Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Investitionsabzugsbetrag (IAB) – schnelle Orientierung

  • Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können vorab steuermindernd geltend gemacht werden
  • Nur für betriebliche Wirtschaftsgüter (mind. 90 % betrieblich genutzt)
  • Einzusetzen in den folgenden 3 Jahren für die geplante Investition
  • Wird nicht investiert → Nachversteuerung + Zinsen
  • Besonders interessant für kleinere Betriebe mit schwankendem Gewinn

Hinweis: Der IAB ist ein Gestaltungsmittel, sollte aber sorgfältig geplant und dokumentiert werden, um Nachversteuerungen zu vermeiden.

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