Rechnungen richtig erstellen: Pflichtangaben im Überblick
Pflichtangaben auf Rechnungen
- Name und Anschrift des Ausstellers und des Empfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Ausstellungsdatum der Rechnung
- Fortlaufende Rechnungsnummer (eindeutig, ohne Lücken)
- Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Art & Umfang der Leistung
- Nettobetrag (Entgelt ohne USt)
- Umsatzsteuersatz (z. B. 19 % / 7 %) und Umsatzsteuerbetrag in €
- Bruttobetrag (Endbetrag inkl. USt)
Hinweis Kleinbetragsrechnung (bis 250 € brutto):
vereinfachte Angaben ausreichend (u. a. keine Steuernummer/USt-IdNr., aber Name/Anschrift, Datum, Art/Menge, Bruttobetrag und USt-Satz erforderlich).
vereinfachte Angaben ausreichend (u. a. keine Steuernummer/USt-IdNr., aber Name/Anschrift, Datum, Art/Menge, Bruttobetrag und USt-Satz erforderlich).
Wichtige Sonderfälle (Zusatzvermerke):
-
Reverse-Charge (Leistung an Unternehmer mit § 13b UStG):
Zusatz auf der Rechnung:
„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge)“.
Umsatzsteuer nicht ausweisen. -
Innergemeinschaftliche Lieferung (Waren in anderes EU-Land):
Zusatz:
„Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“;
USt-IdNr. beider Parteien angeben. -
Ausfuhrlieferung (Export):
Zusatz:
„Steuerfreie Ausfuhrlieferung nach § 4 Nr. 1 a i. V. m. § 6 UStG“. -
Steuerfreie Umsätze (z. B. Heilbehandlung, Vermietung):
Zusatz:
„Umsatz steuerfrei – Befreiungstatbestand: § … UStG“
(konkrete Norm angeben); keine USt ausweisen. -
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Zusatz:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ -
Gutschrift (Self-Billing):
Rechnung muss das Wort „Gutschrift“ enthalten und die
USt-IdNr./Steuernummer des Leistungserbringers; übrige Pflichtangaben wie oben.
Praxis-Tipp: Verwende Textbausteine in deinem Rechnungsprogramm für die obigen Vermerke, um Fehler zu vermeiden.
