Holdinggesellschaft

Eine Holdinggesellschaft ist eine Muttergesellschaft, die Anteile an anderen
Unternehmen (Tochtergesellschaften) hält. Sie kann rein verwaltend tätig sein oder auch strategische
Aufgaben übernehmen.

1. Vorteile einer Holding

  • Steuerliche Vorteile: Gewinnausschüttungen & Veräußerungsgewinne i. d. R. zu 95 % steuerfrei (§ 8b KStG).
  • Vermögensschutz: Risiken werden auf operative Tochtergesellschaften verteilt.
  • Flexibilität: Beteiligungen an mehreren Unternehmen lassen sich bündeln und steuern.
  • Nachfolge & Investoren: Geeignet für Unternehmensnachfolge und Beteiligungsmodelle.

2. Nachteile einer Holding

  • Gründungs- & Verwaltungskosten: zusätzliche Jahresabschlüsse, Buchhaltung, Steuerberatung.
  • Komplexität: Konzernstrukturen erfordern erhöhte Transparenz- und ggf. Konsolidierungspflichten.
  • IHK-Pflicht: Jede Kapitalgesellschaft (auch eine reine Holding) ist Mitglied der IHK & beitragspflichtig. Kleine Holdings profitieren teils von Beitragsfreigrenzen.
  • Operative Gewinne: bleiben voll steuerpflichtig in der Tochtergesellschaft, Steuerfreiheit gilt nur für Ausschüttungen/Verkäufe auf Holding-Ebene.

3. Holding & Gewerbesteuer

  • Grundsätzlich ist auch eine reine Holding gewerbesteuerpflichtig.
  • Die Steuerbelastung ist aber häufig gering, da 95 % der Dividenden und
    Veräußerungsgewinne bei der Ermittlung des Gewerbeertrags außer Ansatz bleiben.
  • Befreiung: Vollständig befreien kann man sich von der Gewerbesteuer in der Regel nicht.
    Ausnahme: Eine Holding, die nur eigenes Vermögen verwaltet (sog. Vermögensverwaltende Gesellschaft)
    und nicht als Gewerbebetrieb eingestuft wird. Dann ist sie aber keine klassische
    Kapitalgesellschaft
    mehr, sondern eher eine vermögensverwaltende Personengesellschaft oder
    Familienstiftung.
  • 👉 Fazit: Eine „echte“ Holding (GmbH/AG) ist immer gewerbesteuerpflichtig, profitiert aber
    von den Freistellungen bei Beteiligungserträgen.

Holding – schnelle Orientierung

  • Vorteile: Steuerfreiheit bei Ausschüttungen/Verkäufen, Vermögensschutz
  • Nachteile: Verwaltungskosten, IHK-Pflicht, Komplexität
  • Gewerbesteuer: grundsätzlich Pflicht, aber Belastung meist gering

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Ob eine Holding-Struktur sinnvoll ist,
hängt stark von der Unternehmenssituation und geplanten Transaktionen ab.

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