Minijob, Midijob & Krankenversicherungspflicht
Minijob, Midijob & Krankenversicherungspflicht
Geringfügige Beschäftigungen (Minijob, Midijob) und die Krankenversicherungspflicht
orientieren sich an festen Verdienst- und Beitragsgrenzen.
Diese ändern sich regelmäßig – ab 2026 ist eine deutliche Anhebung geplant.
1. Minijob
- Verdienstgrenze: 538 € pro Monat (Stand 2025).
- Pauschale Abgaben vom Arbeitgeber (Renten-, Krankenversicherung, Umlagen).
- Arbeitnehmer meist versicherungsfrei, außer in der Rentenversicherung (Opt-out möglich).
- Steuer pauschal oder nach Lohnsteuerkarte – oft steuerfrei für den Arbeitnehmer.
2. Midijob (Übergangsbereich)
- Verdienst zwischen 538,01 € und 2.000 € (Stand 2025).
- Sozialabgaben steigen gleitend mit dem Einkommen.
- Arbeitnehmer zahlt weniger Beiträge, volle Rentenansprüche bleiben erhalten.
- Für viele Arbeitnehmer attraktiver als klassischer Minijob.
3. Krankenversicherungspflicht
- Bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind Arbeitnehmer pflichtversichert in der GKV.
- BBG Krankenversicherung 2025: 5.175 € / Monat (62.100 € / Jahr).
- Darüber: Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).
4. Geplante Änderungen ab 2026
- BBG Krankenversicherung: soll auf ca. 5.812,50 € / Monat (69.750 € / Jahr) steigen.
- BBG Rentenversicherung (West): soll auf ca. 8.450 € / Monat angehoben werden.
- Ziel der Reform: mehr Beitragseinnahmen für die Sozialversicherungen.
- Für Gutverdiener bedeutet das: ab 2026 höhere Abgaben auf das Einkommen.
- ⚠️ Stand jetzt: Diese Werte stammen aus Referentenentwürfen, noch nicht endgültig beschlossen.
5. Tipps & Hinweise
- Minijobber sollten prüfen, ob ein Midijob langfristig mehr Vorteile bringt.
- Arbeitgeber müssen die neuen Grenzen ab 2026 genau im Blick behalten.
- Wechsel in die PKV gut überlegen – Rückkehr in die GKV ist später oft schwierig.
Minijob, Midijob & KV – schnelle Orientierung
- Minijob: bis 538 € / Monat
- Midijob: 538,01 – 2.000 € / Monat
- GKV-Pflicht 2025: bis 5.175 € / Monat
- BBG ab 2026 geplant: 5.812,50 € (KV) / 8.450 € (RV)
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.
Änderungen ab 2026 sind politisch beschlossen, aber noch nicht endgültig im Gesetz verankert.
