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Doppelte Haushaltsführung





Doppelte Haushaltsführung – Kanzlei-Wiki


🏠 Doppelte Haushaltsführung

Kanzlei-Wiki • Stand: Oktober 2025

🧾 Grundlagen

Arbeitnehmer:innen können die Kosten für eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort als Werbungskosten absetzen, wenn der eigene Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz verbleibt. Die doppelte Haushaltsführung (DHF) muss beruflich veranlasst sein (z. B. weite Entfernung, Versetzung, neue Tätigkeit).

§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG
Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz
Zweitwohnung am Beschäftigungsort

Kernfragen: Eigener Hausstand?Lebensmittelpunkt?Berufliche Veranlassung?

✅ Voraussetzungen (mit Eigen-Check als Tabelle)
  • Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz (finanzielle Beteiligung an Miete/NK + tatsächliche Lebensmitte).
  • Zweitwohnung am Beschäftigungsort (Miete, WG, Eigentum).
  • Berufliche Veranlassung (z. B. lange Entfernung, Jobwechsel, Projekt).

Wenn dein CMS keine Skripte zulässt, ist der Eigen-Check hier statisch. Für die interaktive Variante bitte als separate HTML-Datei einbinden.

Frage Antwort Bewertung
Finanziere ich meinen Hauptwohnsitz mit? Ja/Nein Wichtig
Verbringe ich regelmäßig Zeit dort? Ja/Nein Lebensmittelpunkt
Ist die Entfernung groß genug? Ja/Nein Beruflicher Anlass
Habe ich eine Zweitwohnung am Arbeitsort? Ja/Nein Zweitwohnung

💶 Abziehbare Kosten & Höchstbeträge
Kostenart Abzug Grenze / Zeitraum Praxis
Unterkunft (Miete, NK) abziehbar max. 1.000 €/Monat inkl. Warmmiete & Stellplatz
Erstausstattung abziehbar keine Grenze Einrichtung zu Beginn; später Ersatz → Einzelfall
Heimfahrten abziehbar 1×/Woche Entfernungspauschale ÖPNV/PKW egal
Verpflegung abziehbar nur 3 Monate (28 €/14 €) ab Bezug der Zweitwohnung
Umzugskosten abziehbar bei berufl. Anlass nach Umzugskostenrecht

Unterkunftskosten sind monatlich gedeckelt, Verpflegung nur im ersten Quartal relevant.

🧪 Praxisbeispiele
Fall Bewertung Hinweis
Ingenieur (300 km), Wohnung am Arbeitsort DHF möglich Lebensmittelpunkt bei Familie
Lehrerin im Ref., Hauptwohnsitz bei Partner DHF möglich Belege: Mietvertrag, Heimfahrten
Student mit Nebenjob keine DHF kein eigener Hausstand

🧭 Tipps & Nachweise
  • Lebensmittelpunkt belegen (Familienstand, Vereine, Kostenbeteiligung Hauptort).
  • Belege für Miete, NK, Heimfahrten, Ausstattung sammeln.
  • Verpflegungspauschale nur 3 Monate – Kalender führen.
  • Unterkunftskosten monatlich prüfen (max. 1.000 €).

🏁 Fazit
Aussage Ergebnis
Hauptwohnsitz = Lebensmittelpunkt; Zweitwohnung am Arbeitsort DHF möglich
Unterkunftskosten max. 1.000 €/Monat
Verpflegung 3 Monate (28 €/14 €)
Heimfahrten 1×/Woche Entfernungspauschale

Praxis: Nachweise sammeln, Bedingungen erfüllen, monatlich prüfen → sichere Anerkennung beim Finanzamt.