Werbungskosten Arbeitnehmer
Werbungskosten bei Arbeitnehmern
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
Jeder Arbeitnehmer hat automatisch eine Pauschale von 1.230 € pro Jahr
(ab 2023). Höhere tatsächliche Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden.
1. Werbungskosten-Pauschale
- Wird automatisch berücksichtigt – kein Nachweis erforderlich.
- Ab 2023 beträgt die Pauschale 1.230 € pro Jahr.
- Nur wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt sich die detaillierte Angabe.
2. Fahrtkosten
- Pendlerpauschale: 0,30 €/km (1.–20. km), ab dem 21. km 0,38 €/km (Entfernungskilometer, einfache Strecke).
- Unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Bus, Fahrrad, zu Fuß.
- ÖPNV-Tickets / Bahncard: tatsächliche Kosten können statt der Pauschale angesetzt werden, wenn günstiger.
- Homeoffice: Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € jährlich), wenn kein Arbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist.
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3. Arbeitsmittel
- PC, Laptop, Handy, Drucker (anteilige berufliche Nutzung angeben).
- Bürobedarf: Papier, Ordner, Schreibmaterial.
- Fachliteratur (berufsbezogen, nicht allgemeine Zeitungen).
- Kleidung: nur typische Berufskleidung (z. B. Uniform, Schutzkleidung).
- Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sofort absetzbar, teurere Gegenstände über mehrere Jahre abschreiben.
4. Reisekosten
- Fahrten: Kilometersätze oder tatsächliche Ticketkosten.
- Verpflegungspauschalen: 14 € (Abwesenheit >8 Std.), 28 € (ganztägig), 14 € (An-/Abreisetag bei mehrtägiger Reise).
- Übernachtungskosten: tatsächliche Kosten mit Beleg.
5. Weitere typische Werbungskosten
- Fort- und Weiterbildungskosten (Seminare, Lehrgänge, Prüfungsgebühren).
- Gewerkschafts- oder Berufsverbandsbeiträge.
- Bewerbungskosten (Fahrtkosten, Porto, Kopien, Bewerbungsfotos).
- Doppelte Haushaltsführung (Miete am Arbeitsort, Heimfahrten, Verpflegungspauschale).
- Kontoführungsgebühren pauschal bis 16 € pro Jahr anerkannt.
6. Tipps für die Praxis
- Belege sammeln: Quittungen, Rechnungen, Fahrtenaufstellungen.
- Kleinere Posten summieren sich – lohnt sich ab ca. 1.230 € Gesamtkosten.
- Bei Ehepartnern: Werbungskosten wirken sich in der gemeinsamen Steuererklärung aus.
Werbungskosten – schnelle Orientierung
- Pauschale: 1.230 € automatisch berücksichtigt
- Typisch: Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung, Reisekosten
- Belege sammeln lohnt ab Überschreiten der Pauschale
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
