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Kapitalerträge

WIKI: KAPITALERTRÄGE – AKTIEN, ETFS, KRYPTO & CFDS

Abgeltungsteuer richtig einordnen, Verlusttöpfe nutzen, Quellensteuer beachten – kompakt & praxisnah.

Kurzfazit
  • Kapitalerträge (u. a. Dividenden, Zinsen, Kursgewinne, Derivate) unterliegen i. d. R. der Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € p. P. / 2.000 € bei Zusammenveranlagung – per Freistellungsauftrag nutzen.
  • Verlustverrechnungstöpfe getrennt führen (Aktien / Sonstige). Für Termingeschäfte gelten Limits.
  • Bei Kryptowährungen unterscheiden: direkter Besitz (Spekulationsfrist) vs. CFD/Zertifikate (Abgeltungsteuer).

💡 Jahressteuerbescheinigung & Broker-CSV aufbewahren – erleichtert Erklärung & Verrechnung.

Abgeltungsteuer & Grundregeln
  • 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli auf die Steuer + ggf. 8/9 % Kirchensteuer.
  • Sparer-Pauschbetrag vorab abziehen (Freistellungsauftrag bei Bank/Depot hinterlegen).
  • Verlusttöpfe:
    • Aktien-Topf (nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar)
    • Allgemeiner Topf (Zinsen, Fonds, Zertifikate usw.)
    • Termingeschäfte: negatives Ergebnis i. d. R. nur bis 20.000 € p. a. verrechenbar
  • Quellensteuer ausländischer Dividenden häufig bis 15 % anrechenbar (DBA beachten).

Aktien & ETFs

Was ist steuerpflichtig?

  • Dividenden immer steuerpflichtig
  • Kursgewinne unabhängig von Haltedauer (keine Spekulationsfrist seit 2009)
  • Teilfreistellung bei Fonds (z. B. 30 % bei Aktienfonds) mindert die Bemessungsgrundlage

Praxis

Bank führt die Steuer i. d. R. automatisch ab (Bescheinigung).
Ausländische Dividenden: Quellensteuer prüfen/erstatten lassen.

CFDs & Derivate
  • Gewinne/Verluste sind Kapitalerträge; Abrechnung meist direkt durch den Broker.
  • Verlustverrechnung aus Termingeschäften i. d. R. bis 20.000 € p. a. begrenzt; Überhänge vortragsfähig.
  • Zertifikate/Optionen/Futures: je nach Ausgestaltung „Sonstige“ bzw. Termingeschäfte – Dokumentation wichtig.

Kryptowährungen
  • Direkter Besitz (Wallet/Börse als Wirtschaftsgut): Veräußerungsgewinne nach 12 Monaten regelmäßig steuerfrei (Privatvermögen).
  • Verkauf vor Ablauf der 12 Monate → steuerpflichtig mit persönlichem Steuersatz.
  • Staking/Lending kann die Haltefrist verlängern (bis 10 Jahre).
  • Krypto-CFDs/Zertifikate: wie Kapitalerträge (Abgeltungsteuer), keine Spekulationsfrist.

Nachweise (CSV, Tx-IDs, Screenshots) sammeln – Finanzamt verlangt belastbare Dokumentation.

Beispielrechnungen
Fall Bemessung Steuer grob
Dividende 1.000 € nach Pauschbetrag ≈ 25 % + Soli (+ ggf. KiSt)
Aktiengewinn 5.000 € Abgeltungsteuer ≈ 1.313 € (ohne KiSt)
CFD-Verlust 40.000 € Verrechenbar p. a. bis 20.000 €; Rest Vortrag
Bitcoin-Verkauf nach 13 Monaten Spekulationsfrist überschritten 0 €

Richtwerte für die Einordnung. Individuelle Situation (Kirchensteuer, Teilfreistellungen, Verlusttöpfe) kann abweichen.

FAQ
Wie nutze ich den Sparer-Pauschbetrag?

Freistellungsauftrag bei Bank/Depot hinterlegen; sonst Einbehalt und ggf. Erstattung über die Steuererklärung.

Kann ich Aktien-Verluste mit Fonds-Gewinnen verrechnen?

Aktien-Verluste nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar; sonstiger Topf separat.

Was ist mit ausländischer Quellensteuer?

Häufig bis 15 % anrechenbar; DBA-Regeln prüfen, ggf. Erstattungsverfahren.

Gilt bei Krypto die 1-Jahres-Frist immer?

Für Privatvermögen regelmäßig ja; Sonderfälle (z. B. Staking/Lending) beachten.

Tools & Unterstützung

Mit unserem Tool können Sie Erträge kalkulieren und CSV/XLSX importieren.

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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