Kleinunternehmer

Kleinunternehmerregelung – schnelle Orientierung (ab 2025)

  • Umsatz im Vorjahr ≤ 25.000 € (statt bisher 22.000 €)
  • Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich ≤ 100.000 € (statt bisher 50.000 €)
  • Keine Umsatzsteuer auf Rechnungen → einfacher Verwaltungsaufwand
  • Kein Vorsteuerabzug möglich → nachteilig bei hohen Eingangsleistungen
  • Option zur Regelbesteuerung auf Antrag möglich (Bindung mind. 5 Jahre)

Hinweis: Neue Umsatzgrenzen gelten ab 01.01.2025. Für 2024 gilt noch die alte Grenze von 22.000 € / 50.000 €.

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