⚖️ Klare Abgrenzung: steuerliche Begleitung, keine Rechtsberatung

GmbH oder UG beenden — ohne Chaos, Fristenstress und Steuerfallen.

Sie möchten Ihre GmbH oder UG schließen, ruhen lassen, verkaufen oder geordnet liquidieren? Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten, Pflichten, Fristen und steuerlichen nächsten Schritte — verständlich, strukturiert und mit Blick auf Ihre Zahlen.

5 WegeLiquidation, Verkauf, Verschmelzung, Löschung, Insolvenz
12+ MonateSperrjahr bei klassischer Liquidation einplanen
Steuer-FokusBilanzen, Erklärungen, Fristen, Dokumentation
Ihr Fahrplan
1
Situation klären
Vermögen, Schulden, Verträge, Risiken
Analyse
2
Weg auswählen
Liquidation, Verkauf, Löschung oder Insolvenzprüfung
Entscheidung
3
Steuern sauber abschließen
Eröffnungsbilanz, laufende Pflichten, Schlussrechnung
Umsetzung
Wichtiger Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Als Steuerberatungskanzlei begleiten wir insbesondere die steuerliche und betriebswirtschaftliche Seite der Beendigung: Buchführung, Jahresabschlüsse, Liquidationsbilanzen, Steuererklärungen, Fristenkoordination und Abstimmung mit Notar/Rechtsanwalt.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Nicht jede GmbH oder UG muss klassisch liquidiert werden. Entscheidend sind Vermögen, Schulden, laufende Verträge und die Zukunftspläne der Gesellschafter.

Liquidation

  • klassischer Weg
  • Sperrjahr beachten
  • steuerlich sauber abwickeln

Verkauf

  • schneller möglich
  • Käuferprüfung
  • Haftung sauber regeln

Verschmelzung

  • bei Gruppen sinnvoll
  • Umstrukturierung
  • steuerlich planen

Vermögenslosigkeit

  • vereinfachte Löschung möglich
  • strenge Prüfung
  • Dokumentation wichtig

Insolvenz

  • bei Zahlungsunfähigkeit
  • Fristen kritisch
  • Rechtsanwalt einbinden
Mini-Entscheidungshelfer

Welcher Weg könnte passen?

Start

Beantworten Sie drei Fragen.

Das ersetzt keine Einzelfallprüfung, gibt aber eine erste Richtung für das Beratungsgespräch.

Klassische Liquidation: der Ablauf

Bei der freiwilligen Auflösung führt der Weg meist über Gesellschafterbeschluss, Handelsregister, Gläubigeraufruf, Sperrjahr und Löschung.

1

Vorprüfung

Wir prüfen steuerlich: letzte Abschlüsse, offene Steuererklärungen, Bankkonten, Darlehen, Forderungen, Verbindlichkeiten, stille Reserven und mögliche Risiken.

2

Gesellschafterbeschluss & Notar

Die rechtliche Beschlussfassung und Handelsregisteranmeldung erfolgen regelmäßig über Notar/Rechtsanwalt. Wir liefern die steuerlichen Zahlen und bereiten die Unterlagen vor.

3

Liquidationseröffnung

Ab Auflösung wird aus der Gesellschaft eine „GmbH i. L.“ bzw. „UG i. L.“. Steuerlich werden Buchführung, Eröffnungsbilanz und laufende Deklarationen weitergeführt.

4

Gläubigeraufruf & Sperrjahr

Nach Bekanntmachung läuft in der Regel das Sperrjahr. Vor Ablauf und vor Tilgung oder Sicherstellung der Schulden darf Vermögen nicht an Gesellschafter verteilt werden.

5

Abwicklung

Forderungen einziehen, Verträge beenden, Vermögen verwerten, Umsatzsteuer/Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer im Blick behalten und Zahlungen dokumentieren.

6

Schlussrechnung & Löschung

Nach Abschluss der Abwicklung erstellen wir die steuerlichen Schlussunterlagen. Danach kann die Löschung im Handelsregister vorbereitet werden.

Was wir als Steuerberater leisten — und was nicht

Gerade diese klare Grenze schafft Vertrauen: Wir übernehmen die steuerliche Abwicklung und koordinieren bei Bedarf mit Notar oder Rechtsanwalt.

Unsere steuerliche Begleitung

  • steuerliche Bestandsaufnahme
  • Buchführung während der Liquidation
  • Jahresabschlüsse und Liquidationsbilanzen
  • KSt-, GewSt- und USt-Erklärungen
  • Abstimmung mit Finanzamt
  • Unterstützung bei Vermögensverteilung
  • Check der Aufbewahrungspflichten

Keine Rechtsberatung

  • keine rechtliche Gestaltung von Beschlüssen
  • keine Prüfung gesellschaftsrechtlicher Haftungsfragen
  • keine insolvenzrechtliche Beratung
  • keine anwaltliche Vertretung
  • bei Bedarf Zusammenarbeit mit Notar/Rechtsanwalt

Checkliste: Was muss konkret getan werden?

Diese Punkte sollten vor der Beendigung einer GmbH oder UG sauber abgearbeitet werden.

📌
Gesellschaftsvertrag prüfen
Mehrheiten, Sonderregelungen, Gesellschafterstruktur
📌
Offene Steuerjahre klären
Abschlüsse, Erklärungen, Bescheide, Prüfungsrisiken
📌
Vermögen und Schulden erfassen
Bank, Darlehen, Forderungen, Anlagen, Verbindlichkeiten
📌
Verträge beenden
Miete, Leasing, Versicherungen, Software, Mitarbeiter
📌
Liquidationsbesteuerung planen
Veräußerungen, stille Reserven, Ausschüttungen
📌
Bankkonto nicht zu früh schließen
Steuernachzahlungen und letzte Kosten brauchen Zahlungsfähigkeit
📌
Aufbewahrung sichern
Unterlagen nach Löschung weiterhin verfügbar halten
📌
Insolvenzrisiko ernst nehmen
Bei Zahlungsproblemen sofort rechtlichen Rat einholen

Häufige Fragen

Kurz, klar und ohne Fachchinesisch.

Kann ich eine GmbH oder UG einfach abmelden?

Nein. Eine Kapitalgesellschaft wird grundsätzlich nicht einfach wie ein Gewerbe abgemeldet. Meist ist ein formelles Verfahren mit Handelsregister, Liquidation und steuerlichem Abschluss erforderlich.

Wie lange dauert eine Liquidation?

Häufig mindestens 12 Monate wegen des Sperrjahres. Je nach offener Steuerfragen, Verträge und Vermögen kann die Gesamtdauer länger sein.

Muss während der Liquidation weiter Buchführung gemacht werden?

Ja. Bis zur endgültigen Löschung bestehen steuerliche Pflichten grundsätzlich fort. Dazu gehören insbesondere Buchführung, Abschlüsse und Steuererklärungen.

Kann eine vermögenslose GmbH schneller gelöscht werden?

Das kann im Einzelfall möglich sein, setzt aber voraus, dass tatsächlich kein verteilungsfähiges Vermögen mehr vorhanden ist und keine offenen Themen entgegenstehen. Das sollte sorgfältig dokumentiert werden.

Was passiert bei Schulden?

Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist höchste Vorsicht geboten. Dann sollte unverzüglich insolvenzrechtlicher Rat eingeholt werden. Wir können parallel die steuerlichen Unterlagen und Zahlen aufbereiten.

Sie möchten Ihre GmbH oder UG geordnet beenden?

Wir prüfen die steuerliche Ausgangslage, zeigen die nächsten Schritte und koordinieren auf Wunsch mit Notar oder Rechtsanwalt. So wird aus einem unübersichtlichen Thema ein klarer Fahrplan.

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