reverse-charge
Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) einfach erklärt
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet nicht der leistende Unternehmer,
sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
Das Verfahren kommt insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen
oder bestimmten Bauleistungen zur Anwendung.
Hier erfahren Sie, wann Reverse Charge gilt, wie Rechnungen korrekt
ausgestellt werden und welche typischen Fehler vermieden werden sollten.
1️⃣ Grundprinzip
Normalerweise stellt der Unternehmer eine Rechnung mit Umsatzsteuer
aus und führt diese an das Finanzamt ab.
Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Steuerschuld jedoch auf
den Leistungsempfänger übertragen.
- Rechnung ohne Umsatzsteuer
- Hinweis auf § 13b UStG
- Empfänger berechnet und meldet die Steuer selbst
2️⃣ Wann gilt Reverse Charge?
Typische Anwendungsfälle:
- Leistungen eines ausländischen Unternehmers an einen deutschen Unternehmer
- Innergemeinschaftliche Dienstleistungen innerhalb der EU
- Bestimmte Bauleistungen
- Lieferungen bestimmter Waren (z. B. Metalle)
3️⃣ Praxisbeispiel
Ein deutsches Unternehmen beauftragt eine Marketingagentur in Spanien.
Die Agentur stellt eine Rechnung über 5.000 € ohne Umsatzsteuer.
Das deutsche Unternehmen muss:
- 19 % Umsatzsteuer selbst berechnen (950 €)
- diese in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anmelden
- gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (bei Vorsteuerberechtigung)
Ergebnis: Steuerlich neutral – aber meldepflichtig.
4️⃣ Anforderungen an die Rechnung
Die Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausweisen.
Stattdessen muss ein Hinweis enthalten sein, z. B.:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG“
5️⃣ Typische Fehler
- Umsatzsteuer wird trotzdem ausgewiesen
- Reverse Charge nicht in der Voranmeldung erklärt
- USt-IdNr. nicht geprüft
- EU-Leistungen falsch eingeordnet
6️⃣ Häufige Fragen (FAQ)
Ist Reverse Charge immer steuerneutral?
Nur wenn vollständige Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Gilt Reverse Charge bei Privatkunden?
Nein, grundsätzlich nur im B2B-Bereich.
→ Zur Übersicht:
Umsatzsteuer – Der große Leitfaden
📞 Unsicher bei EU-Leistungen?
Wir prüfen Ihre Rechnungen und sorgen für eine korrekte
umsatzsteuerliche Behandlung – insbesondere bei Auslandssachverhalten.
