Abfindungen & Fünftelregelung
Abfindungen & Fünftelregelung
Abfindungen entstehen häufig bei Kündigungen oder Aufhebungsverträgen.
Sie sind grundsätzlich steuerpflichtig, können aber durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt werden.
Ziel: die Progressionswirkung einer einmaligen Zahlung abzumildern.
1. Steuerliche Behandlung von Abfindungen
- Abfindungen zählen zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 34 EStG).
- Sie sind lohnsteuerpflichtig, aber in der Regel sozialversicherungsfrei – vorausgesetzt, die Zahlung erfolgt wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Eine begünstigte Auszahlung muss grundsätzlich zusammengeballt erfolgen (in einem Kalenderjahr).
2. Die Fünftelregelung
- Die Abfindung wird rechnerisch in fünf Teile aufgeteilt.
- Nur ein Fünftel wird dem Jahreseinkommen zugerechnet → Steuerberechnung.
- Die Steuer wird anschließend mit und ohne Abfindung verglichen – die Differenz × 5 ergibt die Steuerlast.
- Dadurch sinkt die Progression, insbesondere bei hohen Einmalzahlungen.
3. Voraussetzungen für die Begünstigung
- Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung / Aufhebungsvertrag).
- Zusammenballung der Einkünfte: Auszahlung überwiegend in einem Kalenderjahr.
- Keine Anwendung, wenn Abfindung auf mehrere Jahre verteilt wird (Ausnahme: kleine Restzahlungen).
4. Beispielrechnung
Arbeitnehmer erhält im Jahr 2025 ein reguläres Einkommen von 40.000 € und eine Abfindung von 50.000 €.
- Normale Besteuerung: Steuer auf 90.000 € Einkommen.
- Mit Fünftelregelung: Steuer auf 40.000 € + 10.000 € (= 1/5 der Abfindung).
Differenz zur Steuer ohne Abfindung wird ×5 gerechnet. - Ergebnis: Die Steuerlast auf die Abfindung sinkt deutlich.
5. Tipps & Hinweise
- Auszahlungszeitpunkt sorgfältig planen – Verschiebung ins Folgejahr kann Steuern sparen.
- Weitere Einmalzahlungen (z. B. Boni) besser in andere Jahre legen.
- Abfindung ggf. in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlen → steuerlich vorteilhaft.
- Bei sehr niedrigem Einkommen im Abfindungsjahr kann die Fünftelregelung weniger vorteilhaft sein.
- Steuerberater einbinden, um die optimale Gestaltung individuell zu prüfen.
Abfindungen – schnelle Orientierung
- Abfindungen steuerpflichtig, aber meist sozialversicherungsfrei
- Fünftelregelung mildert Progressionseffekt
- Wichtig: Auszahlung in einem Jahr („Zusammenballung“)
- Gestaltung über bAV oder Terminverschiebung prüfen
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Gestaltungsmöglichkeiten sollten frühzeitig geprüft werden.
