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§ 37b EStG – PAUSCHALBESTEUERUNG VON SACHZUWENDUNGEN

WIKI: § 37b EStG – PAUSCHALBESTEUERUNG VON SACHZUWENDUNGEN

Geschenke, Incentives & Events pauschal mit 30 % versteuern – so funktioniert’s.

Kurzfazit
  • § 37b erlaubt, Sachzuwendungen an Kunden & Geschäftspartner (Abs. 1) sowie an Arbeitnehmer (Abs. 2) pauschal mit 30 % LSt zu besteuern.
  • Vorteil: Empfänger hat keine Steuerlast; Arbeitgeber trägt die Pauschalsteuer.
  • Grenze: bis 10.000 € je Empfänger/Jahr anwendbar; sonst keine Pauschalierung.

💡 Ideal für Präsente, Incentives, Events – aber Dokumentation ist Pflicht.

Begünstigte Zuwendungen
  • Sachzuwendungen (Waren, Gutscheine i. S. d. Sachbezug, Einladungen zu Events/Restaurants, Reisen).
  • Keine Pauschalierung für Geldleistungen (reine Barzahlungen).
  • USt-Hinweis: Zuwendung kann eine unentgeltliche Wertabgabe sein → USt berücksichtigen.

Praxisbeispiele

Kundengeschenk

Weihnachtspaket (150 € netto) für Key Accounts → § 37b anwenden; Empfänger steuerfrei, AG trägt 30 % LSt (+ Soli/KiSt).

Incentive-Event

Top-Kunden zum Konzert eingeladen → pauschalieren nach § 37b; 10.000 €-Grenze je Empfänger im Blick.

Mitarbeiter-Incentive

Wochenendtrip fürs Sales-Team → Arbeitgeber kann Abs. 2 anwenden statt individuellen Arbeitslohns.

Beispielrechnungen: Kosten all-in
Wert der Zuwendung (brutto) Pauschalsteuer 30 % Soli (5,5 %) KiSt (9 %) Gesamtkosten AG
100 € 30,00 € 1,65 € 2,70 € 134,35 €
500 € 150,00 € 8,25 € 13,50 € 671,75 €
1.000 € 300,00 € 16,50 € 27,00 € 1.343,50 €

💡 Angenommen: Kirchensteuerpflicht (9 %) liegt vor. Ohne KiSt sind die Gesamtkosten etwas niedriger.

Umsetzung & Wahlrecht
  • Einheitliches Wahlrecht je Wirtschaftsjahr für alle gleichartigen Zuwendungen (kein „Cherry Picking“).
  • Bemessungsgrundlage: Bruttowert inkl. USt (falls angefallen) + Nebenleistungen.
  • Zusätzlich zur 30 % LSt kommen Soli und ggf. KiSt.
  • Dokumentation: Empfängerkreis, Anlass, Werte; Nachweis für BP.
  • Geschenkeabzugsverbot (35 € netto/Jahr) bei Betriebsausgaben beachten – § 37b ändert nicht die Abziehbarkeit.

Checkliste vor Anwendung von § 37b

FAQ
Gilt § 37b auch für Mitarbeiter?

Ja, Abs. 2 ermöglicht die Pauschalierung beim Arbeitslohn für Sachzuwendungen (z. B. Incentives).

Wie wirkt sich § 37b auf die SV aus?

Pauschalierte Zuwendungen sind regelmäßig SV-frei, da nicht dem individuellen Arbeitslohn zugerechnet.

Muss ich Kirchensteuer mit abführen?

Ja, falls kirchensteuerpflichtig – wird auf die 30 % LSt aufgeschlagen.

37b-Rechner

§ 37b-Rechner (Pauschalsteuer)

Rechner: hier öffnen.