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Betriebsaufspaltung – Absicherung

WIKI: Betriebsaufspaltung – Absicherung & Praxisfälle

Vermeide ungewollte Steuerfallen: Wann Betriebsaufspaltungen enden, welche Folgen drohen – und wie du Strukturen rechtssicher absicherst.

Warum Absicherung wichtig ist
  • Eine Betriebsaufspaltung endet, wenn personelle oder sachliche Verflechtung wegfallen.
  • Folge: Betriebsaufgabe, Aufdeckung aller stillen Reserven (§ 16 EStG).
  • Oft entsteht ein dry income → Steuer, aber keine Liquidität.
  • Die Gefahr entsteht häufig durch Erbfälle, Volljährigkeit, Anteilsverkäufe, Grundstücksverkäufe, Mietvertragsänderungen.

💡 Absicherung lohnt sich IMMER, wenn wesentliche Werte im Besitzunternehmen stecken.

Die 6 wichtigsten Absicherungsstrategien

1️⃣ Gewerbliche Prägung oder originär gewerbliche Tätigkeit

  • Besitzgesellschaft wird gewerblich geprägt (GmbH als Komplementärin + Geschäftsführung).
  • Oder Aufbau einer eigenen gewerblichen Tätigkeit („Substanzanreicherung“).
  • Vorteil: Wegfall der Betriebsaufspaltung führt nicht zur Betriebsaufgabe.

2️⃣ Formwechsel der Besitzgesellschaft in eine GmbH

  • PropCo-KG → PropCo-GmbH (steuerlich nach UmwStG möglich).
  • Kapitalgesellschaft erzielt automatisch gewerbliche Einkünfte.
  • 7-jährige Sperrfrist beachten.

3️⃣ Einbringung der PropCo-Anteile in die OpCo

  • Besitzanteile → Betriebsgesellschaft (Buchwert nach § 20 UmwStG möglich).
  • Personelle Entflechtung wird praktisch ausgeschlossen.
  • Achtung bei: Grunderwerbsteuer (bei Grundstücken).

4️⃣ Einheitsbetriebsaufspaltung herstellen

  • OpCo-Anteile werden in die PropCo eingebracht.
  • Besitzgesellschaft hält 100 % der Betriebsgesellschaft.
  • Sperrfristen: 3 Jahre + 7 Jahre.

5️⃣ Erbfolge aktiv gestalten

  • Vermeidung von Entflechtung durch geteilte Nachfolge (z. B. Kind A = PropCo, Kind B = OpCo).
  • Wiesbadener Modell + Berliner Testament → besonders risikoreich.
  • Empfehlung: gleiche Erbfolge oder Holdinglösung.

6️⃣ Betriebsverpachtung im Ganzen nutzen

  • Bei Wegfall der Aufspaltung kann das Verpächterwahlrecht wieder aufleben.
  • Erlaubt Steueraufschub trotz Entfall der Verflechtungen.
  • Bei Volljährigkeit des Kindes → Billigkeitsantrag möglich.

Praxisfälle

Fall 1: Volljährigkeit des Kindes

Minderjährige Kinder + Eltern → Stimmrechte werden addiert.
Mit 18 entfällt die Addition → personelle Verflechtung endet.

Empfehlung: Einheitsbetriebsaufspaltung oder Formwechsel.

Fall 2: Anteilskauf durch Investor

B verkauft 20 % seiner Anteile → Durchsetzungsmacht verliert sich.

Empfehlung: vorher gewerbliche Prägung oder Struktur über Holdings.

Fall 3: Verkauf der einzigen wesentlichen Betriebsgrundlage

Grundstück wird veräußert → sachliche Verflechtung endet.

Empfehlung: erst neue wesentliche Betriebsgrundlage schaffen oder Formwechsel.

Fall 4: Todesfall & Berliner Testament

Beim erstversterbenden Ehepartner unkritisch – beim Überlebenden entsteht plötzlich eine Aufspaltung.

Empfehlung: Testament prüfen & evtl. Holdingstruktur.

Fall 5: Insolvenz der OpCo

Insolvenz → personelle Verflechtung weg → Betriebsaufgabe.

Empfehlung: gewerbliche Prägung oder Einheits-Struktur vorher herstellen.

Checkliste für die Kanzlei
  • ✔ Besteht eine Personengruppe mit >50 % Durchsetzungsmacht?
  • ✔ Ist eine wesentliche Betriebsgrundlage überlassen?
  • ✔ Drohen Erbfälle, Anteilsverkäufe, Volljährigkeit?
  • ✔ Existieren Sperrfristen (3 / 7 Jahre)?
  • ✔ Sollte die Struktur „sicher gemacht“ werden?

💡 Bei Immobilien in der PropCo immer alle Strukturszenarien durchspielen.

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StB Dipl.-Kfm. Marcus Ermers
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