Steuerklassen im Überblick
Steuerklassen im Überblick
Die Lohnsteuerklasse beeinflusst nur die monatliche Nettoauszahlung (Lohnsteuerabzug),
nicht die endgültige Jahressteuer. Für Verheiratete/Lebenspartner gibt es Wahlmöglichkeiten,
die das Netto verteilen (Kombinationen III/V, IV/IV, IV mit Faktor). Singles und Alleinerziehende nutzen
eigene Klassen (I, II). Nebenjobs laufen i. d. R. über Klasse VI.
Auf einen Blick
I Singles • II Alleinerziehende
III/V oder IV/IV • IV mit Faktor
Klasse VI für den Zweit-/Nebenjob
1. Die Steuerklassen
- Klasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete; Standard für Singles.
- Klasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag (Voraussetzungen beachten).
- Klasse III: Verheiratete/Lebenspartner, wenn der/die andere Klasse V wählt (höheres Netto bei deutlichem Einkommensunterschied).
- Klasse IV: Verheiratete/Lebenspartner – beide ähnlich hohes Einkommen (ausgeglichene Verteilung).
- Klasse V: „Gegenstück“ zu III; geringeres Netto (mehr Abzug), sinnvoll bei stark ungleichem Einkommen.
- Klasse VI: Zweit- oder Nebenjob (nicht Minijob) – höchste Abzüge, da keine Freibeträge berücksichtigt werden.
2. Kombinationen für Verheiratete/Lebenspartner
- IV/IV: ähnlich hohe Bruttos → faire Nettoteilung, wenig Nachzahlungen wahrscheinlich.
- III/V: deutlich ungleiche Bruttos → mehr Netto beim höheren Einkommen (III), aber Risiko von Nachzahlungen am Jahresende.
- IV/IV mit Faktor: genauer, verteilt Freibeträge nach Verhältnis (Progression eingerechnet) → meist geringere Nachzahlungen.
Tipp: Bei Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld) kann eine frühzeitige Wahl von III/IV-Faktor das Netto des relevanten Elternteils erhöhen –
aber immer den Gesamtfall prüfen.
3. Wechsel & Freibeträge
- Wechsel der Steuerklasse: bei Eheschließung, Trennung, Einkommensänderung etc. mehrfach pro Jahr möglich (Antrag beim Finanzamt/ELStAM).
- Freibeträge (ELStAM): z. B. Werbungskosten-Pauschale erhöht? Kinderfreibeträge, Pendlerpauschale, Unterhalt – können als jährlicher Freibetrag eingetragen werden.
- Nebenjob: Minijob bis 520 € meist pauschal versteuert (ohne Einfluss auf die Steuerklasse). Ein weiterer regulärer Job → Klasse VI.
4. Lohnersatzleistungen & Progressionsvorbehalt
- Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld u. a. sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt → können die Jahressteuer erhöhen.
- Steuerklasse beeinflusst die Höhe der laufenden Nettoauszahlung, nicht automatisch die endgültige Steuerlast.
- Bei längeren Ersatzleistungen lohnt oft die Simulation (z. B. IV-Faktor vs. III/V).
5. Praxis-Checkliste
- Einkommen ähnlich? → IV/IV oder IV mit Faktor.
- Einkommen sehr unterschiedlich? → III/V, aber Nachzahlungsrisiko beachten.
- Geplantes Elterngeld/Krankengeld? → Netto des relevanten Elternteils frühzeitig optimieren (Fristen beachten).
- Zweitjob? → meist VI (Minijob getrennt betrachten).
- Freibetrag eintragen, wenn hohe Werbungskosten/Belastungen anstehen → mehr monatliches Netto, ggf. weniger Erstattung.
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung. Regeln und Werte können sich ändern; Details in Tarif-/Arbeitsvertrag und aktuellen
Verwaltungsanweisungen beachten.
Steuerklassen – schnelle Orientierung
- I: Single
- II: Alleinerziehend (mit Entlastungsbetrag)
- IV/IV: Einkommen ähnlich hoch
- IV/IV mit Faktor: sehr ähnlich → weniger Nachzahlungen
- III/V: deutlicher Unterschied (⚠️ bei Elterngeld Klasse V prüfen)
- VI: Zweit-/Nebenjob (kein Minijob)
Hinweis: Dies ist nur eine Orientierung – individuelle Faktoren (Kirchensteuer, Freibeträge, Abzüge, Ersatzleistungen) können das Ergebnis ändern.
