Betriebsaufspaltung – was ist das?

Ein steuerliches Konstrukt, bei dem Vermögen (z. B. Immobilien) vom operativen Geschäft getrennt wird. Spannend, aber auch mit Tücken.

Grundprinzip

  • Betriebsunternehmen: führt das operative Geschäft (z. B. GmbH)
  • Besitzunternehmen: hält das Betriebsvermögen (z. B. Immobilie, Maschinen) und überlässt es dem Betriebsunternehmen
  • ➡️ Zwischen beiden entsteht eine enge personelle und sachliche Verflechtung → steuerlich „Betriebsaufspaltung“

Wann liegt eine Betriebsaufspaltung vor?

Voraussetzung Erklärung
Personelle Verflechtung Die gleichen Personen beherrschen sowohl Betriebs- als auch Besitzunternehmen
Sachliche Verflechtung Das Besitzunternehmen überlässt dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen (z. B. Geschäftsräume)

Vor- und Nachteile

Vorteile Nachteile
Schutz des Vermögens (z. B. Immobilie liegt nicht im Betriebsrisiko) Komplexe steuerliche Struktur
Steueroptimierung durch Aufteilung (z. B. Mieteinnahmen im Besitzunternehmen) Besitzunternehmen wird gewerblich infiziert → Einkommensteuer + Gewerbesteuer
Bessere Trennung von Risiko & Kapital Auflösung ist steuerlich oft teuer („stille Reserven“ werden aufgedeckt)

Praxis-Beispiele

  • Fall 1: Unternehmer besitzt privat eine Halle und vermietet sie an seine eigene GmbH → Betriebsaufspaltung
  • Fall 2: Ehepaar gründet eine GmbH (Betrieb) und eine GbR (Besitz) für die Immobilie → Betriebsaufspaltung
  • Fall 3: Familienholding, in der Immobilien und operative GmbHs getrennt laufen → Betriebsaufspaltung

Zusammenhang mit Organschaft

  • Bei enger Verflechtung (oft GmbH als Betrieb + Besitzgesellschaft) kann zusätzlich eine Organschaft bestehen.
  • Das führt dazu, dass Gewinne und Verluste der Gesellschaften steuerlich zusammengefasst werden.
  • ➡️ Vorteil: Verlustverrechnung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen möglich.
  • ➡️ Risiko: Wird die Organschaft oder die Betriebsaufspaltung unfreiwillig gelöst (z. B. durch Anteilsverkauf, Erbfall, Scheidung), werden stille Reserven aufgedeckt → hohe Steuerbelastung.
⚠️ Achtung: Die ungewollte Auflösung einer Betriebsaufspaltung (z. B. durch Strukturänderung oder Erbfälle) kann eine „Zwangsentnahme“ auslösen – mit massiven Steuerfolgen. Gleiches gilt, wenn eine Organschaft endet: Verlust der steuerlichen Vorteile und sofortige Nachversteuerung.