Internationales Steuerrecht – Quick-Rechner
Tariforientierte Berechnung des Progressionsvorbehalts · Anrechnungshöchstbetrag · strukturierter 183-Tage-Vorcheck
Progressionsvorbehalt nach §§ 32a, 32b EStG
Nicht Bruttoarbeitslohn: einzutragen sind die nach § 32b EStG ermittelten Einkünfte beziehungsweise Leistungen. Negative Werte sind möglich, soweit steuerlich berücksichtigungsfähig.
Berechnet wird die tarifliche Einkommensteuer. Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, § 32d EStG, Kinderfreibetragsprüfung und weitere Tarifbesonderheiten sind nicht enthalten.
Anrechnung ausländischer Steuer
Betrag nach Begrenzung auf den abkommensrechtlich zulässigen Quellensteuersatz; 0 € bleibt ausdrücklich 0 €.
Länderbezogener deutscher Anrechnungshöchstbetrag; nicht die gesamte deutsche Steuer.
183-Tage-Vorcheck für Arbeitnehmer
Sonderregeln etwa für Grenzgänger, öffentlichen Dienst, Organmitglieder, Arbeitnehmerüberlassung, Fahrer sowie Schiffs- und Flugpersonal werden nicht automatisch beurteilt.
