Steuerkalender 2025
Fälligkeiten und Meldetermine – ohne GewährJANUAR
- 10.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlung KSK
- 24.Anmeldung SV-BeiträgeZusammenfassende Meldung 12/2024
- 29.Fälligkeit SV-Beiträge
FEBRUAR
- 10.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlung KSK
- 17.Gewerbesteuer
- 23.Anmeldung SV-Beiträge
- 26.Fälligkeit SV-Beiträge
- 25.Zusammenfassende Meldung 01/2025
MÄRZ
- 10.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlung KSK / Einkommensteuer
- 24.Anmeldung SV-BeiträgeZusammenfassende Meldung 02/2025
- 27.Fälligkeit SV-Beiträge
APRIL
- 10.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer
- 23.Anmeldung SV-Beiträge
- 28.Zusammenfassende Meldung 03/2025
- 27.Fälligkeit SV-Beiträge
MAI
- 12.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlung KSK
- 15.Gewerbesteuer
- 22.Anmeldung SV-Beiträge
- 27.Zusammenfassende Meldung 04/2025
- 27.Fälligkeit SV-Beiträge
JUNI
- 10.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlung KSK / Einkommensteuer
- 23.Anmeldung SV-Beiträge
- 27.Zusammenfassende Meldung 05/2025
- 26.Fälligkeit SV-Beiträge
JULI
- 10.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer
- 24.Anmeldung SV-BeiträgeZusammenfassende Meldung 06/2025
- 29.Fälligkeit SV-Beiträge
AUGUST
- 01.Abgabe ESt-, KSt-, USt-, GewSt-Erklärung
- 11.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlung KSK
- 15.Gewerbesteuer
- 22.Anmeldung SV-BeiträgeZusammenfassende Meldung 07/2025
- 27.Fälligkeit SV-Beiträge
SEPTEMBER
- 12.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer
- 23.Anmeldung SV-BeiträgeZusammenfassende Meldung 08/2025
- 26.Fälligkeit SV-Beiträge
OKTOBER
- 10.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlung KSK
- 24.Anmeldung SV-BeiträgeZusammenfassende Meldung 09/2025
- 28.Fälligkeit SV-Beiträge
NOVEMBER
- 10.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Vorauszahlung KSK
- 17.Gewerbesteuer
- 21.Anmeldung SV-Beiträge
- 25.Zusammenfassende Meldung 10/2025
- 26.Fälligkeit SV-Beiträge
DEZEMBER
- 12.Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer
- 19.Anmeldung SV-Beiträge
- 27.Zusammenfassende Meldung 11/2025
- 23.Fälligkeit SV-Beiträge
Hinweis: Termine wurden sorgfältig zusammengestellt – dennoch ohne Gewähr. Prüfe Fristen auf Wochenenden/Feiertage. Stand: 11/2024.
Bitte beachten Sie! Wird ein Steuertermin nicht eingehalten, erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag.
Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrages.
2 Tage vor Fälligkeit des Zahlungseingangs der Sozialversicherungsbeiträge ist der Beitragsnachweis bis 0.00 Uhr per Datenübermittlung fällig.
Wir haben unter Berücksichtigung der üblichen Büroarbeitstage (Mo.–Fr.) den Vortag mit 24 Uhr als Frist vermerkt.
Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, haben wir den vorherigen Werktag als Fristende eingetragen.
