Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zahlreiche Leistungen steuerfrei oder pauschalbesteuert gewähren.
Richtig genutzt sind diese Benefits attraktiv für beide Seiten – Mitarbeiter profitieren direkt, Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten.
1. Inflationsausgleichsprämie
- Bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei möglich (Zeitraum bis 31.12.2024).
- Freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers.
- Kann in Teilbeträgen ausgezahlt werden.
2. Sachbezüge & Gutscheine
- 50 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei (z. B. Tankgutscheine, Gutscheinkarten).
- Wichtig: Es muss sich um einen echten Sachbezug handeln, keine Barauszahlung.
- Beliebt: Essensgutscheine, Shopping- oder Tankkarten.
3. Gesundheit & Mobilität
- Jobticket: Zuschüsse oder kostenlose ÖPNV-Tickets sind steuerfrei.
- Dienstfahrrad / E-Bike: Überlassung steuerfrei oder pauschal begünstigt.
- Gesundheitsförderung: bis zu 600 € pro Jahr steuerfrei für zertifizierte Maßnahmen.
4. Weitere steuerfreie Leistungen
- Kita-Zuschüsse: Steuerfrei, wenn zweckgebunden für Kinderbetreuung.
- Fort- und Weiterbildungskosten: uneingeschränkt steuerfrei.
- Umzugskosten: bei beruflich veranlasstem Umzug erstattungsfähig.
- Aufmerksamkeiten: kleine Geschenke bis 60 € zu besonderen Anlässen steuerfrei.
5. Tipps für Arbeitgeber
- Steuerfreie Benefits sind für Arbeitnehmer oft wertvoller als Gehaltserhöhungen.
- Leistungen klar dokumentieren, um Diskussionen mit dem Finanzamt zu vermeiden.
- Kombination mehrerer steuerfreier Leistungen möglich (z. B. Jobticket + 50 €-Sachbezug).
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen – schnelle Orientierung
- Inflationsprämie: bis 3.000 € (bis Ende 2024)
- Sachbezüge: bis 50 € / Monat
- Jobticket, Dienstfahrrad, Gesundheit: steuerfrei nutzbar
- Kita-Zuschuss & Weiterbildung: unbegrenzt möglich
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.
Steuerfreie Benefits müssen richtig gestaltet werden, um wirksam zu sein.
