Kapitalerträge
WIKI: KAPITALERTRÄGE – AKTIEN, ETFS, KRYPTO & CFDS
Abgeltungsteuer richtig einordnen, Verlusttöpfe nutzen, Quellensteuer beachten – kompakt & praxisnah.
Kurzfazit
- Kapitalerträge (u. a. Dividenden, Zinsen, Kursgewinne, Derivate) unterliegen i. d. R. der Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer.
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € p. P. / 2.000 € bei Zusammenveranlagung – per Freistellungsauftrag nutzen.
- Verlustverrechnungstöpfe getrennt führen (Aktien / Sonstige). Für Termingeschäfte gelten Limits.
- Bei Kryptowährungen unterscheiden: direkter Besitz (Spekulationsfrist) vs. CFD/Zertifikate (Abgeltungsteuer).
💡 Jahressteuerbescheinigung & Broker-CSV aufbewahren – erleichtert Erklärung & Verrechnung.
Abgeltungsteuer & Grundregeln
- 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli auf die Steuer + ggf. 8/9 % Kirchensteuer.
- Sparer-Pauschbetrag vorab abziehen (Freistellungsauftrag bei Bank/Depot hinterlegen).
- Verlusttöpfe:
- Aktien-Topf (nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar)
- Allgemeiner Topf (Zinsen, Fonds, Zertifikate usw.)
- Termingeschäfte: negatives Ergebnis i. d. R. nur bis 20.000 € p. a. verrechenbar
- Quellensteuer ausländischer Dividenden häufig bis 15 % anrechenbar (DBA beachten).
Aktien & ETFs
Was ist steuerpflichtig?
- Dividenden immer steuerpflichtig
- Kursgewinne unabhängig von Haltedauer (keine Spekulationsfrist seit 2009)
- Teilfreistellung bei Fonds (z. B. 30 % bei Aktienfonds) mindert die Bemessungsgrundlage
Praxis
Bank führt die Steuer i. d. R. automatisch ab (Bescheinigung).
Ausländische Dividenden: Quellensteuer prüfen/erstatten lassen.
CFDs & Derivate
- Gewinne/Verluste sind Kapitalerträge; Abrechnung meist direkt durch den Broker.
- Verlustverrechnung aus Termingeschäften i. d. R. bis 20.000 € p. a. begrenzt; Überhänge vortragsfähig.
- Zertifikate/Optionen/Futures: je nach Ausgestaltung „Sonstige“ bzw. Termingeschäfte – Dokumentation wichtig.
Kryptowährungen
- Direkter Besitz (Wallet/Börse als Wirtschaftsgut): Veräußerungsgewinne nach 12 Monaten regelmäßig steuerfrei (Privatvermögen).
- Verkauf vor Ablauf der 12 Monate → steuerpflichtig mit persönlichem Steuersatz.
- Staking/Lending kann die Haltefrist verlängern (bis 10 Jahre).
- Krypto-CFDs/Zertifikate: wie Kapitalerträge (Abgeltungsteuer), keine Spekulationsfrist.
Nachweise (CSV, Tx-IDs, Screenshots) sammeln – Finanzamt verlangt belastbare Dokumentation.
Beispielrechnungen
| Fall | Bemessung | Steuer grob |
|---|---|---|
| Dividende 1.000 € | nach Pauschbetrag | ≈ 25 % + Soli (+ ggf. KiSt) |
| Aktiengewinn 5.000 € | Abgeltungsteuer | ≈ 1.313 € (ohne KiSt) |
| CFD-Verlust 40.000 € | Verrechenbar p. a. | bis 20.000 €; Rest Vortrag |
| Bitcoin-Verkauf nach 13 Monaten | Spekulationsfrist überschritten | 0 € |
Richtwerte für die Einordnung. Individuelle Situation (Kirchensteuer, Teilfreistellungen, Verlusttöpfe) kann abweichen.
FAQ
Wie nutze ich den Sparer-Pauschbetrag?
Freistellungsauftrag bei Bank/Depot hinterlegen; sonst Einbehalt und ggf. Erstattung über die Steuererklärung.
Kann ich Aktien-Verluste mit Fonds-Gewinnen verrechnen?
Aktien-Verluste nur mit Gewinnen aus Aktien verrechenbar; sonstiger Topf separat.
Was ist mit ausländischer Quellensteuer?
Häufig bis 15 % anrechenbar; DBA-Regeln prüfen, ggf. Erstattungsverfahren.
Gilt bei Krypto die 1-Jahres-Frist immer?
Für Privatvermögen regelmäßig ja; Sonderfälle (z. B. Staking/Lending) beachten.
Tools & Unterstützung
Mit unserem Tool können Sie Erträge kalkulieren und CSV/XLSX importieren.
