Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Investitionsabzugsbetrag (IAB) – schnelle Orientierung
- Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können vorab steuermindernd geltend gemacht werden
- Nur für betriebliche Wirtschaftsgüter (mind. 90 % betrieblich genutzt)
- Einzusetzen in den folgenden 3 Jahren für die geplante Investition
- Wird nicht investiert → Nachversteuerung + Zinsen
- Besonders interessant für kleinere Betriebe mit schwankendem Gewinn
Hinweis: Der IAB ist ein Gestaltungsmittel, sollte aber sorgfältig geplant und dokumentiert werden, um Nachversteuerungen zu vermeiden.
