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Minijob, Midijob & Krankenversicherungspflicht

Minijob, Midijob & Krankenversicherungspflicht

Geringfügige Beschäftigungen (Minijob, Midijob) und die Krankenversicherungspflicht
orientieren sich an festen Verdienst- und Beitragsgrenzen.
Diese ändern sich regelmäßig – ab 2026 ist eine deutliche Anhebung geplant.

1. Minijob

  • Verdienstgrenze: 538 € pro Monat (Stand 2025).
  • Pauschale Abgaben vom Arbeitgeber (Renten-, Krankenversicherung, Umlagen).
  • Arbeitnehmer meist versicherungsfrei, außer in der Rentenversicherung (Opt-out möglich).
  • Steuer pauschal oder nach Lohnsteuerkarte – oft steuerfrei für den Arbeitnehmer.

2. Midijob (Übergangsbereich)

  • Verdienst zwischen 538,01 € und 2.000 € (Stand 2025).
  • Sozialabgaben steigen gleitend mit dem Einkommen.
  • Arbeitnehmer zahlt weniger Beiträge, volle Rentenansprüche bleiben erhalten.
  • Für viele Arbeitnehmer attraktiver als klassischer Minijob.

3. Krankenversicherungspflicht

  • Bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sind Arbeitnehmer pflichtversichert in der GKV.
  • BBG Krankenversicherung 2025: 5.175 € / Monat (62.100 € / Jahr).
  • Darüber: Möglichkeit zum Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV).

4. Geplante Änderungen ab 2026

  • BBG Krankenversicherung: soll auf ca. 5.812,50 € / Monat (69.750 € / Jahr) steigen.
  • BBG Rentenversicherung (West): soll auf ca. 8.450 € / Monat angehoben werden.
  • Ziel der Reform: mehr Beitragseinnahmen für die Sozialversicherungen.
  • Für Gutverdiener bedeutet das: ab 2026 höhere Abgaben auf das Einkommen.
  • ⚠️ Stand jetzt: Diese Werte stammen aus Referentenentwürfen, noch nicht endgültig beschlossen.

5. Tipps & Hinweise

  • Minijobber sollten prüfen, ob ein Midijob langfristig mehr Vorteile bringt.
  • Arbeitgeber müssen die neuen Grenzen ab 2026 genau im Blick behalten.
  • Wechsel in die PKV gut überlegen – Rückkehr in die GKV ist später oft schwierig.

Minijob, Midijob & KV – schnelle Orientierung

  • Minijob: bis 538 € / Monat
  • Midijob: 538,01 – 2.000 € / Monat
  • GKV-Pflicht 2025: bis 5.175 € / Monat
  • BBG ab 2026 geplant: 5.812,50 € (KV) / 8.450 € (RV)

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung.
Änderungen ab 2026 sind politisch beschlossen, aber noch nicht endgültig im Gesetz verankert.

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