§ 15a UStG – VORSTEUERBERICHTIGUNG BEI NUTZUNGSÄNDERUNG
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Wann du bereits gezogene Vorsteuer anteilig zurückzahlen (oder zusätzlich ziehen) musst – inkl. Rechner-Hinweis.
Kurzfazit
- § 15a UStG korrigiert Vorsteuer, wenn sich die Nutzung eines WG später ändert (steuerpflichtig ↔ steuerfrei / unternehmerisch ↔ privat).
- Berichtigungszeitraum: 5 Jahre (bewegliche WG) / 10 Jahre (Grundstücke/Immobilien).
- Korrektur = ursprünglicher Vorsteuerbetrag × (Restlaufzeit / Gesamtzeitraum).
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Wann greift § 15a UStG?
- Nutzungsänderung: z. B. Laptop/Auto erst 100 % betrieblich, später teilweise privat.
- Wechsel der Umsätze: von steuerpflichtig zu steuerfrei (oder umgekehrt).
- Veräußerung/Entnahme im Berichtigungszeitraum.
- Investitionen in Immobilien (Mietobjekte) mit geänderter Vermietung (steuerpflichtig ↔ steuerfrei).
Nicht relevant für Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug.
Berichtigungszeiträume & Berechnung
| Wirtschaftsgut | Zeitraum | Jährlicher Korrekturschlüssel |
|---|---|---|
| Bewegliche WG (Maschinen, PKW, IT) | 5 Jahre | 1/5 der Vorsteuer p. a. |
| Grundstücke/Immobilien | 10 Jahre | 1/10 der Vorsteuer p. a. |
Formel (vereinfachte Logik): Berichtigung = Urspr. Vorsteuer × (verbleibende Jahre / Gesamtjahre) × Nutzungsänderungsquote.
Bei Teiländerungen (z. B. 60 % → 30 % unternehmerisch) wird nur die Differenzquote korrigiert (30 %-Punkte).
Praxis-Beispiele
Beispiel 1 – Laptop (5 Jahre)
Vorsteuer 380 €. Nach 2 Jahren nur noch halb betrieblich (100 % → 50 %).
Restjahre: 3 → 380 × (3/5) × 50 % = 114 € ans FA zurück.
Beispiel 2 – Vermietung (10 Jahre)
Sanierungsvorsteuer 19.000 €. Nach 4 Jahren Wechsel zu steuerfreier Vermietung.
Restjahre: 6 → 19.000 × (6/10) = 11.400 € zurück.
Beispiel 3 – Upgrade
Aus privat/steuerfrei wird steuerpflichtig: Gutschrift der Vorsteuer im Umfang der Restlaufzeit.
Checkliste: So gehst du vor
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Typische Fehler
- Berichtigung vergessen bei Wechsel der Vermietung (steuerpflichtig ↔ steuerfrei).
- Falscher Zeitraum (5 statt 10 Jahre oder umgekehrt).
- Keine Quoten-Doku bei gemischt genutzten WG.
- Veräußerung im Zeitraum ohne Restlaufzeit-Berechnung.
FAQ zu § 15a UStG
Gilt § 15a auch für geringwertige WG?
Ja, wenn sie dem Anlagevermögen zugeordnet sind und im Berichtigungszeitraum eine Nutzungsänderung eintritt.
Was, wenn ich Kleinunternehmer werde?
Wechsel zum Kleinunternehmer kann eine Berichtigung auslösen (kein Vorsteuerabzug mehr).
Wie dokumentiere ich die Quote?
Z. B. Fahrtenbuch, Raumaufteilung, Zeit-/Nutzungsnachweise, Mietverträge – prüffest ablegen.
