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Elterngeld & Steuerprogression

Familie & Steuern · Stand: 23. Oktober 2026

Elterngeld & Steuerprogression

Mehr Zeit für die Familie – mit einem guten Plan für die Finanzen. Elterngeld ist steuerfrei, kann aber den Steuersatz auf Ihr übriges steuerpflichtiges Einkommen erhöhen. Wer Bezugsmonate und Steuern gemeinsam plant, kann Nachzahlungen besser einschätzen.

300–1.800 €Basiselterngeld pro Monat*
150–900 €ElterngeldPlus pro Monat*
Steuerfreimit Progressionsvorbehalt

* Ohne Geschwisterbonus und Mehrlingszuschläge; andere Leistungen können angerechnet werden.

1. Wie hoch ist das Elterngeld?

  • Basiselterngeld: in der Regel 65 % des wegfallenden elterngeldrechtlichen Nettoeinkommens. Bei niedrigen Einkommen steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 %.
  • Berechnungsgrundlage: Das „Elterngeld-Netto“ wird pauschaliert ermittelt und kann vom Netto auf Ihrer Gehaltsabrechnung abweichen.
  • ElterngeldPlus: Ein Basiselterngeldmonat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden. Ohne Einkommen nach der Geburt ist der Monatsbetrag halb so hoch; bei Teilzeit gelten andere Ergebnisse.
  • Partnerschaftsbonus: unter den gesetzlichen Voraussetzungen jeweils zwei bis vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Eltern gleichzeitig im Monatsdurchschnitt 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten.

2. Einkommensgrenze & Bezugsmonate

  • Für Geburten ab 1. April 2025 entfällt der Anspruch bei einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 175.000 € im Kalenderjahr vor der Geburt. Bei Paaren ist das gemeinsame Einkommen maßgeblich; die Grenze gilt auch für Alleinerziehende.
  • Eltern können grundsätzlich zwölf Basiselterngeldmonate aufteilen; unter den Voraussetzungen für Partnermonate sind insgesamt 14 Monate möglich. Ein Elternteil erhält grundsätzlich höchstens zwölf Monate; für Alleinerziehende und besondere Fälle gelten Sonderregeln.
  • Für Geburten ab 1. April 2024 ist gleichzeitiges Basiselterngeld grundsätzlich nur einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate möglich. Es gibt Ausnahmen, etwa bei Mehrlingen und besonders frühen Geburten.
  • Mutterschaftsleistungen nach der Geburt werden angerechnet. Die betroffenen Lebensmonate der Mutter zählen bereits als Basiselterngeldmonate.

3. Was bedeutet Progressionsvorbehalt?

Das Finanzamt berücksichtigt das Elterngeld bei der Ermittlung eines besonderen Steuersatzes. Dieser wird auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet. Das Elterngeld selbst wird nicht besteuert.

Ob und wie hoch eine Nachzahlung ausfällt, hängt unter anderem von den übrigen Einkünften, der Veranlagungsart und den bereits gezahlten Steuern ab. Ein pauschaler Aufschlag von drei Prozentpunkten lässt sich nicht angeben.

Steuererklärung einplanen: Bei Arbeitnehmern führt der Bezug von insgesamt mehr als 410 € an dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen im Kalenderjahr regelmäßig zur Pflichtveranlagung. Dazu zählt auch Elterngeld.

4. Steuerklasse frühzeitig prüfen

Bei Beschäftigten kann die Steuerklasse das pauschal ermittelte Elterngeld-Netto beeinflussen. Eine günstigere Steuerklasse kann daher zu höherem Elterngeld führen – bis zum Höchstbetrag.

  • Maßgeblich ist grundsätzlich die neueste Steuerklasse im Bemessungszeitraum. Die ältere gilt nur, wenn sie darin länger gegolten hat; bei Gleichstand zählt die neuere.
  • Bei nichtselbstständigen Müttern sind regelmäßig die zwölf Kalendermonate vor dem Monat des Mutterschutzbeginns maßgeblich, bei anderen Beschäftigten die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Ausklammerungstatbestände können den Zeitraum verschieben.
  • Bei Selbstständigen und grundsätzlich auch bei Mischeinkünften zählt meist der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum vor der Geburt.
Keine pauschale Siebenmonatsfrist: Entscheidend sind der individuelle Bemessungszeitraum und der Monat, ab dem der Wechsel wirksam wird. Lassen Sie den Zeitpunkt frühzeitig berechnen.

5. Beispiel: So greift der Höchstbetrag

Vereinfachte Berechnung für einzelne Bezugsmonate: Beide Eltern erzielen im jeweiligen Bezugsmonat kein Erwerbseinkommen. Die genannten Werte sind bereits das elterngeldrechtliche Netto. Zuschläge und anzurechnende Leistungen bleiben unberücksichtigt.

  • Elternteil A: 2.500 € Elterngeld-Netto → 65 % ergeben rund 1.625 € Basiselterngeld pro Monat.
  • Elternteil B: 3.500 € Elterngeld-Netto → wegen des Höchstbetrags nur 1.800 € Basiselterngeld pro Monat.
  • Bei Umwandlung in ElterngeldPlus ergeben sich ohne Erwerbseinkommen rund 812,50 € beziehungsweise 900 € pro Monat für die doppelte Zahl umgewandelter Monate.

ElterngeldPlus kommt bei der Umwandlung an die Stelle der betreffenden Basiselterngeldmonate. Die konkrete Aufteilung muss außerdem Mutterschaftsleistungen und die Grenzen des gleichzeitigen Bezugs berücksichtigen.

Elterngeld und Steuern gemeinsam planen

Prüfen Sie Steuerklasse, Bezugsmonate und Teilzeit frühzeitig. Eine steuerliche Vorausberechnung hilft Ihnen, eine passende Rücklage für eine mögliche Nachzahlung zu bilden.

Kurzberatung anfragen

Diese Übersicht bietet allgemeine Orientierung. Anspruch und Leistungshöhe hängen vom Einzelfall ab; die verbindliche Berechnung übernimmt die Elterngeldstelle.

StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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