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Umsatzsteuer-Voranmeldung: Fristen, Berechnung & typische Fehler
Unternehmer müssen regelmäßig die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt melden.
Dies geschieht über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Hier erfahren Sie, wer sie abgeben muss, wie sie berechnet wird,
welche Fristen gelten und welche Fehler in der Praxis besonders häufig auftreten.
1️⃣ Was ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung?
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist eine regelmäßige Meldung an das Finanzamt,
in der die Umsatzsteuer aus Ihren Ausgangsrechnungen mit der abziehbaren Vorsteuer
aus Eingangsrechnungen verrechnet wird.
Die Differenz ergibt entweder:
- Zahllast (Sie müssen Umsatzsteuer zahlen)
- Erstattungsanspruch (Sie erhalten Geld zurück)
2️⃣ Wer muss eine Voranmeldung abgeben?
Grundsätzlich jeder Unternehmer, der Umsatzsteuer ausweist.
Ausgenommen sind in der Regel Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Die Häufigkeit richtet sich nach der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres.
3️⃣ Abgabefristen
- Monatlich: bei höherer Vorjahressteuer
- Vierteljährlich: bei mittlerer Steuerlast
- Jährlich: bei sehr geringen Beträgen
Die Voranmeldung muss grundsätzlich bis zum 10. Tag des Folgemonats
elektronisch übermittelt werden.
Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat.
4️⃣ Beispielrechnung
Ein Unternehmen stellt im Monat Rechnungen über 50.000 € netto aus.
Darauf entfallen 9.500 € Umsatzsteuer (19 %).
Gleichzeitig fallen Eingangsrechnungen mit 20.000 € netto an.
Enthaltene Vorsteuer: 3.800 €.
Zahllast = 9.500 € – 3.800 € = 5.700 €
5️⃣ Typische Fehler in der Praxis
- Vorsteuerabzug ohne ordnungsgemäße Rechnung
- Reverse-Charge-Fälle falsch behandelt
- Innergemeinschaftliche Umsätze nicht korrekt gemeldet
- Fristen versäumt
- Buchhaltung nicht aktuell geführt
6️⃣ Häufige Fragen (FAQ)
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Es können Verspätungszuschläge oder Säumniszuschläge entstehen.
Muss ich zahlen, wenn ich noch kein Geld erhalten habe?
Bei Soll-Versteuerung ja – maßgeblich ist das Rechnungsdatum.
Bei Ist-Versteuerung zählt der Zahlungseingang.
→ Zur Übersicht:
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