Urlaubsanspruch & Urlaubsabgeltung
Urlaubsanspruch & Urlaubsabgeltung
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Gesetz, Tarifverträge
und Arbeitsverträge können den Umfang regeln. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
gibt es besondere Vorschriften zur Abgeltung von Resturlaub.
Auf einen Blick
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24 Werktage Mindesturlaub (bei 6-Tage-Woche)
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Umrechnung auf Arbeitstage je nach Arbeitszeitmodell
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Auszahlung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Gesetzlicher Mindesturlaub
- Nach dem Bundesurlaubsgesetz: 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.
- Entspricht 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche.
- Vertraglich oder tariflich können mehr Urlaubstage vereinbart sein.
2. Teilurlaub
- Im ersten Halbjahr entsteht der volle Anspruch erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit.
- Vorher besteht ein anteiliger Anspruch (1/12 pro vollem Monat).
- Bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte: nur anteiliger Anspruch.
3. Urlaub & Krankheit
- Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht angerechnet (ärztliches Attest erforderlich).
- Nicht genommener Urlaub kann bei lang andauernder Krankheit bis 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres übertragen werden.
4. Urlaubsabgeltung
- Urlaub soll grundsätzlich in natura genommen werden (Erholung).
- Auszahlung (Abgeltung) nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich.
- Berechnung: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses.
5. Praxis-Hinweise
- Urlaubsanspruch sollte im Betrieb transparent dokumentiert werden.
- Verfall: Grundsätzlich am 31.12., Übertrag ins Folgejahr nur in Ausnahmefällen (z. B. Krankheit oder dringende betriebliche Gründe).
- Arbeitgeber muss Beschäftigte aktiv auf ihren Resturlaub hinweisen (BAG-Rechtsprechung).
