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Internationales Steuerrecht

Internationale Fälle sind oft komplex – mit Doppelbesteuerungsabkommen, Progressionsvorbehalt und besonderen Dokumentationspflichten.
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir für Sie Quick-Rechner, wichtige Hinweise und eine Checkliste zusammengestellt.
So können Sie sich schnell orientieren und optimal vorbereitet ins Gespräch gehen.

👉 Wählen Sie unten die passende Kategorie aus, um direkt die Rechner, Hinweise oder unsere Checkliste zu öffnen.

🔎 Direkt zu den Quick-Rechnern

⚠️ Wichtige Hinweise
  • Quick-Rechner = vereinfachte Ergebnisse, maßgeblich sind DBA/Gesetze.
  • Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Auslandsgewinn erhöht den Steuersatz in DE.
  • Anrechnung (§ 34c EStG): nur bis zur Höhe der dt. Steuer möglich.
  • Dokumentation: Grenzgänger → Tagebuch; Betriebsstätten → Funktions-/Risikoanalyse.
  • Telework/Hybrid: Sonderabkommen können die Zuordnung ändern.
  • Lohnsteuerabzug: Auch im Ausland können Pflichten bestehen.

Mandanten-Checkliste
  • Arbeitsvertrag & Einsatzorte (inkl. Homeoffice-Regelung)
  • Kalendarium der Arbeitstage – Tätigkeitsstaat, Wohnsitzstaat, Dienstreisen
  • Lohnabrechnungen & Quellensteuer-Nachweise (z. B. „jaaropgave“ NL)
  • Kostenbelege – Reisen, Hotels, Projektaufwendungen
  • Betriebsstätten-Unterlagen – Funktions-/Risikoanalyse, Verrechnungspreis-Doku
  • Besondere Absprachen – Telework-/Homeoffice-Vereinbarungen, Sonderregelungen

👉 Diese Liste erleichtert die Vorbereitung und sorgt für Vollständigkeit.

📑 BsGaV – Gewinnaufteilung in der Praxis

Der Quick-Rechner zeigt eine vereinfachte Gewinnaufteilung.
In der Praxis richtet sich die steuerlich verbindliche Abgrenzung nach der
Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) i. V. m. § 1 Abs. 5 AStG.
Diese verlangt eine funktionale Analyse, Kapitalausstattung und ggf. Verrechnungspreise.

  • Funktionen der Betriebsstätte (z. B. Vertrieb, Produktion, Projektsteuerung)
  • Risiken (Markt-, Kredit-, Projektrisiken)
  • Wirtschaftsgüter – Assets, Immobilien, immaterielle Werte
  • Kapitalausstattung – Eigen- und Fremdkapital
  • Interne Leistungen – Management, IT, Buchhaltung
  • Verrechnungspreise – nach Fremdvergleich
  • Dokumentation – § 12 BsGaV

👉 Der Rechner ist eine Orientierungshilfe – für eine BsGaV-konforme Analyse sind detaillierte Unterlagen erforderlich.

❓ FAQ – Internationale Steuerfälle

Wie berechnet man den Progressionsvorbehalt?

Der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG bewirkt, dass steuerfreie Auslands­einkünfte zwar nicht in Deutschland versteuert werden,
aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöhen. Unser 📈 Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet die Steuer exakt nach § 32a EStG.

Wann greift die 183-Tage-Regel?

Die 183-Tage-Regel gilt nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wenn ein Arbeitnehmer in einem anderen Staat arbeitet,
dort aber maximal 183 Tage pro Jahr anwesend ist, der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat sitzt und die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte getragen wird.
Nutzen Sie dafür unseren 🌍 Grenzgänger-Check.

Wie funktioniert die Quellensteuer-Anrechnung?

Wenn Einkünfte im Ausland besteuert werden, kann die dort gezahlte Steuer nach § 34c EStG auf die deutsche Steuer angerechnet werden,
soweit sie die deutsche Steuer auf diese Einkünfte nicht übersteigt. Details liefert unser Quellensteuer-Check.

Wie wird ein Betriebsstättengewinn verteilt?

Gewinne müssen nach dem sog. AOA (Authorized OECD Approach) funktions- und risikogerecht zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte aufgeteilt werden.
Ein einfacher Einstieg gelingt mit unserem 🏭 Betriebsstättengewinn-Rechner.