Steuerfachwirt · Materialien & Klausuren
Kompakt gesammelt: Altklausuren, Übungsfälle, Klausurtraining, FAQ und Tools – übersichtlich und schnell erreichbar.
📊 Bilanzierung & Bewertung & KLR
Rewe · HGB · Ansatz/ BewertungFolien, Übungsfälle und komprimierte Merkblätter zur schnellen Wiederholung.
💶 Investition & Finanzierung
Kapitalwert · Annuität · SteuernBeispiele mit Rechenschemata inkl. Steuerwirkung (vereinfacht), Klausurtypiken.
⚖️ Steuerrecht kompakt
ESt · KSt · GewSt · UStShort Notes zu Kernnormen, Rechenwege, Checklisten für typische Klausurfragen.
📚 30 Steuerfachwirt-Übungsfälle
Kompakte, klausurnahe Fälle aus ESt, USt, GewSt, KSt, AO und ErbSt/BewG – jeweils mit Kurzlösung und Merksatz.
🧾 ESt 1 – Übergang von EÜR zum Bestandsvergleich
Sachverhalt: Ein Handwerksbetrieb ermittelt seinen Gewinn bisher nach § 4 Abs. 3 EStG und wechselt nun zum Bestandsvergleich.
Fragen: Welche Übergangsposten sind zu berücksichtigen? Wie entsteht der Übergangsgewinn?
Lösung: Typisch zu prüfen sind Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und andere Posten, die bei der EÜR noch nicht gewinnwirksam waren. Diese sind im Übergang zu korrigieren.
Merksatz: Beim Systemwechsel nie nur den laufenden Gewinn ansehen – die Musik spielt in der Übergangsrechnung.
🧾 ESt 2 – 10-Tage-Regel bei USt-Zahlung
Sachverhalt: Die Umsatzsteuer für Dezember wird im Januar per Lastschrift eingezogen.
Fragen: Gehört die Zahlung noch ins alte Jahr?
Lösung: Bei regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben ist die 10-Tage-Regel des § 11 EStG zu prüfen. Liegen die Voraussetzungen vor, gehört die Zahlung noch ins Vorjahr.
Merksatz: Dezember-USt im Januar ist ein Prüfungs-Klassiker.
🧾 ESt 3 – Verkauf eines betrieblichen Lkw
Sachverhalt: Ein zum Betriebsvermögen gehörender Lkw wird verkauft.
Fragen: Wie wirkt sich der Verkauf auf den Gewinn aus?
Lösung: Veräußerungserlös und Restbuchwert sind gegenüberzustellen. Der Unterschiedsbetrag ist gewinnwirksam.
Merksatz: Beim Verkauf von Anlagevermögen immer an den Restbuchwert denken.
🧾 ESt 4 – Gemischt genutztes Tablet
Sachverhalt: Ein Tablet wird zu 80 % betrieblich und zu 20 % privat genutzt.
Fragen: In welchem Umfang sind Anschaffungskosten bzw. Betriebsausgaben abziehbar?
Lösung: Maßgeblich ist die betriebliche Veranlassung. Der Privatanteil ist auszuscheiden.
Merksatz: Gemischt genutzt heißt fast immer: sauber aufteilen.
🏠 ESt 5 – Verkauf eines Grundstücks im Privatvermögen
Sachverhalt: Ein langjährig gehaltenes Grundstück wird verkauft.
Fragen: Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor?
Lösung: Es ist vor allem die 10-Jahres-Frist des § 23 EStG zu prüfen. Bei Fristablauf bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei.
Merksatz: Bei Privatgrundstücken entscheidet oft nur die Zeitachse.
👵 ESt 6 – Unterhaltsleistungen an die Mutter
Sachverhalt: Ein Steuerpflichtiger unterstützt seine Mutter finanziell.
Fragen: Ist ein Abzug nach § 33a EStG möglich? Welche Einkünfte der Mutter sind anzurechnen?
Lösung: Eigene Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person sind zu ermitteln und mit dem Höchstbetrag abzugleichen.
Merksatz: § 33a-Fälle gewinnt man über saubere Einkünfte-/Bezüge-Ermittlung.
🎓 ESt 7 – Ausbildungskosten der Tochter
Sachverhalt: Eine Tochter absolviert Ausbildung und Studium, hat Fahrtkosten und weitere Aufwendungen.
Fragen: Welche Werbungskosten liegen vor? Welche Rolle spielt die Erstausbildung?
Lösung: Zu prüfen sind insbesondere Fahrtkosten, Studienkosten und der Zusammenhang mit einem Ausbildungsdienstverhältnis.
Merksatz: Bei Ausbildungskosten immer fragen: Werbungskosten oder Sonderausgaben?
👨👧 ESt 8 – Kindergeld vs. Kinderfreibetrag
Sachverhalt: Für ein volljähriges Kind in Ausbildung ist zu prüfen, welche Entlastung günstiger ist.
Fragen: Wie erfolgt die Berücksichtigung des Kindes? Was ist mit auswärtiger Unterbringung?
Lösung: Das Kind ist nach den Voraussetzungen des § 32 EStG zu prüfen; daneben können Freibeträge und Sonderbedarf für auswärtige Unterbringung relevant sein.
Merksatz: Familienfälle immer zuerst über § 32 EStG strukturieren.
💶 ESt 9 – Private Kapitalerträge
Sachverhalt: Eine Steuerpflichtige erzielt Zinsen und einen Gewinn aus dem Verkauf von Aktien.
Fragen: Welche Einkunftsart liegt vor? Wie wirkt der Sparer-Pauschbetrag?
Lösung: Es liegen regelmäßig Einkünfte aus Kapitalvermögen vor; Veräußerungsgewinn, Pauschbetrag und einbehaltene KapESt sind zu prüfen.
Merksatz: Bei Kapitalvermögen immer vier Schritte: Einordnung, Gewinn, Pauschbetrag, Anrechnung.
🏛️ ESt 10 – Veräußerung einer freiberuflichen Praxis
Sachverhalt: Ein Architekturbüro wird veräußert; einzelne Wirtschaftsgüter werden ins Privatvermögen übernommen.
Fragen: Wie wird der Veräußerungsgewinn ermittelt? Welche Rolle spielen Entnahmen und Übergangsgewinn?
Lösung: Veräußerungserlös, Veräußerungskosten, Buchwerte und nicht mitveräußerte Wirtschaftsgüter sind getrennt zu behandeln.
Merksatz: Praxisverkauf heißt fast immer: Verkauf + Entnahme + Übergangsgewinn.
🍗 USt 11 – Innergemeinschaftlicher Erwerb von Lebensmitteln
Sachverhalt: Ein Gastronom bezieht Waren aus Österreich unter Verwendung seiner deutschen USt-IdNr.
Fragen: Liegt ein ig Erwerb vor? Wo ist der Ort? Wie hoch ist die Steuer?
Lösung: Der Erwerb ist im Bestimmungsland zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist das Entgelt einschließlich Nebenkosten; je nach Ware kann der ermäßigte Steuersatz gelten.
Merksatz: ig Erwerb = Ende der Beförderung entscheidet.
🔺 USt 12 – Reihengeschäft / Dreiecksgeschäft
Sachverhalt: Drei Unternehmer in drei EU-Staaten schließen Umsatzgeschäfte über denselben Gegenstand; die Ware geht direkt vom ersten an den letzten.
Fragen: Welche Lieferung ist bewegte Lieferung? Liegt ein Dreiecksgeschäft vor?
Lösung: Zunächst ist die bewegte Lieferung zuzuordnen. Anschließend sind die Voraussetzungen des Dreiecksgeschäfts zu prüfen.
Merksatz: Reihengeschäft ist ein Zuordnungsfall, nicht zuerst ein Rechenfall.
🛏️ USt 13 – Zimmerüberlassung an Saisonkräfte
Sachverhalt: Arbeitnehmern werden Zimmer gegen Lohnabzug überlassen.
Fragen: Liegt eine steuerfreie Vermietung vor? Welcher Steuersatz gilt?
Lösung: Zu prüfen ist eine sonstige Leistung / Vermietungsleistung; bei kurzfristiger Beherbergung greift die Steuerbefreiung nicht, regelmäßig gilt der ermäßigte Steuersatz.
Merksatz: Unterkunft ist nicht automatisch steuerfrei.
🍽️ USt 14 – Lieferung oder sonstige Leistung beim Catering
Sachverhalt: Einmal werden Speisen nur abgeholt, einmal mit Geschirr, Warmhaltebehältern und Personal ausgeliefert.
Fragen: Wann liegt eine Lieferung vor, wann eine sonstige Leistung?
Lösung: Ohne prägende Serviceelemente liegt regelmäßig eine Lieferung vor; mit umfassendem Service überwiegt der Dienstleistungscharakter.
Merksatz: Beim Buffet entscheidet nicht das Essen, sondern der Service.
🎵 USt 15 – Reverse Charge bei ausländischer Musikgruppe
Sachverhalt: Eine österreichische Musikgruppe tritt in Deutschland auf und erhält Gage vom deutschen Unternehmer.
Fragen: Wer schuldet die Steuer?
Lösung: Zu prüfen ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG.
Merksatz: Bei ausländischen Dienstleistern immer § 13b mitdenken.
🎟️ USt 16 – Einzweckgutschein vs. Mehrzweckgutschein
Sachverhalt: Ein Essensgutschein gilt nur für Restaurantverzehr; ein anderer Gutschein kann flexibel eingesetzt werden.
Fragen: Wann entsteht die Steuer?
Lösung: Beim Einzweckgutschein entsteht die Steuer bereits bei Ausgabe, beim Mehrzweckgutschein erst bei Einlösung.
Merksatz: Gutschein-Fälle sind heute fast immer Einzweck oder Mehrzweck.
🏢 USt 17 – Vermietung eines Gebäudes mit Option
Sachverhalt: Ein Vermieter überlässt einzelne Etagen an Arzt, Versicherungsmakler, Schönheitschirurgen und Steuerberater.
Fragen: Für welche Flächen kann optiert werden? Wie wirkt sich das auf den Vorsteuerabzug aus?
Lösung: Bei jeder Fläche ist gesondert zu prüfen, ob steuerfreie oder steuerpflichtige Ausgangsumsätze des Mieters vorliegen und ob § 9 UStG eröffnet ist.
Merksatz: Bei Gebäuden nie pauschal optieren – immer flächenbezogen denken.
🔁 USt 18 – Vorsteuerberichtigung nach Nutzungsänderung (§ 15a UStG)
Sachverhalt: Eine ursprünglich an einen Arzt vermietete Fläche wird später an einen Schönheitschirurgen überlassen.
Fragen: Liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?
Lösung: Es ist zu prüfen, ob sich die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug geändert haben und ob der Berichtigungszeitraum noch läuft.
Merksatz: § 15a UStG ist fast immer ein Zeitachsen-Thema.
🧱 USt 19 – Werkleistung des ausländischen Landschaftsgärtners
Sachverhalt: Ein niederländischer Unternehmer erstellt Außenanlagen an einem deutschen Objekt.
Fragen: Wo ist der Leistungsort? Wer schuldet die Steuer? Wie hoch ist der Vorsteuerabzug?
Lösung: Grundstücksbezogene Leistungen haben einen besonderen Leistungsort; zusätzlich ist die Reverse-Charge-Systematik zu prüfen.
Merksatz: Grundstück + ausländischer Unternehmer = § 3a Abs. 3 und § 13b prüfen.
🚗 USt 20 – Verkauf, Entnahme und Privatnutzung von Pkw
Sachverhalt: Ein Pkw wird verkauft, ein anderer entnommen, neue Fahrzeuge werden angeschafft und privat genutzt.
Fragen: Was ist steuerbar? Wie ist die Privatnutzung in der UStVA zu erfassen?
Lösung: Verkauf und Entnahme sind getrennt zu prüfen; für die Privatnutzung kann die 1-%-Regelung umsatzsteuerlich relevant sein.
Merksatz: USt folgt bei der Privatnutzung oft der ESt – aber nicht blind.
🏭 GewSt 21 – Teilbetriebsverkauf und Ausgangsgewinn
Sachverhalt: Eine OHG verkauft einen Teilbetrieb.
Fragen: Gehört der Gewinn vollständig in den Gewerbeertrag?
Lösung: Zu prüfen ist insbesondere, ob der Gewinn nach § 7 GewStG in den Gewerbeertrag einfließt oder herauszurechnen ist.
Merksatz: Der Gewinn laut ESt-Recht ist bei der GewSt nur der Startpunkt.
🏢 GewSt 22 – Beteiligungserträge und Kürzung
Sachverhalt: Eine Personengesellschaft hält eine Beteiligung an einer GmbH und erhält Ausschüttungen.
Fragen: Ist eine Kürzung vorzunehmen?
Lösung: Entscheidend sind Beteiligungshöhe und die Voraussetzungen der Kürzungsvorschriften.
Merksatz: Beteiligungsertrag heißt bei GewSt fast automatisch: Kürzung prüfen.
🏠 GewSt 23 – Pachtzahlungen und Hinzurechnung
Sachverhalt: Für die Nutzung eines Grundstücks werden Pacht und Instandhaltungskosten übernommen.
Fragen: Sind Finanzierungsanteile hinzuzurechnen?
Lösung: Zu prüfen sind die Hinzurechnungstatbestände des § 8 GewStG und die Zuordnung der einzelnen Entgelte.
Merksatz: GewSt ist oft ein Sortierthema: Was wird hinzugerechnet, was nicht?
🚜 GewSt 24 – Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter
Sachverhalt: Ein Unternehmen least bewegliche Anlagegüter.
Fragen: In welchem Umfang kommt eine Hinzurechnung in Betracht?
Lösung: Es sind die Finanzierungsanteile zu ermitteln und die Freibetragsregelung zu beachten.
Merksatz: Leasing ist in GewSt-Klausuren fast nie neutral.
📉 GewSt 25 – Verlustvortrag / Fehlbetrag
Sachverhalt: Es besteht ein vortragsfähiger Fehlbetrag aus dem Vorjahr.
Fragen: In welchem Umfang ist er abziehbar? Welche Besonderheiten gelten bei Gesellschafterwechsel?
Lösung: Zu prüfen sind die Voraussetzungen des § 10a GewStG und die Unternehmeridentität.
Merksatz: Fehlbetrag und Gesellschafterwechsel sind eine klassische Falle.
🏢 KSt 26 – Beteiligungsertrag nach § 8b KStG
Sachverhalt: Eine GmbH erhält eine Dividende aus einer Beteiligung.
Fragen: Wie wirkt sich § 8b KStG aus?
Lösung: Beteiligungserträge sind grundsätzlich außerbilanziell zu korrigieren; die 5-%-Nichtabziehbarkeit ist mitzudenken.
Merksatz: Dividende bei GmbH? Reflex: § 8b KStG.
🎁 KSt 27 – vGA durch Geschenk an nahe Angehörige
Sachverhalt: Eine GmbH überträgt ein Wirtschaftsgut unentgeltlich an die Tochter des Gesellschafters.
Fragen: Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?
Lösung: Maßgeblich ist, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden Dritten denselben Vorteil eingeräumt hätte.
Merksatz: Vorteil an nahestehende Person ist der vGA-Klassiker überhaupt.
🏠 KSt 28 – vGA / verdeckte Einlage bei verbilligter Vermietung
Sachverhalt: Eine Wohnung im Gesellschaftsvermögen wird an den Gesellschafter oder dessen Ehefrau verbilligt überlassen.
Fragen: Liegt vGA, verdeckte Einlage oder beides vor?
Lösung: Es ist die Differenz zwischen ortsüblicher Miete und tatsächlicher Zahlung zu würdigen; gesellschaftliche Veranlassung steht im Mittelpunkt.
Merksatz: Bei Gesellschaftermiete immer beide Richtungen prüfen: vGA und verdeckte Einlage.
📦 KSt 29 – Vorratsbewertung / unzulässige Bewertungsmethode
Sachverhalt: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden erstmals nach einer bestimmten Methode bewertet.
Fragen: Ist die Methode steuerlich zulässig? Welche Auswirkung hat das auf den Gewinn?
Lösung: Bewertungsmethode und mögliche Auflösung stiller Reserven bzw. Gewinnkorrekturen sind zu prüfen.
Merksatz: Bewertung ist oft kein Bilanz-, sondern ein KSt-Korrekturfall.
📈 KSt 30 – Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer GmbH
Sachverhalt: Ausgehend vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss sind Beteiligungserträge, nicht abziehbare Aufwendungen, vGA und verdeckte Einlage zu würdigen.
Fragen: Wie wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt?
Lösung: Ausgangspunkt ist der Handelsbilanzgewinn; anschließend folgen außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen.
Merksatz: KSt-Klausuren leben von der Reihenfolge: Jahresüberschuss – Korrekturen – zvE.
📬 AO 31 – Zuständiges Finanzamt bei Ehegatten mit mehreren Betrieben
Sachverhalt: Ehegatten erzielen verschiedene Einkünfte in unterschiedlichen Bezirken; später verlegt ein Ehegatte seinen Betrieb.
Fragen: Welches Finanzamt ist für ESt-, USt- und GewSt-Erklärungen zuständig?
Lösung: Örtliche Zuständigkeit, Sonderzuständigkeiten und gesonderte Feststellungen sind systematisch zu trennen.
Merksatz: AO-Zuständigkeitsfälle sind reine Strukturfälle.
📨 AO 32 – Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigte
Sachverhalt: Ein Bescheid an eine Empfangsbevollmächtigte wird irrtümlich bei der Nachbarin eingeworfen und später weitergegeben.
Fragen: Wann wurde der Bescheid wirksam bekanntgegeben?
Lösung: Zu prüfen sind Bekanntgabefiktion, Wirksamkeit und Heilung eines Bekanntgabemangels.
Merksatz: Nicht jede Postzustellung ist schon wirksame Bekanntgabe.
⏰ AO 33 – Einspruchsfrist berechnen
Sachverhalt: Nach Bekanntgabe eines Bescheids wird Einspruch erst einige Wochen später eingelegt.
Fragen: Ist der Einspruch fristgerecht?
Lösung: Bekanntgabetag, Fristbeginn, Fristdauer und Fristende sind sauber zu berechnen.
Merksatz: In AO-Klausuren kostet Fristenchaos viele Punkte.
🛠️ AO 34 – Änderung nach § 173 AO bei neuen Tatsachen
Sachverhalt: Nach Erlass eines Feststellungsbescheids werden vergessene Mieteinnahmen und Maklerkosten bekannt.
Fragen: Ist eine Änderung möglich, obwohl grobes Verschulden vorliegt?
Lösung: Zu prüfen sind steuererhöhende und steuermindernde neue Tatsachen sowie ihr unmittelbarer Zusammenhang.
Merksatz: § 173 AO ist oft ein Doppelfall: hoch und runter zugleich.
🏠 ErbSt 35 – Grundstücksbewertung im Ertragswertverfahren
Sachverhalt: Ein gemischt genutztes Grundstück wird verschenkt; Bodenrichtwert, Mieten und Restnutzungsdauer sind gegeben.
Fragen: Wie wird der Grundbesitzwert ermittelt?
Lösung: Bodenwert und Gebäudeertragswert sind getrennt zu ermitteln; anschließend ist zu prüfen, ob ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen wurde.
Merksatz: ErbSt-Grundstücksfälle sind fast immer Schemafälle.
🏢 ErbSt 36 – § 13d ErbStG bei vermieteten Wohnflächen
Sachverhalt: Ein Objekt enthält gewerbliche und zu Wohnzwecken vermietete Einheiten.
Fragen: Für welche Flächen kommt die sachliche Steuerbefreiung in Betracht?
Lösung: Begünstigte Wohnflächen sind abzugrenzen; der prozentuale Abschlag ist objektbezogen zu berechnen.
Merksatz: § 13d gibt es nicht fürs ganze Haus, sondern nur für den begünstigten Teil.
💳 ErbSt 37 – Schuldübernahme und Erwerbsnebenkosten
Sachverhalt: Der Beschenkte übernimmt eine Hypothek und trägt Notar- sowie Gutachterkosten.
Fragen: Was mindert den steuerpflichtigen Erwerb?
Lösung: Gegenleistungen und Erwerbsnebenkosten sind gesondert zu prüfen; Beschränkungen nach § 10 Abs. 6 ErbStG sind zu beachten.
Merksatz: Bei Grundstücksschenkungen ist nicht jeder Euro voll abzugsfähig.
🏭 ErbSt 38 – Betriebsvermögensverschonung
Sachverhalt: Ein Einzelunternehmen wird unentgeltlich auf den Sohn übertragen; es liegt begünstigtes Vermögen vor.
Fragen: Wie wirkt die 85-%-Verschonung? Was passiert mit dem Abzugsbetrag?
Lösung: Zunächst ist die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 1 ErbStG, dann der Abzugsbetrag nach Abs. 2 zu prüfen.
Merksatz: Betriebsvermögensfälle sind reine Schemata – und genau deshalb punktbar.
🚗 ErbSt 39 – Oldtimer als weitere Schenkung
Sachverhalt: Neben dem Betrieb wird noch ein Oldtimer verschenkt.
Fragen: Wie ist der Wert anzusetzen? Gibt es eine sachliche Steuerbefreiung?
Lösung: Maßgeblich ist grundsätzlich der gemeine Wert; anschließend sind persönliche Freibeträge einzubeziehen.
Merksatz: Zusatzschenkungen können den Freibetrag schnell aufbrauchen.
👨👦 ErbSt 40 – Festzusetzende Schenkungsteuer beim Kind
Sachverhalt: Ein Kind erhält begünstigtes Betriebsvermögen und weitere Vermögensgegenstände.
Fragen: Wie wird die festzusetzende Schenkungsteuer ermittelt?
Lösung: Auszugehen ist vom steuerpflichtigen Erwerb nach Abzug von Befreiungen und Freibeträgen; anschließend folgt die Steuer nach Steuerklasse I.
Merksatz: Am Ende jeder ErbSt-Klausur steht dieselbe Frage: Was ist nach allen Abzügen wirklich noch steuerpflichtig?
📚 Altklausuren & Lösungen
Dieser Bereich wird nach und nach mit echten Altklausuren und Lösungshinweisen ergänzt. Aktuell liegt der Fokus auf den Übungsfällen und dem Klausurtraining.
🎲 Steuerfachwirt Klausurtrainer
Zufällige Übungsaufgaben aus Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Abgabenordnung.
📚 Klassische Steuerfachwirt-Fälle
Typische Prüfungssachverhalte aus Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Einkommensteuer und Erbschaftsteuer – kompakt als Übungsfälle mit Lösung.
🏢 Umsatzsteuer – Immobilienvermittlung
Sachverhalt
Ein Immobilienmakler vermittelt den Verkauf eines Geschäftshauses. Die Provision beträgt 3,5 % des Kaufpreises. Der Kaufpreis beträgt 1.500.000 €.
Fragen
- Welche Leistungsart liegt vor?
- Wo befindet sich der Leistungsort?
- Wie hoch ist die Umsatzsteuer?
Lösung
Provision 1.500.000 € × 3,5 % = 52.500 € Umsatzsteuer 19 % = 9.975 €
Merksatz
Maklerleistungen sind sonstige Leistungen und grundsätzlich steuerpflichtig.
🏠 Umsatzsteuer – Vorsteuerberichtigung (§15a UStG)
Sachverhalt
Ein Unternehmer errichtet ein Gebäude für steuerpflichtige Vermietungsumsätze und zieht Vorsteuer aus Herstellungskosten von 20.000 €.
Einige Jahre später wird ein Gebäudeteil privat genutzt.
Fragen
- Liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?
- Muss eine Vorsteuerberichtigung erfolgen?
Lösung
Bei Gebäuden gilt ein Berichtigungszeitraum von 10 Jahren. Ändert sich die Nutzung, ist eine anteilige Vorsteuerkorrektur vorzunehmen.
Merksatz
§15a UStG greift immer bei Nutzungsänderungen von Investitionsgütern.
📬 Abgabenordnung – Einspruch gegen Steuerbescheid
Sachverhalt
Ein Steuerpflichtiger erhält einen Einkommensteuerbescheid und legt innerhalb eines Monats Einspruch ein.
Fragen
- Ist der Einspruch zulässig?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Lösung
- Statthaftigkeit
- Form
- Frist
- Beschwer
Merksatz
AO-Klausuren beginnen fast immer mit der Prüfung der Zulässigkeit.
⚖️ Abgabenordnung – Grundlagen- und Folgebescheid
Sachverhalt
Ein Einkommensteuerbescheid berücksichtigt Einkünfte aus einer gesonderten und einheitlichen Feststellung.
Fragen
- Kann der Steuerpflichtige den Grundlagenbescheid im Einspruch gegen den Folgebescheid angreifen?
Lösung
Der Grundlagenbescheid entfaltet Bindungswirkung für den Folgebescheid. Einwendungen müssen grundsätzlich gegen den Grundlagenbescheid gerichtet werden.
Merksatz
Grundlagenbescheid zuerst angreifen – sonst wird der Folgebescheid bindend.
🏠 Erbschaftsteuer – Grundstück und Nießbrauch
Sachverhalt
Ein Grundstück wird auf die Tochter übertragen. Die Mutter behält sich ein lebenslanges Nießbrauchrecht vor.
Fragen
- Wie wird der Grundstückswert ermittelt?
- Wie wirkt sich der Nießbrauch aus?
Lösung
- Grundbesitzwert nach BewG
- Kapitalwert des Nießbrauchs abziehen
- Freibetrag berücksichtigen
Merksatz
Nießbrauch mindert die Bereicherung des Erwerbers.
🧠 Aufgabensammlung & Klausurtraining
Prüfungsnahe Übungsfälle aus Rechnungswesen, Jahresabschlussanalyse und Gesellschaftsrecht – kompakt aufbereitet mit Lösungshinweisen, Merksätzen und typischen Klausuransätzen.
🏢 Grundstück & Gebäude
Rechnungswesen · AfA · HerstellungskostenFall zur bilanziellen Behandlung von Grund und Boden, Halle, Wohnanteil, AfA und Privatnutzung.
🏠 Arbeitszimmer
Betriebsvermögen · Entnahme · stille ReservenPrüfungsnaher Fall zur Entnahme eines häuslichen Arbeitszimmers mit AfA und Gewinnwirkung.
📈 Beteiligungen
Beteiligungen · Veräußerung · SteuerkorrekturÜbung zu Gewinnausschüttung, Beteiligungsveräußerung, Notarkosten und steuerlicher Behandlung.
🏭 Unfertige Arbeiten
Bewertung · Herstellungskosten · ForderungenFall zu unfertigen Arbeiten, Reklamation, Bewertung und bilanzieller Erfassung von Kundenaufträgen.
⚖️ Rückstellungen & Rechtsstreit
Rückstellung · Forderung · ProzesskostenKlassischer Prüfungsfall zu Schadensersatz, Rückstellungen und bilanzieller Behandlung eines Rechtsstreits.
📊 Herstellungskosten & Analyse
JAA · HK-Untergrenze · bilanzanalytisches EKKurzfall zu Herstellungskosten nach HGB/StR sowie zur Aussagekraft des bilanzanalytischen Eigenkapitals.
Tipp: Die Fälle sind bewusst knapp formuliert – wie in der Klausur zählt vor allem die saubere Struktur, die richtige Normenlogik und die klare Gewinnwirkung.
📝 Ausgewählte Übungsaufgaben
🏢 Aufgabe: Grundstück, Halle und Wohnanteil
Ein Unternehmer errichtet auf einem Grundstück eine Betriebshalle. Später wird ein Anbau hergestellt. Ein Teil des Anbaus wird privat zu Wohnzwecken genutzt. Zu beurteilen sind Grund und Boden, Herstellungskosten, AfA, Privatnutzung und ggf. Mieterträge.
Fragen:
- Wie sind Grund und Boden sowie Gebäude bilanziell einzuordnen?
- Wie ist der privat genutzte Wohnanteil zu behandeln?
- Wie wirken sich Abrisskosten und Herstellungskosten auf den Bilanzansatz aus?
- Wie ist die Abschreibung vorzunehmen?
- Welche Gewinnwirkungen ergeben sich?
✅ Lösung: Grundstück, Halle und Wohnanteil
Kernaussagen:
- Grund und Boden ist nicht abnutzbar und gesondert vom Gebäude auszuweisen.
- Die betrieblich genutzte Halle gehört zum notwendigen Betriebsvermögen.
- Der privat genutzte Wohnanteil ist gesondert zu würdigen und gehört nicht in vollem Umfang zum Betriebsvermögen.
- Herstellungskosten des betrieblichen Teils aktivieren; AfA nur auf den abnutzbaren Gebäudeteil.
- Privatnutzung bzw. Entnahme und ggf. Mieterträge sind getrennt zu erfassen.
Merksatz: Grund und Boden niemals mit dem Gebäude „in einen Topf werfen“ – erst trennen, dann abschreiben.
🏠 Aufgabe: Arbeitszimmer im Einfamilienhaus
Ein bisher ausschließlich betrieblich genutztes Arbeitszimmer in einem ansonsten privat genutzten Einfamilienhaus wird im Laufe des Jahres nicht mehr betrieblich verwendet. In der Vergangenheit wurden anteilige AfA und laufende Kosten als Betriebsausgaben behandelt.
Fragen:
- Liegt Betriebsvermögen vor?
- Wie ist die Nutzungsänderung bilanziell zu behandeln?
- Welche Rolle spielen Teilwert und stille Reserven?
- Wie wirkt sich die Entnahme auf den Gewinn aus?
✅ Lösung: Arbeitszimmer im Einfamilienhaus
- Das ausschließlich betrieblich genutzte Arbeitszimmer kann notwendiges Betriebsvermögen sein.
- Mit Wegfall der betrieblichen Nutzung liegt grundsätzlich eine Entnahme vor.
- Die Entnahme erfolgt zum Teilwert; dabei sind stille Reserven aufzudecken.
- Zusätzlich ist die laufende AfA bis zum Entnahmezeitpunkt zu berücksichtigen.
Merksatz: Bei der Entnahme zählt nicht der alte Buchwert, sondern der Teilwert – genau da steckt oft die Klausurfalle.
📈 Aufgabe: Beteiligung an einer GmbH
Ein Unternehmer hält Anteile an einer GmbH im Betriebsvermögen. Im laufenden Jahr erhält er eine Gewinnausschüttung. Später veräußert er die Beteiligung ganz oder teilweise. Zusätzlich fallen Notar- bzw. Beratungskosten an.
Fragen:
- Wie sind Ausschüttungen handels- und steuerrechtlich zu behandeln?
- Wie ist die Beteiligung bilanziell einzuordnen?
- Wie wirkt sich die Veräußerung auf den Gewinn aus?
- Welche steuerlichen Korrekturen kommen in Betracht?
✅ Lösung: Beteiligung an einer GmbH
- Beteiligungen im Betriebsvermögen sind grundsätzlich als Finanzanlage auszuweisen.
- Gewinnausschüttungen sind handelsrechtlich Erträge; steuerlich sind Sonderregelungen zu beachten.
- Bei Veräußerung ist der Unterschied zwischen Buchwert und Veräußerungserlös erfolgswirksam.
- Nebenkosten wie Notarkosten können Anschaffungs- bzw. Veräußerungskosten sein.
Merksatz: Bei Beteiligungen immer in drei Schritten denken: Einordnung – laufender Ertrag – Veräußerung.
🏭 Aufgabe: Unfertige Arbeiten bei Kundenaufträgen
Ein Unternehmen fertigt Möbel auf Kundenauftrag. Zum Bilanzstichtag sind einzelne Aufträge noch nicht vollständig abgeschlossen oder noch nicht abgenommen. Bei einem Auftrag bestehen Mängel, die erst im Folgejahr beseitigt werden.
Fragen:
- Wann liegen unfertige Arbeiten vor?
- Mit welchen Herstellungskosten sind sie zu bewerten?
- Welche Rolle spielt die Abnahme durch den Kunden?
- Wie sind Mängelbeseitigungskosten zu behandeln?
✅ Lösung: Unfertige Arbeiten bei Kundenaufträgen
- Bis zur Abnahme durch den Auftraggeber können unfertige Arbeiten vorliegen.
- Bewertet wird mit den Herstellungskosten nach den handelsrechtlichen Grundsätzen.
- Verwaltungs- und Vertriebskosten sind sauber abzugrenzen.
- Mängelbeseitigungskosten des Folgejahres sind nicht automatisch Teil der unfertigen Arbeiten.
Merksatz: Bei Werkverträgen ist die Abnahme oft der entscheidende Wendepunkt für Bilanz und Gewinnrealisierung.
⚖️ Aufgabe: Rechtsstreit mit einem Lieferanten
Gegen einen Lieferanten bestehen Schadensersatzansprüche. Gleichzeitig ist mit Prozess- und Anwaltskosten zu rechnen. Die Erfolgsaussichten sind teilweise offen, der Rechtsstreit ist am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen.
Fragen:
- Darf eine Forderung gegen den Lieferanten angesetzt werden?
- Ist eine Rückstellung für Prozesskosten zu bilden?
- Wie sind bereits erfasste Aufwendungen oder Verbindlichkeiten zu korrigieren?
- Welche Gewinnwirkungen ergeben sich?
✅ Lösung: Rechtsstreit mit einem Lieferanten
- Eine Forderung darf nur angesetzt werden, wenn sie am Bilanzstichtag hinreichend sicher ist.
- Für ungewisse Verbindlichkeiten, insbesondere Prozesskosten, kann eine Rückstellung erforderlich sein.
- Unzutreffende Ertrags- oder Aufwandsbuchungen sind zu korrigieren.
- Die Bewertung der Rückstellung richtet sich nach dem notwendigen Erfüllungsbetrag.
Merksatz: Bei Gerichtsverfahren niemals vorschnell Gewinne buchen – Vorsichtsprinzip zuerst.
📊 Aufgabe: Herstellungskosten und bilanzanalytisches Eigenkapital
Zu beurteilen sind einzelne Kostenbestandteile eines selbst hergestellten Vermögensgegenstandes. Außerdem soll das bilanzielle Eigenkapital für Analysezwecke aufbereitet werden.
Fragen:
- Welche Kosten gehören zwingend in die Herstellungskosten?
- Welche Kosten dürfen einbezogen werden?
- Welche Kosten sind nicht aktivierungsfähig?
- Was versteht man unter bilanzanalytischem Eigenkapital?
✅ Lösung: Herstellungskosten und bilanzanalytisches Eigenkapital
- Zu den Pflichtbestandteilen gehören insbesondere Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkosten.
- Verwaltungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen einbezogen werden.
- Vertriebskosten, Forschungskosten und bestimmte Leerkosten gehören nicht in die Herstellungskosten.
- Das bilanzanalytische Eigenkapital bereinigt das bilanzielle Eigenkapital um Posten mit geringer Aussagekraft.
Merksatz: Für die Klausur immer sauber trennen: Musskosten, Wahlkosten und Verbotskosten.
🧾 Aufgabensammlung Steuerrecht I
Prüfungsnahe Übungsfälle aus Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer – kompakt aufbereitet mit Lösungshinweisen, Merksätzen und typischen Klausuransätzen.
👨👩👧 Familiäre Verhältnisse
ESt · Kinder · Freibeträge · BetreuungskostenTypischer Einkommensteuer-Fall zu Kind, Kinderbetreuungskosten und Entlastungs-/Freibetragslogik.
💶 Private Kapitalerträge
ESt · § 20 EStG · AbgeltungsteuerFall zu Aktienverkauf, Zinsen, Sparer-Pauschbetrag und Anrechnung von Kapitalertragsteuer.
🚚 Tätigkeit & Umzug
ESt · Werbungskosten · Umzug · § 23 EStGPrüfungsfall zu Entfernungspauschale, beruflich veranlasstem Umzug und privatem Veräußerungsgeschäft.
🏛️ Veräußerung Freiberuflerpraxis
ESt · § 16 EStG · ÜbergangsgewinnFall zur Veräußerung eines Architekturbüros mit Entnahme eines Pkw und Tarifbegünstigung.
🏢 Kommanditbeteiligung
ESt · § 15a EStG · SonderbilanzFall zum Verlustanteil eines Kommanditisten mit Kapitalkonto und ausgleichsfähigem Verlust.
🏭 Gewerbesteuer-Fall
GewSt · Hinzurechnung · KürzungÜbungsfall mit Beteiligungen, Mieten, Leasing, Grundstück, Lizenzen und Spenden.
🏢 Körperschaftsteuer GmbH
KSt · vGA · verdeckte Einlage · SoliGmbH-Fall mit Gesellschafter-Geschäftsführer, nahestehender Person, Darlehensverzicht und Ausschüttung.
Tipp: Gerade bei Steuerrecht I lohnt sich ein klarer Dreischritt: Sachverhalt einordnen – Norm anwenden – steuerliche Auswirkung sauber beziffern.
📝 Ausgewählte Übungsaufgaben Steuerrecht I
👨👩👧 Aufgabe: Familiäre Verhältnisse
Eine Steuerpflichtige lebt mit ihrer minderjährigen Tochter zusammen. Für das Kind fallen im Jahr Betreuungskosten an. Zu prüfen ist, welche Beträge sich bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens auswirken.
Fragen:
- Ist das Kind steuerlich zu berücksichtigen?
- Welche Freibeträge kommen in Betracht?
- Wie sind Kinderbetreuungskosten zu behandeln?
✅ Lösung: Familiäre Verhältnisse
- Bei einem minderjährigen Kind ist die steuerliche Berücksichtigung regelmäßig eröffnet.
- Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind zu prüfen.
- Kinderbetreuungskosten sind nur im gesetzlich zulässigen Umfang als Sonderausgaben abziehbar.
Merksatz: Bei Familienfällen immer erst Kind berücksichtigen, dann Freibeträge, dann Sonderausgaben.
💶 Aufgabe: Private Kapitalerträge
Eine Steuerpflichtige erzielt Zinsen sowie einen Gewinn aus der Veräußerung von Aktien. Teilweise wurde bereits Kapitalertragsteuer einbehalten.
Fragen:
- Welche Einkunftsart liegt vor?
- Wie ist der Veräußerungsgewinn zu ermitteln?
- Wie wirkt sich der Sparer-Pauschbetrag aus?
- Wie ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer zu behandeln?
✅ Lösung: Private Kapitalerträge
- Zinsen und Aktienveräußerungen gehören grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
- Der Gewinn ergibt sich aus Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und Veräußerungskosten.
- Der Sparer-Pauschbetrag ist zu berücksichtigen.
- Bereits einbehaltene Kapitalertragsteuer ist im Rahmen der Veranlagung anzurechnen.
Merksatz: Bei Kapitalvermögen immer vier Punkte prüfen: Einkunftsart, Bemessungsgrundlage, Pauschbetrag, Steueranrechnung.
🚚 Aufgabe: Tätigkeit, Umzug und privates Veräußerungsgeschäft
Eine Arbeitnehmerin zieht aus beruflichen Gründen um. Außerdem veräußert sie im selben Jahr privat eine Küche sowie ein früher selbstgenutztes Wohnmobil.
Fragen:
- Welche Werbungskosten sind wegen der Tätigkeit und des Umzugs abziehbar?
- Wie ist die Entfernungspauschale zu ermitteln?
- Liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor?
✅ Lösung: Tätigkeit, Umzug und privates Veräußerungsgeschäft
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind über die Entfernungspauschale zu erfassen.
- Beruflich veranlasste Umzugskosten können Werbungskosten sein.
- Beim Verkauf privat gehaltener Gegenstände ist zu prüfen, ob ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegt und ob Ausnahmen greifen.
Merksatz: Beim Umzug nie nur an Möbelpacker denken – in Klausuren steckt der eigentliche Punkt oft in der beruflichen Veranlassung.
🏛️ Aufgabe: Veräußerung eines Architekturbüros
Ein bisher als Einzelunternehmen geführtes Architekturbüro wird veräußert. Bestimmte Wirtschaftsgüter werden nicht mitverkauft, sondern in das Privatvermögen überführt.
Fragen:
- Wie ist der Veräußerungsgewinn zu ermitteln?
- Wie sind nicht mitveräußerte Wirtschaftsgüter zu behandeln?
- Welche Rolle spielt ein Übergangsgewinn?
- Kommen Freibetrag oder Tarifbegünstigung in Betracht?
✅ Lösung: Veräußerung eines Architekturbüros
- Der Veräußerungsgewinn ergibt sich grundsätzlich aus Veräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten und Buchwert des Betriebsvermögens.
- Entnommene Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu berücksichtigen.
- Ein Übergangsgewinn kann zusätzlich anzusetzen sein.
- Je nach Sachverhalt sind Freibetrag und Tarifbegünstigung zu prüfen.
Merksatz: Bei Praxisveräußerungen immer sauber trennen zwischen Verkauf, Entnahme und Übergangsgewinn.
🏢 Aufgabe: Kommanditbeteiligung
Ein Kommanditist beteiligt sich mit einer Pflichteinlage an einer neu gegründeten KG. Für ihn ergeben sich Verlustanteile aus Handels- und Steuerbilanz sowie Werte aus einer Sonderbilanz.
Fragen:
- Welche Einkünfte sind grundsätzlich zu erfassen?
- Wie wirkt sich § 15a EStG aus?
- Welche Rolle spielen Kapitalkonto und Sonderbilanz?
✅ Lösung: Kommanditbeteiligung
- Der Verlustanteil ist um außerbilanzielle Korrekturen zu bereinigen.
- Danach ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Verlust nach § 15a EStG ausgleichsfähig ist.
- Entscheidend ist insbesondere die Entwicklung des Kapitalkontos.
- Der Verlust aus der Sonderbilanz ist gesondert mitzudenken.
Merksatz: Bei § 15a EStG nie direkt den Verlust übernehmen – erst Kapitalkonto sauber aufrollen.
🏭 Aufgabe: Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen und Kürzungen
Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn eines Einzelunternehmens. Zusätzlich liegen Sachverhalte zu Beteiligungserträgen, Mieten, Leasing, Lizenzgebühren, Grundstücksnutzung und Spenden vor.
Fragen:
- Wie wird der Gewerbeertrag aus dem Gewinn abgeleitet?
- Welche Hinzurechnungen sind vorzunehmen?
- Welche Kürzungen kommen in Betracht?
- Wie wirkt sich der Freibetrag aus?
✅ Lösung: Gewerbesteuer mit Hinzurechnungen und Kürzungen
- Ausgangspunkt ist der nach steuerlichen Vorschriften ermittelte Gewinn.
- Danach sind gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen gesondert zu prüfen.
- Typische Prüfungsfelder sind Finanzierungsanteile in Mieten, Leasing- und Lizenzaufwendungen sowie Grundstückskürzungen.
- Beteiligungserträge sind nur unter den jeweiligen Voraussetzungen korrekt zu kürzen oder hinzuzurechnen.
Merksatz: GewSt ist meist kein Rechenthema, sondern ein Sortierthema: Was bleibt drin, was wird hinzugerechnet, was gekürzt?
🏢 Aufgabe: Körperschaftsteuer einer GmbH
Eine GmbH mit Alleingesellschafter-Geschäftsführer weist im Jahresabschluss verschiedene Besonderheiten auf: überhöhte Vergütung, Verkauf an eine nahestehende Person, Beteiligungserträge, Darlehensverzicht und Ordnungsgeld.
Fragen:
- Wie ist das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln?
- Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?
- Liegt eine verdeckte Einlage vor?
- Wie sind KSt und Soli zu berechnen?
- Wie hoch ist die maximal mögliche Barausschüttung?
✅ Lösung: Körperschaftsteuer einer GmbH
- Ausgangspunkt ist der handelsrechtliche Jahresüberschuss, der um steuerliche Korrekturen zu bereinigen ist.
- Überhöhte Geschäftsführerbezüge und Verkäufe an nahestehende Personen können zu vGA führen.
- Ein Darlehensverzicht eines Gesellschafters oder nahen Angehörigen kann eine verdeckte Einlage auslösen.
- Nicht abziehbare Aufwendungen sind außerbilanziell zu korrigieren.
- Für die Ausschüttung ist zusätzlich die handelsrechtliche Ausschüttungslogik maßgeblich.
Merksatz: In der KSt-Klausur fast immer dieselbe Reihenfolge: Jahresüberschuss – Korrekturen – zvE – Steuer – Ausschüttung.
🧠 Klausurtraining Steuerrecht I
💶 Fall 1 – Kapitalerträge (§ 20 EStG)
Sachverhalt
Eine Steuerpflichtige erzielt im Jahr folgende Kapitalerträge:
- Zinsen aus Bankguthaben: 1.200 €
- Verkauf von Aktien: Verkaufspreis 8.000 €, Anschaffungskosten 6.500 €
Fragen
- Welche Einkunftsart liegt vor?
- Wie hoch ist der steuerpflichtige Betrag?
- Wie wirkt sich der Sparer-Pauschbetrag aus?
Lösung
1. Einordnung
Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
2. Berechnung
Veräußerungsgewinn 8.000 – 6.500 = 1.500 € Kapitalerträge gesamt 1.200 + 1.500 = 2.700 € Sparer-Pauschbetrag – 1.000 € steuerpflichtig 1.700 €
Merksatz
Bei Kapitalerträgen immer prüfen: Einkunftsart – Gewinn – Pauschbetrag – Steuer.
🚚 Fall 2 – Werbungskosten und Umzug
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin zieht aus beruflichen Gründen näher an ihre erste Tätigkeitsstätte.
- Entfernung zur Arbeit vorher: 40 km
- nach Umzug: 12 km
- Umzugskosten: 3.000 €
Fragen
- Wie sind die Fahrtkosten steuerlich zu behandeln?
- Sind die Umzugskosten Werbungskosten?
Lösung
1. Fahrtkosten
Entfernungspauschale nach § 9 EStG.
2. Umzugskosten
Bei beruflicher Veranlassung sind Umzugskosten Werbungskosten.
Merksatz
Der entscheidende Punkt beim Umzug ist immer die berufliche Veranlassung.
🏭 Fall 3 – Gewerbesteuer
Sachverhalt
Ein Einzelunternehmer erzielt einen steuerlichen Gewinn von 120.000 €.
Zusätzlich liegen vor:- Mietaufwand für Betriebsräume: 40.000 €
- Lizenzgebühren: 10.000 €
- Spenden: 3.000 €
Fragen
- Wie wird der Gewerbeertrag ermittelt?
- Welche Hinzurechnungen sind zu prüfen?
Lösung
1. Ausgangspunkt
Gewinn laut Einkommensteuerrecht.
2. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen
Bestimmte Finanzierungsanteile von Mieten und Lizenzen sind hinzuzurechnen.
Merksatz
Die Gewerbesteuer lebt von Hinzurechnungen und Kürzungen – der Gewinn ist nur der Startpunkt.
🧾 Aufgabensammlung Steuerrecht II
Prüfungsnahe Übungsfälle aus Umsatzsteuer, Abgabenordnung sowie Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer / Bewertungsgesetz – kompakt aufbereitet mit Lösungshinweisen und Merksätzen.
🏢 USt: Vermietung & Option
USt · Vermietung · Option · VorsteuerFall zur Vermietung eines Gebäudes an verschiedene Nutzer mit Option zur Steuerpflicht und Vorsteuerabzug.
🏠 USt: Nutzungsänderung & Vorsteuerberichtigung
USt · § 15a · Wohnzwecke · AblöseTypischer Klausurfall zu Nutzungsänderung, Vorsteuerberichtigung und Abstands-/Ablösezahlung.
🚗 USt: Fahrzeug aus Italien
USt · ig Erwerb · neues FahrzeugFall zum Fahrzeugkauf aus einem anderen EU-Mitgliedstaat mit Prüfung des innergemeinschaftlichen Erwerbs.
🧻 USt: Kleinunternehmerregelung
USt · § 19 · Option · VergleichPraxisnaher Fall zur Kleinunternehmerregelung, Verzicht auf § 19 UStG und wirtschaftlichem Vergleich.
📬 AO: Einspruch & Verböserung
AO · Einspruch · Bestandskraft · VerböserungFall zur Zulässigkeit des Einspruchs, Verböserung und Änderungsmöglichkeiten nach Bestandskraft.
🛠️ AO: Offenbare Unrichtigkeit
AO · § 129 · § 173a · GrundlagenbescheidPrüfungsfall zu Schreib-/Eingabefehlern, Änderungsnormen und Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden.
🏠 ErbSt: Nachlassbewertung
ErbSt · BewG · Grundstück · BereicherungGroßer ErbSt-Fall mit Grundstück, Kapitalforderungen, Renten, Pkw und Nachlassverbindlichkeiten.
Tipp: Steuerrecht II ist oft weniger „auswendig lernen“ und mehr „systematisch sortieren“ – besonders bei USt, AO und ErbSt.
📝 Ausgewählte Übungsaufgaben Steuerrecht II
🏢 Aufgabe: Vermietung eines Gebäudes mit Option zur Steuerpflicht
Eine GmbH vermietet in einem Gebäude mehrere Etagen an unterschiedliche Nutzer. Zu prüfen sind Unternehmereigenschaft, Leistungsart, Steuerbefreiung, Option zur Steuerpflicht und der mögliche Vorsteuerabzug.
- Liegt eine steuerfreie Vermietungsleistung vor?
- Kann auf die Steuerbefreiung verzichtet werden?
- In welchem Umfang ist Vorsteuerabzug möglich?
✅ Lösung: Vermietung eines Gebäudes mit Option
- Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich steuerfrei.
- Bei Vermietung an andere Unternehmer kann unter Voraussetzungen zur Steuerpflicht optiert werden.
- Der Vorsteuerabzug richtet sich danach, in welchem Umfang steuerpflichtige Ausgangsumsätze vorliegen.
Merksatz: Bei USt-Vermietung immer erst Steuerfreiheit prüfen, dann Option, dann Vorsteuer.
🏠 Aufgabe: Nutzungsänderung und Vorsteuerberichtigung
Ein zunächst für steuerpflichtige Vermietungsumsätze genutztes Stockwerk wird später zu Wohnzwecken überlassen. Außerdem erhält der Vermieter eine Abstands- bzw. Ablösezahlung.
- Liegt eine Änderung der Verhältnisse vor?
- Ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen?
- Wie ist die Abstands-/Ablösezahlung umsatzsteuerlich zu behandeln?
✅ Lösung: Nutzungsänderung und Vorsteuerberichtigung
- Die Nutzung zu Wohnzwecken kann eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse auslösen.
- Bei Immobilien ist der Berichtigungszeitraum besonders wichtig.
- Auch eine Abstands- oder Ablösezahlung ist gesondert auf ihre umsatzsteuerliche Behandlung zu prüfen.
Merksatz: § 15a UStG ist fast immer ein Zeitachsen-Thema: ursprüngliche Nutzung, neue Nutzung, Berichtigungszeitraum.
🚗 Aufgabe: Fahrzeugkauf aus Italien
Eine Privatperson kauft in Italien ein Fahrzeug und lässt es nach Deutschland transportieren. Zu prüfen sind Art und Ort des Umsatzes sowie ein möglicher innergemeinschaftlicher Erwerb.
- Handelt es sich um ein neues Fahrzeug?
- Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor?
- Wann entsteht die Steuer und wer schuldet sie?
✅ Lösung: Fahrzeugkauf aus Italien
- Bei Fahrzeugen ist die Abgrenzung „neu“ oder „gebraucht“ klausurentscheidend.
- Auch Privatpersonen können bei neuen Fahrzeugen einen innergemeinschaftlichen Erwerb verwirklichen.
- Ort, Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft sind anschließend systematisch abzuleiten.
Merksatz: Beim EU-Fahrzeugkauf nie reflexartig auf „Privatkauf = keine USt“ gehen.
🧻 Aufgabe: Kleinunternehmerregelung und Verzicht
Eine neu gegründete GbR erzielt zunächst geringe Umsätze, später aber wegen eines Sondereffekts deutlich höhere Erlöse. Zu beurteilen ist die Kleinunternehmerregelung sowie die wirtschaftlich günstigere Lösung.
- Sind die Voraussetzungen des § 19 UStG erfüllt?
- Ist ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
- Wie wirkt sich der Vorsteuerabzug wirtschaftlich aus?
✅ Lösung: Kleinunternehmerregelung und Verzicht
- Maßgeblich sind die Umsatzgrenzen und die Prognose des laufenden Jahres.
- Ein Verzicht kann sinnvoll sein, wenn hohe Vorsteuerbeträge anfallen.
- Die Entscheidung ist nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich zu würdigen.
Merksatz: § 19 UStG ist keine reine Steuerfrage, sondern oft eine Vorsteuerfrage.
📬 Aufgabe: Einspruch, Frist und Verböserung
Gegen einen Steuerbescheid wird ein Schreiben eingereicht. Später weist das Finanzamt auf eine mögliche Verböserung hin. Zu prüfen sind Zulässigkeit des Einspruchs und weitere Reaktionsmöglichkeiten.
- Liegt ein zulässiger Einspruch vor?
- Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verböserung möglich?
- Wie kann auf eine angekündigte Verböserung reagiert werden?
✅ Lösung: Einspruch, Frist und Verböserung
- Zunächst sind Statthaftigkeit, Form und Frist des Einspruchs zu prüfen.
- Im Einspruchsverfahren kann eine verbösernde Entscheidung in Betracht kommen.
- Wichtig ist dann die Frage, ob der Einspruch zurückgenommen werden sollte.
Merksatz: AO-Fälle gewinnt man oft schon über saubere Fristenkontrolle.
🛠️ Aufgabe: Berichtigung eines bestandskräftigen Bescheids
Nach Eintritt der Bestandskraft werden Fehler im Bescheid oder in den erklärten Daten entdeckt. Zusätzlich kommt ein Grundlagenbescheid ins Spiel.
- Liegt eine offenbare Unrichtigkeit vor?
- Kommt eine Änderung nach anderen AO-Normen in Betracht?
- Welche Wirkung hat ein Grundlagenbescheid auf den Folgebescheid?
✅ Lösung: Berichtigung eines bestandskräftigen Bescheids
- Offenbare Unrichtigkeiten sind von materiellen Rechtsfehlern sauber zu trennen.
- Daneben sind Änderungsnormen wie neue Tatsachen oder spezielle Korrekturvorschriften zu prüfen.
- Grundlagenbescheide können eine Bindungswirkung für den Folgebescheid entfalten.
Merksatz: In der AO nie direkt eine Norm nennen — erst Fehlerart bestimmen, dann Korrekturvorschrift auswählen.
🏠 Aufgabe: Nachlassbewertung und Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs
Zum Nachlass gehören u. a. ein vermietetes Grundstück, Bankguthaben, Forderungen, ein Pkw, Rentenverpflichtungen und Nachlassverbindlichkeiten. Der steuerpflichtige Erwerb ist zu ermitteln.
- Wie sind die einzelnen Vermögensgegenstände zu bewerten?
- Welche Nachlassverbindlichkeiten sind abzugsfähig?
- Wie wird daraus der steuerpflichtige Erwerb berechnet?
✅ Lösung: Nachlassbewertung und Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs
- Zuerst ist der Wert der Bereicherung über die einzelnen Nachlassgegenstände zu ermitteln.
- Dann sind begünstigte oder eingeschränkt anzusetzende Positionen sowie Nachlassverbindlichkeiten zu prüfen.
- Am Ende folgen Freibetrag, Steuerklasse und Steuersatz.
Merksatz: ErbSt-Fälle immer in fester Reihenfolge lösen: bewerten – abziehen – Freibetrag – Steuersatz.
⚖️ Gesetze, Richtlinien & Hilfen
📚 Klassische Klausurfragen & Antworten (BWL)
Was sind kalkulatorische Anderskosten und Zusatzkosten?
Anderskosten: Aufwand vorhanden, aber in anderer Höhe (z. B. kalk. statt bilanzieller AfA).
Zusatzkosten: Kosten ohne Aufwand (z. B. kalk. Unternehmerlohn, kalk. EK-Zinsen).
Vollkostenrechnung vs. Teilkostenrechnung – der Unterschied?
Vollkosten: Fix + variable Kosten komplett auf Kostenträger (Langfrist/Preise).
Teilkosten (DB): nur variable Kosten (Kurzfrist/Sortiment/BEP).
Break-Even: Wie werden xBE und die Zielgewinnmenge berechnet?
DB/Stk: DB = p − v · Break-Even: x_BE = F / DB · Zielgewinnmenge: x_G = (F + G) / DB.
Fixe vs. variable Kosten – typische Beispiele?
- Fix: Miete, Gehälter, AfA, Grundgebühren
- Variabel: Material, Akkordlöhne, umsatzabhängige Frachten
- Sprungfix: zweites Team/Maschine ab Kapazität X
Welche Finanzierungsarten unterscheidet man?
- Außenfinanzierung (EK): Einlagen, Beteiligungen, Kapitalerhöhung
- Außenfinanzierung (FK): Bankkredit, Anleihe, Lieferantenkredit
- Innenfinanzierung: Gewinnthesaurierung, Abschreibungen, Rückstellungen
Merke: Fristenkongruenz (goldene Finanzierungsregel) beachten.
Factoring – was ist das? Echtes vs. unechtes Factoring?
Verkauf von Forderungen an Factor (Liquiditäts-, Delkredere- und Servicefunktion).
- Echt: Ausfallrisiko beim Factor → Forderungen raus, Liqui rauf
- Unecht: Risiko bleibt beim Unternehmen (Rückgriff)
Skonto vs. Lieferantenkredit: Wie bewerte ich den Skontoverzicht?
i_eff ≈ (s/(1−s)) × 360/(Ziel−Skonto). Ist i_eff ≫ KK-Zins ⇒ Skonto ziehen.
Kredit vs. Leasing – worauf kommt es an?
- Kredit: Eigentum beim Unternehmen, Bilanzverlängerung
- Leasing: Raten; Bilanzierung je nach Vertragsart (operate/finance)
- Bewertung: Gesamtkosten, Flexibilität, Sicherheiten, Restwertrisiken, Liquiditätswirkung
Was ist Leasing? Unterschiede Finance vs. Operate Leasing?
- Finance: lang, nicht kündbar; Risiken/Chancen beim Nutzer
- Operate: kurz, kündbar; Risiken beim Geber
Warum Kreditsicherheiten und welche Arten gibt es?
- Personalsicherheiten: Bürgschaft, Garantie, Schuldbeitritt
- Realsicherheiten: Pfand, Grundschuld/Hypothek, Sicherungsübereignung, Eigentumsvorbehalt
Jahresabschlussanalyse – was ist das und wozu dient sie?
Aufbereitung & Auswertung von Bilanz/GuV (ggf. Anhang/Lagebericht) zur Beurteilung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Analyseprozess – Methode und Mittel?
- Aufbereitung: Strukturbilanz/-GuV (Fristigkeiten, Bereinigungen)
- Auswertung: Kennzahlen (Liquidität, Rentabilität, Struktur), Zeit-/Betriebsvergleich
- Beurteilung: Interpretation & Maßnahmen
Welches Ziel verfolgt man mit der JAA – und was interessiert Banken besonders?
Ziele: Liquidität, Ertragskraft, Stabilität/Wirtschaftlichkeit. Banken fokussieren Bonität, Kapitaldienstfähigkeit, Sicherheiten.
Welche Aufwendungen gehören in die Herstellungskosten nach HGB?
Muss: MEK, FEK, SEKF, angemessene MGK/FGK, kalk. AfA. Darf: VwGK, soziale Aufwendungen. Nicht: Vertrieb, Forschung, außerplanmäßige Leerkosten.
Wie erstellt man eine Kapitalflussrechnung (indirekte Methode)?
- JÜ ± nicht zahlungswirksame Positionen (AfA/Zuschr.)
- ± Δ Working Capital (Ford., Vorräte, kurzfr. Verb.)
- ± Cashflows Investition/Finanzierung
Wie sind Anzahlungen von Kunden in der Bilanz auszuweisen?
Als Verbindlichkeiten bis Leistung erbracht (§ 266 Abs. 3 C.3 HGB).
Was ist „bilanzanalytisches Eigenkapital“?
EK bereinigt um nicht greifbare Posten (z. B. Goodwill, Disagio, latente Steuern); stille Reserven/Lasten berücksichtigen → realistischere Substanzkraft.
Wichtige Kennzahlen + Aussage
- Anlagenintensität = AV / Gesamtvermögen
- Eigenkapitalquote = EK / Bilanzsumme
- Liquidität 2. Grades = (Liquide Mittel + Ford.) / kurzfr. Verb.
- Gesamtkapitalrentabilität = (JÜ + Zinsen) / GK
- Eigenkapitalrentabilität = JÜ / EK
- Umsatzrentabilität = JÜ / Umsatz
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