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Abfindungen & Fünftelregelung

Abfindungen & Fünftelregelung

Abfindungen entstehen häufig bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.
Sie sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden.
Ziel: die Progressionswirkung einer einmaligen Zahlung abzumildern.

1. Steuerliche Behandlung von Abfindungen

  • Abfindungen zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 34 EStG).
  • Sie sind lohnsteuerpflichtig, aber in der Regel sozialversicherungsfrei – vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
  • Eine begünstigte Auszahlung muss grundsätzlich zusammengeballt erfolgen (in einem Kalenderjahr).

2. Die Fünftelregelung

  • Die Abfindung wird rechnerisch in fünf Teile aufgeteilt.
  • Nur ein Fünftel wird dem Jahreseinkommen zugerechnet → Steuerberechnung.
  • Die Steuer wird anschließend mit und ohne Abfindung verglichen – die Differenz × 5 ergibt die Steuerlast.
  • Dadurch sinkt die Progression, insbesondere bei hohen Einmalzahlungen.

3. Voraussetzungen für die Begünstigung

  • Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung / Aufhebungsvertrag).
  • Zusammenballung der Einkünfte: Auszahlung überwiegend in einem Kalenderjahr.
  • Keine Anwendung, wenn Abfindung auf mehrere Jahre verteilt wird (Ausnahme: kleine Restzahlungen).

4. Beispielrechnung

Arbeitnehmer erhält im Jahr 2025 ein reguläres Einkommen von 40.000 € und eine Abfindung von 50.000 €.

  • Normale Besteuerung: Steuer auf 90.000 € Einkommen.
  • Mit Fünftelregelung: Steuer auf 40.000 € + 10.000 € (= 1/5 der Abfindung).
    Differenz zur Steuer ohne Abfindung wird ×5 gerechnet.
  • Ergebnis: Die Steuerlast auf die Abfindung sinkt deutlich.

5. Tipps & Hinweise

  • Auszahlungszeitpunkt sorgfältig planen – Verschiebung ins Folgejahr kann Steuern sparen.
  • Weitere Einmalzahlungen (z. B. Boni) besser in andere Jahre legen.
  • Abfindung ggf. in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen → steuerlich vorteilhaft.
  • Bei sehr niedrigem Einkommen im Abfindungsjahr kann die Fünftelregelung weniger vorteilhaft sein.
  • Steuerberater einbinden, um die optimale Gestaltung individuell zu prüfen.

Abfindungen – schnelle Orientierung

  • Abfindungen steuerpflichtig, aber meist sozialversicherungsfrei
  • Fünftelregelung mildert Progressionseffekt
  • Wichtig: Auszahlung in einem Jahr („Zusammenballung“)
  • Gestaltung über bAV oder Terminverschiebung prüfen

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Gestaltungsmöglichkeiten sollten frühzeitig geprüft werden.

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