Betriebsaufspaltung
Betriebsaufspaltung – was ist das?
Ein steuerliches Konstrukt, bei dem Vermögen (z. B. Immobilien) vom operativen Geschäft getrennt wird. Spannend, aber auch mit Tücken.
Grundprinzip
- Betriebsunternehmen: führt das operative Geschäft (z. B. GmbH)
- Besitzunternehmen: hält das Betriebsvermögen (z. B. Immobilie, Maschinen) und überlässt es dem Betriebsunternehmen
- ➡️ Zwischen beiden entsteht eine enge personelle und sachliche Verflechtung → steuerlich „Betriebsaufspaltung“
Wann liegt eine Betriebsaufspaltung vor?
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Personelle Verflechtung | Die gleichen Personen beherrschen sowohl Betriebs- als auch Besitzunternehmen |
| Sachliche Verflechtung | Das Besitzunternehmen überlässt dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen (z. B. Geschäftsräume) |
Vor- und Nachteile
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Schutz des Vermögens (z. B. Immobilie liegt nicht im Betriebsrisiko) | Komplexe steuerliche Struktur |
| Steueroptimierung durch Aufteilung (z. B. Mieteinnahmen im Besitzunternehmen) | Besitzunternehmen wird gewerblich infiziert → Einkommensteuer + Gewerbesteuer |
| Bessere Trennung von Risiko & Kapital | Auflösung ist steuerlich oft teuer („stille Reserven“ werden aufgedeckt) |
Praxis-Beispiele
- Fall 1: Unternehmer besitzt privat eine Halle und vermietet sie an seine eigene GmbH → Betriebsaufspaltung
- Fall 2: Ehepaar gründet eine GmbH (Betrieb) und eine GbR (Besitz) für die Immobilie → Betriebsaufspaltung
- Fall 3: Familienholding, in der Immobilien und operative GmbHs getrennt laufen → Betriebsaufspaltung
Zusammenhang mit Organschaft
- Bei enger Verflechtung (oft GmbH als Betrieb + Besitzgesellschaft) kann zusätzlich eine Organschaft bestehen.
- Das führt dazu, dass Gewinne und Verluste der Gesellschaften steuerlich zusammengefasst werden.
- ➡️ Vorteil: Verlustverrechnung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen möglich.
- ➡️ Risiko: Wird die Organschaft oder die Betriebsaufspaltung unfreiwillig gelöst (z. B. durch Anteilsverkauf, Erbfall, Scheidung), werden stille Reserven aufgedeckt → hohe Steuerbelastung.
⚠️ Achtung: Die ungewollte Auflösung einer Betriebsaufspaltung (z. B. durch Strukturänderung oder Erbfälle) kann eine „Zwangsentnahme“ auslösen – mit massiven Steuerfolgen. Gleiches gilt, wenn eine Organschaft endet: Verlust der steuerlichen Vorteile und sofortige Nachversteuerung.
