Kindergeld & Kinderfreibeträge
Kindergeld & Kinderfreibeträge
Eltern erhalten für ihre Kinder entweder Kindergeld oder es werden die
Kinderfreibeträge berücksichtigt. Das Finanzamt prüft automatisch im
sogenannten Günstigervergleich, welche Variante vorteilhafter ist.
1. Kindergeld
- Seit 2023: 250 € pro Kind und Monat.
- Anspruch grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag.
- Verlängerung bis max. 25 Jahre möglich bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst.
- Beantragung über die Familienkasse.
2. Kinderfreibeträge
- 2025: 6.612 € pro Kind (Steuerfreibetrag für das Existenzminimum des Kindes).
- Dazu kommt der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA) von 2.928 €.
- Freibeträge wirken sich über die Steuerlast aus → Vorteil bei höheren Einkommen.
- Werden bei getrennten Eltern jeweils zur Hälfte berücksichtigt (abweichende Aufteilung möglich).
3. Günstigerprüfung
- Das Finanzamt prüft automatisch: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag.
- Es wird immer die Variante gewählt, die den Eltern finanziell mehr bringt.
- Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, der Freibetrag wirkt erst mit dem Steuerbescheid.
4. Beispiele
- Familie mit mittlerem Einkommen → Kindergeld vorteilhaft.
- Familie mit sehr hohem Einkommen → Freibetrag bringt steuerlich mehr.
- Alleinerziehende können zusätzlich den Entlastungsbetrag geltend machen.
5. Tipps & Hinweise
- Kindergeld wird immer ausgezahlt, auch wenn der Freibetrag später günstiger ist.
- Bei mehreren Kindern summieren sich Freibeträge und Kindergeld entsprechend.
- Änderungen (Ausbildung, Studium, Auszug) rechtzeitig der Familienkasse melden.
Kindergeld & Freibeträge – schnelle Orientierung
- Kindergeld: 250 € pro Monat je Kind
- Freibeträge 2025: 6.612 € + 2.928 € BEA pro Kind
- Günstigerprüfung: Finanzamt wählt automatisch die bessere Variante
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Besonders bei hohen Einkommen lohnt eine genaue Prüfung.
