Internationales Steuerrecht
Internationale Fälle sind oft komplex – mit Doppelbesteuerungsabkommen, Progressionsvorbehalt und besonderen Dokumentationspflichten.
Damit Sie den Überblick behalten, haben wir für Sie Quick-Rechner, wichtige Hinweise und eine Checkliste zusammengestellt.
So können Sie sich schnell orientieren und optimal vorbereitet ins Gespräch gehen.
👉 Wählen Sie unten die passende Kategorie aus, um direkt die Rechner, Hinweise oder unsere Checkliste zu öffnen.
❓ FAQ – Internationale Steuerfälle
Wie berechnet man den Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG bewirkt, dass steuerfreie Auslandseinkünfte zwar nicht in Deutschland versteuert werden,
aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte erhöhen. Unser 📈 Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet die Steuer exakt nach § 32a EStG.
Wann greift die 183-Tage-Regel?
Die 183-Tage-Regel gilt nach den meisten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), wenn ein Arbeitnehmer in einem anderen Staat arbeitet,
dort aber maximal 183 Tage pro Jahr anwesend ist, der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat sitzt und die Vergütung nicht von einer Betriebsstätte getragen wird.
Nutzen Sie dafür unseren 🌍 Grenzgänger-Check.
Wie funktioniert die Quellensteuer-Anrechnung?
Wenn Einkünfte im Ausland besteuert werden, kann die dort gezahlte Steuer nach § 34c EStG auf die deutsche Steuer angerechnet werden,
soweit sie die deutsche Steuer auf diese Einkünfte nicht übersteigt. Details liefert unser Quellensteuer-Check.
Wie wird ein Betriebsstättengewinn verteilt?
Gewinne müssen nach dem sog. AOA (Authorized OECD Approach) funktions- und risikogerecht zwischen Hauptsitz und Betriebsstätte aufgeteilt werden.
Ein einfacher Einstieg gelingt mit unserem 🏭 Betriebsstättengewinn-Rechner.
