Pendlerpauschale

Pendlerpauschale – schnelle Orientierung

  • 0,30 € pro Entfernungskilometer ab dem 1. bis 20. km
  • 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem 21. km
  • Gilt für Arbeitstage – einfache Strecke Wohnung ↔ Arbeitsstätte
  • Unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß)
  • Absetzbar als Werbungskosten in der Steuererklärung

Hinweis: Tatsächliche Kosten (z. B. Bahncard, Sprit) sind unerheblich – die Pauschale gilt unabhängig davon.

Zur Pendlerpauschale-Berechnung

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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