Freistellungsauftrag
WIKI: Abgeltungsteuer, Freistellungsauftrag & Sparer-Pauschbetrag
Verstehe, wie Kapitalerträge besteuert werden – und wie du mit Freistellungsaufträgen Doppelversteuerung oder ungenutzte Freibeträge vermeidest.
Grundprinzip
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne etc.) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Soli (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (8 %/9 %).
- Die Steuer wird direkt von der Bank einbehalten und anonym ans Finanzamt abgeführt – daher „Abgeltung“.
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 € pro Person bzw. 2.000 € bei Ehegatten.
Freistellungsauftrag
- Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zum Pauschbetrag steuerfrei auszuzahlen.
- Der Auftrag kann bis zum Gesamtbetrag (1.000 €/2.000 €) aufgeteilt werden, z. B.:
- Bank A: 600 €
- Bank B: 400 €
- Wichtig: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten.
- Bei Gemeinschaftskonten können gemeinsame Aufträge erteilt werden (max. 2.000 €).
Wenn du zu viel freigestellt hast
- Übersteigen alle erteilten Aufträge zusammen den gesetzlichen Betrag, liegt ein „Über-Freistellungsauftrag“ vor.
- Die Banken merken das i. d. R. nicht – sie wenden den Auftrag jeweils wie beantragt an.
- Das Finanzamt berücksichtigt in der Steuer nur bis 1.000 €/2.000 €.
- Der Rest wird nachversteuert → ggf. Nachzahlung.
💡 Unproblematisch, solange du alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angibst – dann wird automatisch korrigiert.
Wenn du keinen oder zu kleinen Auftrag erteilt hast
- Ohne (ausreichenden) Auftrag zieht die Bank Abgeltungsteuer ab.
- Über die Anlage KAP holst du zu viel gezahlte Steuer zurück – bis zum Pauschbetrag.
- Günstigerprüfung möglich, wenn persönlicher Steuersatz < 25 %.
💡 Eine KAP lohnt oft, wenn dein Grenzsteuersatz unter 25 % liegt.
Beispiele
Beispiel 1: Zwei Banken
Bank A: Freistellung 800 €
Bank B: Freistellung 600 €
→ Gesamt 1.400 € > zulässig 1.000 €.
Finanzamt berücksichtigt max. 1.000 € – 400 € werden nachversteuert.
Beispiel 2: Kein Auftrag
Keine Freistellung, Zinsen 1.000 €. Bank behält 25 % + Soli ein.
Über Anlage KAP Erstattung, da Freibetrag ungenutzt war.
Beispiel 3: Ehegatten
Gemeinsames Depot, Freistellung 2.000 € – zulässig.
Keine Abgeltungsteuer, solange Kapitalerträge ≤ 2.000 €.
FAQ
Muss ich alle Banken in der Steuererklärung angeben?
Ja, wenn du mehrere Depots/Konten hast. Nur so kann das Finanzamt die Pauschbeträge korrekt zusammenführen.
Kann ich den Freistellungsauftrag während des Jahres ändern?
Ja, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft. Rückwirkend geht es nicht.
Wie prüft das Finanzamt doppelte Freistellungsaufträge?
Über Kapitalertragsteuer-Meldungen (ID-basiert). Banken melden freigestellte und steuerpflichtige Erträge.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – z. B. bei geringen Gesamteinkünften.
Rechner: Abgeltungsteuer & Freistellungsauftrag
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