Welche Fristen gelten für die Lohnabrechnung?
Fristen für die Lohnabrechnung
Damit Löhne und Gehälter korrekt und pünktlich abgerechnet werden können, sind bestimmte
Fristen einzuhalten – sowohl für die Auszahlung an die Mitarbeiter als auch für die
Abgaben an Sozialversicherungsträger und Finanzamt.
- Abrechnungszeitraum: Üblicherweise zum Monatsende oder Monatsanfang.
- Sozialversicherung: Beiträge müssen spätestens am drittletzten Bankarbeitstag
des laufenden Monats gemeldet und gezahlt sein. - Lohnsteuer: Abzuführen bis zum 10. des Folgemonats.
- Personaländerungen: (Ein- und Austritte, Adress- und Bankdaten, Krankmeldungen etc.)
bitte spätestens bis zum 20. des laufenden Monats mitteilen.
Tipp: Je früher uns die Änderungen vorliegen,
desto reibungsloser läuft die Abrechnung – und unnötige Korrekturen oder Säumniszuschläge werden vermieden.
