Übergangsgewinn‑Rechner (EÜR → Bilanz) — Marcus‑Style

Übergangsgewinn‑Rechner EÜR → Bilanz (§ 4 Abs. 1 EStG)

Ermittle schnell und lokal den Übergangsgewinn beim Wechsel von der Einnahmen‑Überschuss‑Rechnung zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Alles offline – Marcus‑Style.

Forderungen & Verbindlichkeiten

Offene Posten, die in der EÜR noch nicht erfasst wurden.

Hinweis: Du kannst immer die linke Spalte für Gewinn‑Erhöhungen ("+") und die rechte für Gegenposten ("−") nutzen. Der Rechner bildet automatisch die Netto‑Wirkung.

Vorräte & unfertige Arbeiten

Bestände, die unter EÜR nicht aktiviert wurden.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Voraus gezahlte/erhaltene Beträge (ARAP/PRAP). Wirkung je Richtung.

Anlagevermögen (AfA‑Differenzen & Ansätze)

Ansatz von AV zum Buchwert, Korrekturen gegenüber EÜR‑AfA.

Umsatzsteuer & Rückstellungen

USt aus offenen Forderungen/Anzahlungen sowie neu zu bildende Rückstellungen.

Sonstige Korrekturen

Alles, was oben nicht passt (mit Hinweis im PDF).

Entnahmen von Wirtschaftsgütern (zum Teilwert)

Berechnung des Entnahmegewinns: Teilwert − Buchwert. Summe fließt in den Übergangsgewinn ein.

Praxis: Bei Entnahme eines Wirtschaftsguts ist der Unterschiedsbetrag zwischen Teilwert (Zeitwert) und Buchwert als Entnahmegewinn zu erfassen (Gewinn ↑). Trage pro Wirtschaftsgut Buchwert und Teilwert ein.
Bezeichnung Buchwert Teilwert Entnahmegewinn Aktion
Summe Entnahmegewinne 0,00
Summe Korrekturposten (ohne Entnahmen)
0,00 €
Summe Entnahmegewinne (Wirtschaftsgüter)
0,00 €
Übergangsgewinn gesamt
0,00 €
Positiver Wert = Gewinn erhöht sich, negativer Wert = Gewinn vermindert sich.
Hinweise & Methodik
  • Der Rechner bildet die Netto‑Wirkung je Block: linke Spalte (Gewinn +) abzüglich rechte Spalte (Gewinn −).
  • Entnahmen‑Tabelle: Je Position wird Teilwert − Buchwert als Entnahmegewinn (mind. 0) gerechnet. Negative Differenzen werden als 0 behandelt.
  • Alle Angaben ohne Gewähr. Für steuerliche Einordnung bitte auf den konkreten Einzelfall achten.