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Kindergeld & Kinderfreibeträge

Kindergeld & Kinderfreibeträge

Eltern erhalten für ihre Kinder entweder Kindergeld oder es werden die
Kinderfreibeträge berücksichtigt. Das Finanzamt prüft automatisch im
sogenannten Günstigervergleich, welche Variante vorteilhafter ist.

1. Kindergeld

  • Seit 2023: 250 € pro Kind und Monat.
  • Anspruch grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag.
  • Verlängerung bis max. 25 Jahre möglich bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst.
  • Beantragung über die Familienkasse.

2. Kinderfreibeträge

  • 2025: 6.612 € pro Kind (Steuerfreibetrag für das Existenzminimum des Kindes).
  • Dazu kommt der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag (BEA) von 2.928 €.
  • Freibeträge wirken sich über die Steuerlast aus → Vorteil bei höheren Einkommen.
  • Werden bei getrennten Eltern jeweils zur Hälfte berücksichtigt (abweichende Aufteilung möglich).

3. Günstigerprüfung

  • Das Finanzamt prüft automatisch: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag.
  • Es wird immer die Variante gewählt, die den Eltern finanziell mehr bringt.
  • Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, der Freibetrag wirkt erst mit dem Steuerbescheid.

4. Beispiele

  • Familie mit mittlerem Einkommen → Kindergeld vorteilhaft.
  • Familie mit sehr hohem Einkommen → Freibetrag bringt steuerlich mehr.
  • Alleinerziehende können zusätzlich den Entlastungsbetrag geltend machen.

5. Tipps & Hinweise

  • Kindergeld wird immer ausgezahlt, auch wenn der Freibetrag später günstiger ist.
  • Bei mehreren Kindern summieren sich Freibeträge und Kindergeld entsprechend.
  • Änderungen (Ausbildung, Studium, Auszug) rechtzeitig der Familienkasse melden.

Kindergeld & Freibeträge – schnelle Orientierung

  • Kindergeld: 250 € pro Monat je Kind
  • Freibeträge 2025: 6.612 € + 2.928 € BEA pro Kind
  • Günstigerprüfung: Finanzamt wählt automatisch die bessere Variante

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Besonders bei hohen Einkommen lohnt eine genaue Prüfung.

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