STEUERFREIE ARBEITGEBERLEISTUNGEN
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Welche Benefits sind lohnsteuer- & sozialversicherungsfrei – und was ist zu beachten?
Kurzfazit
- Viele Leistungen sind steuer- und beitragsfrei – wenn die Formalien stimmen (z. B. „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“).
- Beliebte Klassiker: 50-€-Sachbezug, Jobticket, Gesundheitsförderung, Kindergarten, Dienstrad, Laden von E-Autos.
💡 Tipp: Benefits in einer Benefit-Policy bündeln und monatlich dokumentieren.
Top-Leistungen & Grenzen (Auswahl)
| Leistung | Steuerstatus | Voraussetzungen / Grenzen |
|---|---|---|
| Sachbezug (Gutscheine/Karten) | steuer- & SV-frei | 50 € mtl. Freigrenze; nur echte Sachbezüge gem. ZAG (keine Bar-/Überweisungen); zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. |
| Jobticket | steuer- & SV-frei | Für ÖPNV/DB (Arbeitsweg & privat); zusätzlich zum Lohn; Nachweis/Belege erforderlich. |
| Gesundheitsförderung | steuer- & SV-frei | bis 600 € p. a.; nur zertifizierte Maßnahmen (§ 20 SGB V); Nachweis aufbewahren. |
| Kindergarten-/Kita-Zuschuss | steuer- & SV-frei | Zusätzlich zum Lohn; nur für nicht schulpflichtige Kinder; Rechnung auf Namen der Eltern. |
| Dienstrad (Fahrrad/E-Bike ohne Kennzeichen) | steuer- & SV-frei | Überlassung zusätzlich zum Lohn; Privatnutzung steuerfrei (befristete Begünstigung); Leasing gängig. |
| Laden von E-Autos im Betrieb | steuer- & SV-frei | Unentgeltliches/verbilligtes Laden beim Arbeitgeber begünstigt (befristete Regelung); Doku empfohlen. |
| Bildungsleistungen | meist steuerfrei | Wenn überwiegend betriebliches Interesse (Fortbildungen); Kostenübernahme/-erstattung statt Barlohn. |
⚠️ „Zusätzlichkeitskriterium“ streng beachten: Umwandlung von Barlohn → keine Steuerfreiheit.
Beispielrechnung: Fitnessstudio-Zuschuss
Der Arbeitgeber möchte einen Fitnessstudio-Beitrag von 60 € monatlich übernehmen. Die steuerfreie Grenze für Sachbezüge liegt jedoch bei 50 €.
| Variante | AG-Zuschuss | Steuerstatus | AN-Belastung |
|---|---|---|---|
| Korrekt | 50 € | steuer- & SV-frei | 10 € zahlt der Arbeitnehmer selbst ans Studio |
| Fehlerhaft | 60 € | Gesamter Betrag steuer- & beitragspflichtig (Grenze überschritten) | – |
💡 Wichtig: Freigrenze = wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – nicht nur der übersteigende Teil.
Checkliste: So setzt du Benefits korrekt um
FAQ
Gilt die 50-€-Grenze pro Mitarbeiter oder pro Gutschein?
Pro Mitarbeiter und Monat insgesamt – mehrere Gutscheine addieren sich.
Sind Barzuschüsse begünstigt?
Nein. Barlohn/Überweisungen sind nicht steuerfrei. Nur echte Sachbezüge/Gutscheine i. S. d. ZAG.
Darf ich Benefits auch variabel gewähren?
Ja, aber Grenzwerte im Blick behalten; besser per Policy regeln.
