Was ist bei Anzahlungsrechnungen zu beachten?
Anzahlungsrechnungen richtig stellen
Bei Anzahlungen entsteht die Umsatzsteuer bereits
im Zeitpunkt der Zahlung – nicht erst mit der Lieferung oder Leistung.
Deshalb gelten besondere Regeln für die Rechnungstellung.
Wichtige Punkte
- Anzahlungsrechnung immer mit ausgewiesener Umsatzsteuer stellen
- Bei Zahlung: Umsatzsteuer sofort in der USt-Voranmeldung anmelden und abführen
- Schlussrechnung: erhaltene Anzahlungen (netto + USt) separat aufführen und abziehen
- Nur der Restbetrag wird dann noch mit Umsatzsteuer belastet
Beispiel
Ein Bauunternehmer verlangt für eine Leistung von insgesamt 10.000 € netto
eine Anzahlung von 30 %.
- Anzahlungsrechnung: 3.000 € netto + 570 € USt = 3.570 € brutto
- Zahlung erfolgt: USt von 570 € muss direkt ans Finanzamt gemeldet werden
- Schlussrechnung: 10.000 € netto
– 3.000 € netto Anzahlung = 7.000 € netto + 1.330 € USt = 8.330 € brutto
Tipp: Achte auf eine saubere Trennung zwischen
Anzahlungs- und Schlussrechnung.
👉 Mit unserem Vorsteuer-Rechner
kannst du die Beträge für Anzahlungen und Schlussrechnung einfach prüfen.
Anzahlungs- und Schlussrechnung.
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