DIGITALE PLATTFORM-STEUERRISIKEN
WIKI: DIGITALE PLATTFORM-STEUERRISIKEN
Amazon, eBay, Etsy & Co. – Chancen für Händler, aber auch Steuerfallen mit Risiko.
Kurzfazit
- Plattformen erleichtern den Markteintritt, bringen aber steuerliche Risiken.
- Typische Fallen: doppelte Besteuerung, falsche Steuersätze, fehlerhafte Reports.
- Wer regelmäßig abgleicht & dokumentiert, reduziert Prüfungsrisiken.
💡 Plattformdaten nie blind übernehmen – immer mit eigener Buchhaltung abgleichen.
Typische Risiken im Überblick
- Doppelte Besteuerung: Marktplatz zieht USt ab, Händler weist trotzdem aus.
- Falsche USt-Sätze: Plattform wendet Standard- statt reduzierten Satz an (oder andersrum).
- Provisionen & Gebühren: werden oft ohne Vorsteuerabzug gebucht.
- Datenabweichungen: Plattform-Reports stimmen nicht mit eigener Buchhaltung überein.
- Auslands-Umsätze: OSS/IOSS nicht korrekt hinterlegt → falsche Steuerabführung.
Praxis-Beispiele
Amazon FBA
Lagerung in anderen EU-Ländern löst lokale USt-Pflicht aus – viele Händler übersehen das.
eBay Verkäufe
Marktplatz führt USt für B2C ab, Händler weist zusätzlich USt auf Rechnung aus → doppelte Besteuerung.
Etsy / Kleingewerbe
Kleinunternehmerregelung wird nicht erkannt → Plattform meldet Umsätze ans FA, Händler erklärt steuerfrei.
Praxis-Tipps für Händler
- 📄 Plattformberichte regelmäßig exportieren & archivieren.
- 🔍 Daten mit eigener Buchhaltung abgleichen (monatlich/vierteljährlich).
- 🌍 USt-Registrierungen prüfen, wenn Lager im Ausland genutzt wird.
- 💶 Provisionen korrekt buchen (inkl. Vorsteuer aus EU-Rechnungen).
- 👨💼 Steuerberater frühzeitig einbeziehen bei OSS/IOSS-Fragen.
Checkliste: Regelmäßig prüfen
👉 Wer diese Punkte quartalsweise prüft, spart Ärger bei Betriebsprüfungen.
FAQ: Häufige Fragen
Muss ich Plattformberichte 1:1 übernehmen?
Nein – sie sind eine Basis, aber nicht immer fehlerfrei. Immer mit eigener Buchhaltung abgleichen.
Wer haftet bei falschen Plattformangaben?
Am Ende der Händler selbst – auch wenn die Plattform Fehler macht.
Wie lange sollte ich Plattformdaten aufbewahren?
Mindestens 10 Jahre – wie Buchhaltungsunterlagen allgemein.
