kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) – Voraussetzungen, Vorteile & Risiken
Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmern,
keine Umsatzsteuer in Rechnungen auszuweisen.
Das reduziert den administrativen Aufwand – hat jedoch auch Nachteile.
Hier erfahren Sie, wer die Regelung nutzen darf, welche Grenzen gelten
und wann ein Verzicht sinnvoll sein kann.
1️⃣ Voraussetzungen
Die Kleinunternehmerregelung kann angewendet werden, wenn:
- der Umsatz im Vorjahr unter der gesetzlichen Grenze lag
- der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich ebenfalls innerhalb der Grenze bleibt
Maßgeblich ist der Gesamtumsatz, nicht der Gewinn.
2️⃣ Welche Folgen hat die Kleinunternehmerregelung?
- Kein Ausweis von Umsatzsteuer auf Rechnungen
- Keine Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Kein Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen
Auf Rechnungen muss ein Hinweis erfolgen, dass die Umsatzsteuer
nach § 19 UStG nicht ausgewiesen wird.
3️⃣ Beispiel
Eine Gründerin erzielt 18.000 € Umsatz im Jahr.
Sie stellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus.
Gleichzeitig kauft sie Technik für 5.000 € zzgl. 950 € Umsatzsteuer.
Die 950 € Vorsteuer erhält sie nicht zurück.
Bei hohen Investitionen kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung daher sinnvoll sein.
4️⃣ Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung
Unternehmer können freiwillig auf die Anwendung verzichten.
In diesem Fall:
- wird Umsatzsteuer ausgewiesen
- besteht Vorsteuerabzugsberechtigung
- bindet die Entscheidung mehrere Jahre
5️⃣ Typische Fehler
- Umsatzgrenzen falsch berechnet
- Umsatzsteuer trotz Kleinunternehmerregelung ausgewiesen
- Fehlender Hinweis auf Rechnungen
- Investitionsplanung ohne Vorsteuer-Effekt berücksichtigt
6️⃣ Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
In der Regel ja – auch wenn keine Voranmeldungen abgegeben werden müssen.
Kann ich später wechseln?
Ja, allerdings gelten Bindungsfristen bei freiwilligem Verzicht.
→ Zur Übersicht:
Umsatzsteuer – Der große Leitfaden
📞 Unsicher, ob Kleinunternehmer sinnvoll ist?
Wir prüfen mit Ihnen, welche Variante steuerlich sinnvoll ist –
insbesondere bei geplanten Investitionen oder Wachstum.
