§ 37b EStG – PAUSCHALBESTEUERUNG VON SACHZUWENDUNGEN
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Geschenke, Incentives & Events pauschal mit 30 % versteuern – so funktioniert’s.
Kurzfazit
- § 37b erlaubt, Sachzuwendungen an Kunden & Geschäftspartner (Abs. 1) sowie an Arbeitnehmer (Abs. 2) pauschal mit 30 % LSt zu besteuern.
- Vorteil: Empfänger hat keine Steuerlast; Arbeitgeber trägt die Pauschalsteuer.
- Grenze: bis 10.000 € je Empfänger/Jahr anwendbar; sonst keine Pauschalierung.
💡 Ideal für Präsente, Incentives, Events – aber Dokumentation ist Pflicht.
Begünstigte Zuwendungen
- Sachzuwendungen (Waren, Gutscheine i. S. d. Sachbezug, Einladungen zu Events/Restaurants, Reisen).
- Keine Pauschalierung für Geldleistungen (reine Barzahlungen).
- USt-Hinweis: Zuwendung kann eine unentgeltliche Wertabgabe sein → USt berücksichtigen.
Praxisbeispiele
Kundengeschenk
Weihnachtspaket (150 € netto) für Key Accounts → § 37b anwenden; Empfänger steuerfrei, AG trägt 30 % LSt (+ Soli/KiSt).
Incentive-Event
Top-Kunden zum Konzert eingeladen → pauschalieren nach § 37b; 10.000 €-Grenze je Empfänger im Blick.
Mitarbeiter-Incentive
Wochenendtrip fürs Sales-Team → Arbeitgeber kann Abs. 2 anwenden statt individuellen Arbeitslohns.
Beispielrechnungen: Kosten all-in
| Wert der Zuwendung (brutto) | Pauschalsteuer 30 % | Soli (5,5 %) | KiSt (9 %) | Gesamtkosten AG |
|---|---|---|---|---|
| 100 € | 30,00 € | 1,65 € | 2,70 € | 134,35 € |
| 500 € | 150,00 € | 8,25 € | 13,50 € | 671,75 € |
| 1.000 € | 300,00 € | 16,50 € | 27,00 € | 1.343,50 € |
💡 Angenommen: Kirchensteuerpflicht (9 %) liegt vor. Ohne KiSt sind die Gesamtkosten etwas niedriger.
Umsetzung & Wahlrecht
- Einheitliches Wahlrecht je Wirtschaftsjahr für alle gleichartigen Zuwendungen (kein „Cherry Picking“).
- Bemessungsgrundlage: Bruttowert inkl. USt (falls angefallen) + Nebenleistungen.
- Zusätzlich zur 30 % LSt kommen Soli und ggf. KiSt.
- Dokumentation: Empfängerkreis, Anlass, Werte; Nachweis für BP.
- Geschenkeabzugsverbot (35 € netto/Jahr) bei Betriebsausgaben beachten – § 37b ändert nicht die Abziehbarkeit.
Checkliste vor Anwendung von § 37b
FAQ
Gilt § 37b auch für Mitarbeiter?
Ja, Abs. 2 ermöglicht die Pauschalierung beim Arbeitslohn für Sachzuwendungen (z. B. Incentives).
Wie wirkt sich § 37b auf die SV aus?
Pauschalierte Zuwendungen sind regelmäßig SV-frei, da nicht dem individuellen Arbeitslohn zugerechnet.
Muss ich Kirchensteuer mit abführen?
Ja, falls kirchensteuerpflichtig – wird auf die 30 % LSt aufgeschlagen.
