

  1. Beleg sichern: Jeden Barbeleg sofort fotografieren oder einscannen.
  2. Datum & Zweck: Auf dem Beleg das Zahlungsdatum und den
    geschäftlichen Anlass notieren.
  3. Upload in DUO: Beleg in
    DATEV Unternehmen online hochladen.
  4. Kassenführung: Bei Bargeldkassen täglich einen Kassenbericht erstellen
    und ein Zählprotokoll ablegen.

Beispiel: Kassenbuchblatt

Datum Beleg-Nr. Einnahme Ausgabe Saldo
01.01.2025 001 25,00 € (Tankbeleg) 975,00 €
01.01.2025 002 150,00 € (Barverkauf) 1.125,00 €

👉 So könnte ein Kassenbuchblatt aussehen – wichtig: jeden Tag mit
Anfangs- und Endbestand sowie einem Zählprotokoll abschließen.


Tipp: Lade Barbelege möglichst am selben Tag hoch und
führe dein Kassenbuch lückenlos – so bleibt es prüfungssicher.
Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11
Wie gehe ich mit Eigenbelegen um (z. B. Trinkgeld, Verlustbelege)?

Wie gehe ich mit Eigenbelegen um?

Eigenbelege ersetzen fehlende Rechnungen nur im Ausnahmefall.
Sie dienen als Ersatznachweis für Ausgaben, wenn keine ordnungsgemäße Rechnung erhältlich ist
– z. B. bei Trinkgeld, Verlust von Belegen oder Parkautomaten ohne Quittung.

Inhalt eines Eigenbelegs

  • Datum der Ausgabe
  • Betrag
  • Anlass / Zweck
  • Ort der Ausgabe
  • Beteiligte Personen (falls relevant)
  • Unterschrift des Ausstellers

Wichtiger Hinweis

Eigenbelege sind nicht gleichwertig zu Rechnungen und sollten nur
ausnahmsweise eingesetzt werden.
Lade sie in DUO oder dein DMS hoch wie einen normalen Beleg – aber setze sie sparsam ein.

Praxis-Tipp

Für wiederkehrende Fälle (Trinkgeld, Parkgebühren) lohnt es sich, ein
Eigenbeleg-Formular vorzubereiten, das nur noch ausgefüllt werden muss.

Zuletzt aktualisiert: 2025-09-12
Wie lade ich Belege in DATEV Unternehmen online hoch?

Belege in DATEV Unternehmen online hochladen

Belege hochladen in DATEV Unternehmen online – so geht’s Schritt für Schritt.
Mit dieser Anleitung laden Sie Belege, Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und Quittungen schnell und sicher in
DATEV Unternehmen online (DUO) hoch – direkt im Browser oder per App, ganz ohne Zusatzprogramme wie Belegtransfer.
Ideal für Unternehmen, die ihre Buchhaltung digital und revisionssicher organisieren möchten.

DATEV Unternehmen online – Belege hochladen Ansicht
Ansicht „Belege → Belege hochladen“.

Schritt-für-Schritt · Web (Drag & Drop)
  1. Anmeldung: https://duo.datev.de mit SmartCard oder SmartLogin.
  2. Belege → Belege hochladen öffnen.
  3. Dateien hochladen: PDF/JPG/PNG per Drag & Drop ins Fenster ziehen oder „Dateien auswählen“.
  4. Prüfen: Datum, Rechnungsnummer, Betrag, MwSt. müssen gut lesbar sein.
  5. Bereitstellen: Nach dem Upload stehen die Belege automatisch der Kanzlei zur Verfügung.

Upload per App (mobil)
  • DATEV Upload mobil installieren (iOS/Android) und mit SmartLogin koppeln.
  • Beleg fotografieren → Zweck/Kategorie wählen → hochladen.
  • Tipp: Fotografiere auf kontrastreichem Hintergrund, vermeide Schatten/Schrägen.

Ordnung & Geschwindigkeit (Best Practices)
  • Sammel-Uploads: Mehrere Dateien gleichzeitig hochladen.
  • Ordner nutzen: „Eingangsrechnungen“, „Ausgangsrechnungen“, „Kasse“ – hält es übersichtlich.
  • OCR bevorzugen: PDFs mit Texterkennung verbessern Trefferquoten.
  • Laufend statt schubweise: Belege zeitnah hochladen, nicht erst zum Monatsende.

0-Euro-Rechnungen (Null-Betrag) – was tun?

Faustregel: 0-€-Beleg immer hochladen und eine kurze Notiz ergänzen, warum der Betrag 0,00 € ist.
  • Immer hochladen: Auch 0-€-Rechnungen archivieren (Aufbewahrungspflicht).
  • Belegnotiz ergänzen: Kurz den Grund nennen (z. B. Probe/Gratislieferung, Gutschrift/Storno, Werbeleistung ohne Entgelt, interne Umlage).
  • Steuerkennzeichen wählen (nie leer lassen):
    • steuerfrei (§ 4 UStG) – wenn gesetzliche Befreiung vorliegt,
    • 0 % USt – steuerbar, aber Steuersatz 0 %,
    • nicht steuerbar – reiner Innenumsatz/Gratisprobe (ggf. unentgeltliche Wertabgabe prüfen).
  • Belege anhängen: Lieferschein, Export-/Versandnachweis oder interne Freigabe beifügen.
  • Gutschriften/Storno: Originalrechnung in der Notiz referenzieren („Bezug auf RE 123 vom 10.10.2025“).
Kopierbare Notizen:

  • „Probe/Gratislieferung – kein Entgelt vereinbart. Lieferschein Nr. … beigefügt.“
  • „Gutschrift zu RE … (Datum …) – Korrektur, Nettobetrag 0,00 €.“
  • „Werbeleistung ohne Entgelt – keine Berechnung, Nachweis angehängt.“
  • „Unentgeltliche Wertabgabe – steuerlich prüfen; Beleg / Freigabe anbei.“

Häufige Fragen (FAQ)
Upload geht nicht – was tun?

Browser wechseln (Chrome/Edge), Cache leeren, PDF „als Kopie speichern“. SmartLogin-Verbindung prüfen.

Kann ich Belege löschen?

Bereits bereitgestellte Belege lassen sich nicht „entfernen“, aber mit Vermerken korrigieren oder durch neue Versionen ersetzen.

Welche Formate sind erlaubt?

PDF, JPG, PNG. Empfohlen: PDF mit OCR.

Tipp:
Für eine saubere Zusammenarbeit mit der Buchhaltung empfehlen wir unsere
Checkliste „Welche Belege braucht die Buchhaltung?“.
Für Amazon-Händler:
Wir haben eine automatisierte
Settlement-Report-Auswertung.
Zuletzt aktualisiert: 2025-11-14
Wie reiche ich Reisekosten richtig ein?

Wie reiche ich Reisekosten richtig ein?

Damit Reisekosten steuerlich anerkannt und korrekt in der Buchhaltung erfasst werden,
ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation notwendig.
Neben den Belegen sind immer auch Zweck, Datum und Reisedaten anzugeben.

Was gehört in die Reisekostenabrechnung?

  • Reisezweck (z. B. Kundentermin, Messebesuch, Schulung)
  • Reisedatum und Dauer (von/bis)
  • Gefahrene Strecke (Start- und Zielort, km bei Pkw-Fahrten)
  • Belege für alle Aufwendungen:
    • Hotelrechnungen
    • Flugtickets / Bahnfahrkarten
    • Taxi- und ÖPNV-Belege
    • Park- und Mautquittungen
    • Bewirtungsbelege (mit Anlass & Teilnehmern)
  • Verpflegungsmehraufwand nach den gültigen Pauschalen (ohne Beleg, aber mit Zeitangaben)

So reichst du die Reisekosten ein

  1. Alle Belege sammeln (digital oder Papier).
  2. Belege mit Zweck, Datum und Strecke ergänzen.
  3. Scans/Fotos in

    DATEV Unternehmen online
    hochladen.
  4. Falls notwendig: kurze Aufstellung oder Tabelle beifügen (z. B. für mehrere Fahrten).
Tipp: Führe unterwegs eine kleine Liste
(z. B. in einer App oder Notiz) – so stellst du sicher, dass keine Fahrt und kein Beleg verloren geht.
👉 Eine eigene Checkliste für Reisekosten können wir gerne noch erstellen.
Zuletzt aktualisiert: 2025-09-11