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Die 5 häufigsten Fehler im E-Commerce

WIKI: DIE 5 HÄUFIGSTEN UMSATZSTEUER-FEHLER IM ECOMMERCE

Typische Stolperfallen + praxisnahe Checkliste – interaktiv ohne JavaScript.

Kurzfazit: Wo passieren die meisten Fehler?
  • OSS falsch (oder gar nicht) genutzt bei EU-B2C-Umsätzen.
  • Marktplatzfälle (Amazon/eBay) steuerlich falsch eingeordnet.
  • IG-Lieferungen ohne gültige USt-IdNr./Nachweise gebucht.
  • Digitale Leistungen am falschen Ort besteuert.
  • Rechnungsangaben unvollständig (z. B. Reverse-Charge-Hinweis).

Einzelprüfung bleibt Pflicht (Lieferschwelle, Warenlager, B2B/B2C, Leistungsart, Beleglage).

Fehler 1: OSS-Regelung falsch angewendet
  • EU-weite 10.000 € B2C-Schwelle ignoriert oder falsch berechnet.
  • Umsätze weiterhin je Land gemeldet, obwohl OSS möglich/sinnvoll.
  • Warenlager in anderen EU-Ländern übersehen → ggf. lokale Registrierung nötig.

So löst du’s

  • Schwelle rollierend überwachen (Kalenderjahr + laufendes Jahr).
  • OSS anmelden, wenn überschritten und B2C-Fernverkäufe vorliegen.
  • Warenlager/FBA prüfen → evtl. lokale USt-Registrierung zusätzlich.

Mini-Check

  • Alle EU-B2C-Umsätze werden in der richtigen Ländersteuer erfasst.
  • OSS-Meldung & Zahlungen fristgerecht abgegeben.

Fehler 2: Marktplatzverkäufe falsch besteuert
  • Plattform schuldet Steuer (Deemed Supplier) – Händler führt dennoch ab.
  • Fehlende Abstimmung von Marktplatz-Abrechnungen und USt-Voranmeldung.
  • Falsche Behandlung von Import-One-Stop-Shop (IOSS)-Sendungen.

So löst du’s

  • Für jeden Kanal: Zahlschuldner klären (Plattform vs. Händler).
  • Abrechnungen (Fees/Tax) monatlich abgleichen.
  • IOSS-Nummer korrekt verwenden & dokumentieren.

Merker

  • Doppelerfassung vermeiden (Plattform + Händler).
  • Country-Codes/Steuersätze der Plattform prüfen.

Fehler 3: Innergemeinschaftliche Lieferung ohne Voraussetzungen
  • Keine (oder ungültige) USt-IdNr. des Abnehmers (B2B).
  • Unzureichende Beförderungs-/Versandnachweise.
  • Fehlende/zweifelhafte Unternehmereigenschaft des Käufers.
Voraussetzung Was muss vorliegen?
USt-IdNr. Gültig (VIES) + Abfrage dokumentiert (Datum/Ergebnis).
Nachweis Gelangenbestätigung/CMR/Tracking + Rechnung/Bestellung/Paketlabel.
Rechnung Steuerfrei- und RC-Hinweis, beide USt-IdNrn., Lieferort EU.

Ohne diese Belege wird die Lieferung regelmäßig steuerpflichtig.

Fehler 4: Digitale Leistungen am falschen Ort besteuert
  • Bei B2C Ort beim Verbraucher → Nachweise zum Kundenstandort fehlen.
  • OSS für digitale Leistungen nicht genutzt/zu spät.
  • B2B falsch: Reverse Charge übersehen.

So löst du’s

  • Mind. zwei nicht widersprüchliche Nachweise (IP, Billing, Bank).
  • B2C-EU über OSS melden; Drittland: lokale Regeln prüfen.
  • B2B: USt-IdNr. prüfen → RC-Hinweis auf die Rechnung.

Praxis

  • Shop/PSP so konfigurieren, dass Ländersteuersatz sauber gezogen wird.

Fehler 5: Fehlende/falsche Rechnungsangaben
  • Pflichtangaben (USt-IdNr., Anschriften, Leistungsdatum) unvollständig.
  • Reverse-Charge-/Steuerfrei-Hinweise fehlen.
  • Falscher Steuersatz/Steuerland auf B2C-Rechnungen.

Pflicht-Quickcheck

  • Fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Leistung/Datum/Menge, Steuersatz und Steuerbetrag.
  • Eigene USt-IdNr.; beim B2B-Empfänger dessen USt-IdNr. (falls RC/IGL).
  • Hinweise: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „steuerfrei“.

Template-Tipp

  • Ein EU-fähiges Rechnungs-Template mit Logik für RC/IGL/OSS nutzen.

Praxis-Checkliste: einmal im Quartal durchgehen

Tipp: In der Doku zu jedem Beleg „Wer/Was/Wann/Woher“ notieren.

Nachweise & Doku: was der Prüfer sehen will
Bereich Muss-Unterlagen Aufbewahrung
IG-Lieferung VIES-Check, Gelangenbestätigung/CMR, Tracking 10 Jahre (digital ok)
Digitale B2C 2 Standortnachweise (IP/Billing/Bank), OSS-Reports 10 Jahre
Marktplatz Monthly Tax Reports, Fee-Reports, Payouts 10 Jahre
Rechnungen Template-Stand, Änderungsprotokoll, Testcases 10 Jahre

FAQ: kurze Antworten
Gilt die 10.000 €-Schwelle pro Land?

Nein, sie gilt EU-weit aggregiert für B2C-Fernverkäufe von Waren + bestimmte digitale Leistungen.

Brauche ich trotz OSS lokale USt-Nummern?

Ja, z. B. bei Warenlager/FBA im Ausland oder bei lokalen B2B-Umsätzen.

Wie weise ich B2B bei digitalen Leistungen nach?

Durch USt-IdNr.-Prüfung (VIES) + RC-Rechnung ohne USt; Belege archivieren.