Werbungskosten Arbeitnehmer

Werbungskosten bei Arbeitnehmern

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
Jeder Arbeitnehmer hat automatisch eine Pauschale von 1.230 € pro Jahr
(ab 2023). Höhere tatsächliche Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden.

1. Werbungskosten-Pauschale

  • Wird automatisch berücksichtigt – kein Nachweis erforderlich.
  • Ab 2023 beträgt die Pauschale 1.230 € pro Jahr.
  • Nur wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt sich die detaillierte Angabe.

2. Fahrtkosten

  • Pendlerpauschale: 0,30 €/km (1.–20. km), ab dem 21. km 0,38 €/km (Entfernungskilometer, einfache Strecke).
  • Unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Bus, Fahrrad, zu Fuß.
  • ÖPNV-Tickets / Bahncard: tatsächliche Kosten können statt der Pauschale angesetzt werden, wenn günstiger.
  • Homeoffice: Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € jährlich), wenn kein Arbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist.

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3. Arbeitsmittel

  • PC, Laptop, Handy, Drucker (anteilige berufliche Nutzung angeben).
  • Bürobedarf: Papier, Ordner, Schreibmaterial.
  • Fachliteratur (berufsbezogen, nicht allgemeine Zeitungen).
  • Kleidung: nur typische Berufskleidung (z. B. Uniform, Schutzkleidung).
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sofort absetzbar, teurere Gegenstände über mehrere Jahre abschreiben.

4. Reisekosten

  • Fahrten: Kilometersätze oder tatsächliche Ticketkosten.
  • Verpflegungspauschalen: 14 € (Abwesenheit >8 Std.), 28 € (ganztägig), 14 € (An-/Abreisetag bei mehrtägiger Reise).
  • Übernachtungskosten: tatsächliche Kosten mit Beleg.

5. Weitere typische Werbungskosten

  • Fort- und Weiterbildungskosten (Seminare, Lehrgänge, Prüfungsgebühren).
  • Gewerkschafts- oder Berufsverbandsbeiträge.
  • Bewerbungskosten (Fahrtkosten, Porto, Kopien, Bewerbungsfotos).
  • Doppelte Haushaltsführung (Miete am Arbeitsort, Heimfahrten, Verpflegungspauschale).
  • Kontoführungsgebühren pauschal bis 16 € pro Jahr anerkannt.

6. Tipps für die Praxis

  • Belege sammeln: Quittungen, Rechnungen, Fahrtenaufstellungen.
  • Kleinere Posten summieren sich – lohnt sich ab ca. 1.230 € Gesamtkosten.
  • Bei Ehepartnern: Werbungskosten wirken sich in der gemeinsamen Steuererklärung aus.

Werbungskosten – schnelle Orientierung

  • Pauschale: 1.230 € automatisch berücksichtigt
  • Typisch: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisekosten
  • Belege sammeln lohnt ab Überschreiten der Pauschale

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.

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