Wichtiger Hinweis:
Dieses Wiki dient der allgemeinen Orientierung.
Es ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.
Für eine persönliche Einschätzung sprich uns jederzeit direkt an.
WIKI: Werbungskosten für Arbeitnehmer
Welche Kosten kannst du als Arbeitnehmer:in steuerlich geltend machen – und wann lohnt sich mehr als die Pauschale von 1.230 €?
Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind.
Jeder Arbeitnehmer hat automatisch eine Pauschale von 1.230 € pro Jahr (ab 2023).
Höhere tatsächliche Kosten können steuermindernd geltend gemacht werden.
Die Werbungskosten-Pauschale von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt.
Du musst dafür keine Belege einreichen.
Lohnend wird es, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten über 1.230 € liegen.
🧮 Mini-Rechner: Lohnt sich mehr als die Pauschale?
Geschätzte Steuerersparnis insgesamt: 0 €
Davon Mehrersparnis gegenüber der Pauschale (1.230 €): 0 €
Vereinfachte Beispielrechnung – individuelle Effekte (Progression, andere Abzüge) bleiben unberücksichtigt.
Pendlerpauschale: 0,30 €/km (1.–20. km), ab dem 21. km 0,38 €/km (Entfernungskilometer, einfache Strecke).
Unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Bus, Fahrrad, zu Fuß.
ÖPNV-Tickets / Bahncard: Tatsächliche Kosten können statt der Pauschale angesetzt werden, wenn günstiger.
Homeoffice: Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € jährlich), wenn kein Arbeitsplatz im Betrieb vorhanden ist.
👉 Praktisch: Mit unserem
Pendlerpauschale-Rechner
kannst du deine Entfernungspauschale direkt berechnen.
Kleinere Posten summieren sich – interessant wird es ab ca. 1.230 € Gesamtkosten.
Bei Ehepartnern: Werbungskosten wirken sich in der gemeinsamen Steuererklärung aus.
💡
Steuertipp:
Führe über das Jahr eine einfache Liste (z. B. Excel/Notiz-App) mit Datum, Art der Ausgabe und Betrag.
So hast du zur Steuererklärung alles griffbereit.