Mutterschutz & Mutterschaftsgeld
Mutterschutz & Mutterschaftsgeld
Der Mutterschutz sichert werdende und frischgebackene Mütter durch besondere Schutzfristen
und finanzielle Leistungen ab. Arbeitgeber, Krankenkassen und Staat teilen sich die Leistungen.
Auf einen Blick
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6 Wochen vor & 8 Wochen nach Geburt
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Mutterschaftsgeld: 13 €/Tag von der Krankenkasse
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Arbeitgeber zahlt Aufstockung bis zum Netto
1. Schutzfristen
- 6 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
- 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh-/Mehrlingsgeburten: 12 Wochen).
- In dieser Zeit besteht ein Beschäftigungsverbot.
2. Mutterschaftsgeld
- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen: max. 13 €/Tag von der Krankenkasse.
- Privatversicherte oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen: einmalig bis 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
- Antrag über die Krankenkasse / Arbeitgeber.
3. Arbeitgeber-Zuschuss
- Arbeitgeber stockt das Mutterschaftsgeld auf den Nettolohn auf.
- Berechnung nach dem durchschnittlichen Netto der letzten 3 abgerechneten Monate.
- Der Zuschuss wird dem Arbeitgeber über die Umlage (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.
4. Besonderheiten
- Beschäftigungsverbot vorzeitig möglich, wenn ärztlich bescheinigt.
- Kündigungsschutz von Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung.
- Nach Ablauf des Mutterschutzes: Übergang in Elternzeit / Elterngeld.
5. Praxis-Hinweise
- Ärztliche Bescheinigung des voraussichtlichen Geburtstermins notwendig.
- Antragstellung rechtzeitig bei der Krankenkasse.
- Netto-Berechnung beim Arbeitgeber prüfen.
Mutterschutz – schnelle Orientierung
- 6 Wochen vor der Geburt Schutzfrist (freiwillige Beschäftigung möglich)
- 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh-/Mehrlingsgeburten 12 Wochen)
- Mutterschaftsgeld durch Krankenkasse + Arbeitgeberzuschuss
- Besonderer Kündigungsschutz während Schwangerschaft & Mutterschutz
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung; Abweichungen durch Tarifvertrag möglich.
