Die 5 häufigsten Fehler im E-Commerce
WIKI: DIE 5 HÄUFIGSTEN UMSATZSTEUER-FEHLER IM ECOMMERCE
Typische Stolperfallen + praxisnahe Checkliste – interaktiv ohne JavaScript.
Kurzfazit: Wo passieren die meisten Fehler?
- OSS falsch (oder gar nicht) genutzt bei EU-B2C-Umsätzen.
- Marktplatzfälle (Amazon/eBay) steuerlich falsch eingeordnet.
- IG-Lieferungen ohne gültige USt-IdNr./Nachweise gebucht.
- Digitale Leistungen am falschen Ort besteuert.
- Rechnungsangaben unvollständig (z. B. Reverse-Charge-Hinweis).
Einzelprüfung bleibt Pflicht (Lieferschwelle, Warenlager, B2B/B2C, Leistungsart, Beleglage).
Fehler 1: OSS-Regelung falsch angewendet
- EU-weite 10.000 € B2C-Schwelle ignoriert oder falsch berechnet.
- Umsätze weiterhin je Land gemeldet, obwohl OSS möglich/sinnvoll.
- Warenlager in anderen EU-Ländern übersehen → ggf. lokale Registrierung nötig.
So löst du’s
- Schwelle rollierend überwachen (Kalenderjahr + laufendes Jahr).
- OSS anmelden, wenn überschritten und B2C-Fernverkäufe vorliegen.
- Warenlager/FBA prüfen → evtl. lokale USt-Registrierung zusätzlich.
Mini-Check
- Alle EU-B2C-Umsätze werden in der richtigen Ländersteuer erfasst.
- OSS-Meldung & Zahlungen fristgerecht abgegeben.
Fehler 2: Marktplatzverkäufe falsch besteuert
- Plattform schuldet Steuer (Deemed Supplier) – Händler führt dennoch ab.
- Fehlende Abstimmung von Marktplatz-Abrechnungen und USt-Voranmeldung.
- Falsche Behandlung von Import-One-Stop-Shop (IOSS)-Sendungen.
So löst du’s
- Für jeden Kanal: Zahlschuldner klären (Plattform vs. Händler).
- Abrechnungen (Fees/Tax) monatlich abgleichen.
- IOSS-Nummer korrekt verwenden & dokumentieren.
Merker
- Doppelerfassung vermeiden (Plattform + Händler).
- Country-Codes/Steuersätze der Plattform prüfen.
Fehler 3: Innergemeinschaftliche Lieferung ohne Voraussetzungen
- Keine (oder ungültige) USt-IdNr. des Abnehmers (B2B).
- Unzureichende Beförderungs-/Versandnachweise.
- Fehlende/zweifelhafte Unternehmereigenschaft des Käufers.
| Voraussetzung | Was muss vorliegen? |
|---|---|
| USt-IdNr. | Gültig (VIES) + Abfrage dokumentiert (Datum/Ergebnis). |
| Nachweis | Gelangenbestätigung/CMR/Tracking + Rechnung/Bestellung/Paketlabel. |
| Rechnung | Steuerfrei- und RC-Hinweis, beide USt-IdNrn., Lieferort EU. |
Ohne diese Belege wird die Lieferung regelmäßig steuerpflichtig.
Fehler 4: Digitale Leistungen am falschen Ort besteuert
- Bei B2C Ort beim Verbraucher → Nachweise zum Kundenstandort fehlen.
- OSS für digitale Leistungen nicht genutzt/zu spät.
- B2B falsch: Reverse Charge übersehen.
So löst du’s
- Mind. zwei nicht widersprüchliche Nachweise (IP, Billing, Bank).
- B2C-EU über OSS melden; Drittland: lokale Regeln prüfen.
- B2B: USt-IdNr. prüfen → RC-Hinweis auf die Rechnung.
Praxis
- Shop/PSP so konfigurieren, dass Ländersteuersatz sauber gezogen wird.
Fehler 5: Fehlende/falsche Rechnungsangaben
- Pflichtangaben (USt-IdNr., Anschriften, Leistungsdatum) unvollständig.
- Reverse-Charge-/Steuerfrei-Hinweise fehlen.
- Falscher Steuersatz/Steuerland auf B2C-Rechnungen.
Pflicht-Quickcheck
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- Leistung/Datum/Menge, Steuersatz und Steuerbetrag.
- Eigene USt-IdNr.; beim B2B-Empfänger dessen USt-IdNr. (falls RC/IGL).
- Hinweise: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ oder „steuerfrei“.
Template-Tipp
- Ein EU-fähiges Rechnungs-Template mit Logik für RC/IGL/OSS nutzen.
Praxis-Checkliste: einmal im Quartal durchgehen
Tipp: In der Doku zu jedem Beleg „Wer/Was/Wann/Woher“ notieren.
Nachweise & Doku: was der Prüfer sehen will
| Bereich | Muss-Unterlagen | Aufbewahrung |
|---|---|---|
| IG-Lieferung | VIES-Check, Gelangenbestätigung/CMR, Tracking | 10 Jahre (digital ok) |
| Digitale B2C | 2 Standortnachweise (IP/Billing/Bank), OSS-Reports | 10 Jahre |
| Marktplatz | Monthly Tax Reports, Fee-Reports, Payouts | 10 Jahre |
| Rechnungen | Template-Stand, Änderungsprotokoll, Testcases | 10 Jahre |
FAQ: kurze Antworten
Gilt die 10.000 €-Schwelle pro Land?
Nein, sie gilt EU-weit aggregiert für B2C-Fernverkäufe von Waren + bestimmte digitale Leistungen.
Brauche ich trotz OSS lokale USt-Nummern?
Ja, z. B. bei Warenlager/FBA im Ausland oder bei lokalen B2B-Umsätzen.
Wie weise ich B2B bei digitalen Leistungen nach?
Durch USt-IdNr.-Prüfung (VIES) + RC-Rechnung ohne USt; Belege archivieren.
