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Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Unternehmen können die in Eingangsrechnungen enthaltene Umsatzsteuer
als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen.
Damit mindert sich die Zahllast an das Finanzamt.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

  • Ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG
  • Leistung für das Unternehmen (betriebliche Veranlassung)
  • Kein Ausschluss (z. B. bestimmte Pkw-Kosten, Bewirtungen über 70 %, Geschenke über 35 €)

Pflichtangaben auf einer Rechnung

  • Name und Anschrift von Aussteller und Empfänger
  • Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
  • Ausstellungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der Lieferung bzw. Art und Umfang der Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag
Beispiel: Ein Unternehmer erhält eine Eingangsrechnung
über 1.000 € netto + 190 € USt.
→ Er darf die 190 € als Vorsteuer abziehen und mit seiner eigenen Umsatzsteuerzahllast verrechnen.

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