§ 15a UStG – Vorsteuerberichtigung
Jahresbetrachtung (linear: 1/5 bzw. 1/10). Mit § 44 UStDV: 1.000 EUR-Grenze, 10-%-Punkte-Schwelle, 6.000 EUR-Timing.
Eingaben
§ 44 Abs. 1: ≤ 1.000 EUR → keine Berichtigung insgesamt
Ab hier beginnt die jährliche Prüfung
Steuerpflichtige/optierte Vermietung in %
Zeilen werden nach „Berechnen“ erzeugt – unten editierbar
Option: Veräußerung / Entnahme (vereinfachte Restberichtigung)
Vereinfachung: Restjahre 100 % bzw. 0 %. Spezialfälle (Organschaft etc.) nicht enthalten.
Unterjähriger Wechsel (Helfer zur Jahresquote)
Ergebnis: -. Diesen Wert im passenden Jahresfeld unten eintragen.
Hinweis: Bei echten unterjährigen Wechseln wird die Jahresquote gewichtet: (Monat-1)/12 * Alt% + (13-Monat)/12 * Neu%.
Regel: Jahresbetrag = Vorsteuer / (5 oder 10). Berichtigung Jahr t = (Nutzung_t − Erstabsicht) * Jahresbetrag / 100. § 44 UStDV: (1) 1.000 EUR gesamt → nie; (2) < 10 %-Punkte → entfällt, außer Betrag > 1.000 EUR; (3) ≤ 6.000 EUR → erst Jahreserklärung (außer Veräußerung/Entnahme).
Ergebnis-Übersicht
Berichtigungszeitraum
-
Jahresbetrag (linear)
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Summe Berichtigungen (Summe)
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Timing-Hinweis (§ 44 Abs. 3)
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Nutzung je Jahr (steuerpflichtig in %)
Wird nach „Berechnen“ generiert.
Berichtigungstabelle
Noch keine Berechnung.
