Doppelte Haushaltsführung
🏠 Doppelte Haushaltsführung
Kanzlei-Wiki • Stand: Oktober 2025
🧾 Grundlagen
Arbeitnehmer:innen können die Kosten für eine weitere Wohnung am Beschäftigungsort als Werbungskosten absetzen, wenn der eigene Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz verbleibt. Die doppelte Haushaltsführung (DHF) muss beruflich veranlasst sein (z. B. weite Entfernung, Versetzung, neue Tätigkeit).
Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz
Zweitwohnung am Beschäftigungsort
Kernfragen: Eigener Hausstand? • Lebensmittelpunkt? • Berufliche Veranlassung?
✅ Voraussetzungen (mit Eigen-Check als Tabelle)
- Eigener Hausstand am Hauptwohnsitz (finanzielle Beteiligung an Miete/NK + tatsächliche Lebensmitte).
- Zweitwohnung am Beschäftigungsort (Miete, WG, Eigentum).
- Berufliche Veranlassung (z. B. lange Entfernung, Jobwechsel, Projekt).
Wenn dein CMS keine Skripte zulässt, ist der Eigen-Check hier statisch. Für die interaktive Variante bitte als separate HTML-Datei einbinden.
| Frage | Antwort | Bewertung |
|---|---|---|
| Finanziere ich meinen Hauptwohnsitz mit? | Ja/Nein | Wichtig |
| Verbringe ich regelmäßig Zeit dort? | Ja/Nein | Lebensmittelpunkt |
| Ist die Entfernung groß genug? | Ja/Nein | Beruflicher Anlass |
| Habe ich eine Zweitwohnung am Arbeitsort? | Ja/Nein | Zweitwohnung |
💶 Abziehbare Kosten & Höchstbeträge
| Kostenart | Abzug | Grenze / Zeitraum | Praxis |
|---|---|---|---|
| Unterkunft (Miete, NK) | abziehbar | max. 1.000 €/Monat | inkl. Warmmiete & Stellplatz |
| Erstausstattung | abziehbar | keine Grenze | Einrichtung zu Beginn; später Ersatz → Einzelfall |
| Heimfahrten | abziehbar | 1×/Woche Entfernungspauschale | ÖPNV/PKW egal |
| Verpflegung | abziehbar | nur 3 Monate (28 €/14 €) | ab Bezug der Zweitwohnung |
| Umzugskosten | abziehbar | bei berufl. Anlass | nach Umzugskostenrecht |
Unterkunftskosten sind monatlich gedeckelt, Verpflegung nur im ersten Quartal relevant.
🧪 Praxisbeispiele
| Fall | Bewertung | Hinweis |
|---|---|---|
| Ingenieur (300 km), Wohnung am Arbeitsort | DHF möglich | Lebensmittelpunkt bei Familie |
| Lehrerin im Ref., Hauptwohnsitz bei Partner | DHF möglich | Belege: Mietvertrag, Heimfahrten |
| Student mit Nebenjob | keine DHF | kein eigener Hausstand |
🧭 Tipps & Nachweise
- Lebensmittelpunkt belegen (Familienstand, Vereine, Kostenbeteiligung Hauptort).
- Belege für Miete, NK, Heimfahrten, Ausstattung sammeln.
- Verpflegungspauschale nur 3 Monate – Kalender führen.
- Unterkunftskosten monatlich prüfen (max. 1.000 €).
🏁 Fazit
| Aussage | Ergebnis |
|---|---|
| Hauptwohnsitz = Lebensmittelpunkt; Zweitwohnung am Arbeitsort | DHF möglich |
| Unterkunftskosten | max. 1.000 €/Monat |
| Verpflegung | 3 Monate (28 €/14 €) |
| Heimfahrten | 1×/Woche Entfernungspauschale |
Praxis: Nachweise sammeln, Bedingungen erfüllen, monatlich prüfen → sichere Anerkennung beim Finanzamt.
