Arbeitszeit & Überstunden
Arbeitszeit & Überstunden
Die Arbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt.
Überstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer mehr arbeitet als im Arbeitsvertrag vereinbart.
Wichtig sind die gesetzlichen Grenzen, die Vergütung und der Ausgleich.
1. Gesetzliche Regelungen
- Regulär max. 8 Stunden pro Tag.
- Ausnahme: bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Monaten ein Ausgleich erfolgt.
- Ruhezeit: Mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.
- Sonntagsarbeit: Grundsätzlich verboten, nur mit Ausnahmen.
2. Überstunden
- Überstunden sind Mehrarbeit über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus.
- Nur zulässig, wenn angeordnet, gebilligt oder geduldet vom Arbeitgeber.
- Häufig durch Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt.
3. Vergütung & Ausgleich
- Überstunden sind grundsätzlich vergütungspflichtig, sofern nichts anderes vereinbart.
- Statt Bezahlung kann Freizeitausgleich erfolgen.
- Regelungen im Arbeitsvertrag sind entscheidend:
Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ sind nur begrenzt zulässig. - Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können Sonderregelungen enthalten.
4. Nachweis & Dokumentation
- Arbeitnehmer sollten Überstunden dokumentieren (Zeiterfassung, Stundenzettel).
- Seit EuGH-Urteil 2019: Arbeitgeber müssen ein objektives Zeiterfassungssystem bereitstellen.
- Bei Streitfällen trägt der Arbeitnehmer die Beweislast für geleistete Überstunden.
5. Tipps & Hinweise
- Arbeitsvertrag prüfen: Sind Überstunden geregelt?
- Dokumentation ist entscheidend für die Anerkennung.
- Gesetzliche Höchstgrenzen beachten (Gesundheitsschutz).
- Bei leitenden Angestellten können abweichende Regeln gelten.
Arbeitszeit & Überstunden – schnelle Orientierung
- Max. 8 Std./Tag, ausnahmsweise 10 Std. mit Ausgleich
- Überstunden: nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
- Ausgleich: Bezahlung oder Freizeit
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Verträge und Tarifvereinbarungen können abweichen.
