Werbungskosten Arbeitnehmer

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Wichtiger Hinweis:
Dieses Wiki dient der allgemeinen Orientierung. Es ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Einschätzung sprich uns jederzeit direkt an.

WIKI: Werbungskosten für Arbeitnehmer

Welche Kosten kannst du als Arbeitnehmer:in steuerlich geltend machen – und wann lohnt sich mehr als die Pauschale von 1.230 €?

Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Jeder Arbeitnehmer hat automatisch eine Pauschale von 1.230 € pro Jahr (ab 2023). Höhere tatsächliche Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden.

  • Die Werbungskosten-Pauschale von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt.
  • Du musst dafür keine Belege einreichen.
  • Lohnend wird es, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 € liegen.

🧮 Mini-Rechner: Lohnt sich mehr als die Pauschale?

Geschätzte Steuerersparnis insgesamt: 0
Davon Mehrersparnis gegenüber der Pauschale (1.230 €): 0

Vereinfachte Beispielrechnung – individuelle Effekte (Progression, andere Abzüge) bleiben unberücksichtigt.

  • Pendlerpauschale: 0,30 €/km (1.–20. km), ab dem 21. km 0,38 €/km (Entfernungskilometer, einfache Strecke).
  • Unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Bus, Fahrrad, zu Fuß.
  • ÖPNV-Tickets / Bahncard: Tatsächliche Kosten können statt der Pauschale angesetzt werden, wenn günstiger.
  • Homeoffice: Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € jährlich), wenn kein Arbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist.

👉 Praktisch: Mit unserem Pendlerpauschale-Rechner kannst du deine Entfernungspauschale direkt berechnen.

  • PC, Laptop, Handy, Drucker (anteilige berufliche Nutzung angeben).
  • Bürobedarf: Papier, Ordner, Schreibmaterial.
  • Fachliteratur (berufsbezogen, keine allgemeinen Zeitungen/Zeitschriften).
  • Kleidung: nur typische Berufskleidung (z. B. Uniform, Schutzkleidung), nicht Alltagskleidung.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto sofort absetzbar, teurere Gegenstände über mehrere Jahre abschreiben.
  • Fahrten: Kilometersätze oder tatsächliche Ticketkosten.
  • Verpflegungspauschalen: 14 € (Abwesenheit > 8 Std.), 28 € (ganztägig), 14 € (An-/Abreisetag bei mehrtägiger Reise).
  • Übernachtungskosten: tatsächliche Kosten mit Beleg.
⚠️
Achtung: Erstattet der Arbeitgeber Reisekosten, können diese nicht zusätzlich als Werbungskosten angesetzt werden.
  • Fort- und Weiterbildungskosten (Seminare, Lehrgänge, Prüfungsgebühren).
  • Gewerkschafts- oder Berufsverbandsbeiträge.
  • Bewerbungskosten (Fahrtkosten, Porto, Kopien, Bewerbungsfotos).
  • Doppelte Haushaltsführung (Miete am Arbeitsort, Heimfahrten, Verpflegungspauschale).
  • Kontoführungsgebühren pauschal bis 16 € pro Jahr anerkannt.
  • Belege sammeln: Quittungen, Rechnungen, Fahrtenaufstellungen, Seminarunterlagen.
  • Kleinere Posten summieren sich – interessant wird es ab ca. 1.230 € Gesamtkosten.
  • Bei Ehepartnern: Werbungskosten wirken sich in der gemeinsamen Steuererklärung aus.
💡
Steuertipp: Führe über das Jahr eine einfache Liste (z. B. Excel/Notiz-App) mit Datum, Art der Ausgabe und Betrag. So hast du zur Steuererklärung alles griffbereit.
  • Arbeitsweg: Fahrtenaufstellung (Arbeitstage, Entfernungskilometer, Homeoffice-Tage).
  • ÖPNV-/Bahn-Tickets oder Abo-Rechnungen.
  • Belege für Arbeitsmittel (PC, Laptop, Handy, Büromaterial, Fachliteratur).
  • Unterlagen zu Fort- und Weiterbildungen (Rechnungen, Teilnahmebestätigungen, Fahrten).
  • Reisekostenbelege: Fahrten, Hotel, Verpflegungspauschalen-Dokumentation.
  • Nachweise zur doppelten Haushaltsführung (Mietvertrag, Meldebescheinigung, Heimfahrten).
  • Nachweis über Kontoentgelte, wenn mehr als die Pauschale angesetzt werden soll.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung – sie hilft dir, deine Unterlagen strukturiert vorzubereiten.

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