Steuererklärung für Rentner & Pensionäre – verständlich, entspannt & sicher.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rente steuerlich richtig einzuordnen, teure Fehler zu vermeiden und keine Entlastungen zu verschenken – ohne Fachchinesisch.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine individuelle Beratung – sie gibt Ihnen eine erste Orientierung. Im Einzelfall prüfen wir Ihre persönliche Situation ganz genau.
✉️ Unverbindliche Anfrage senden Typische Fragen ansehenAuf Wunsch arbeiten wir gerne auch mit Ihren Kindern / Bevollmächtigten zusammen.
Renten-Steuer-Quick-Check
Beantworten Sie kurz die folgenden Fragen. Der Quick-Check ersetzt keine individuelle Beratung, gibt Ihnen aber ein erstes Gefühl, ob Handlungsbedarf bestehen könnte.
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Frage 1Erhalten Sie mehrere Renten oder Versorgungsbezüge (z. B. gesetzliche Rente + Betriebsrente + private Rente / Pension)?
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Frage 2Haben Sie zusätzlich Einkommen aus Vermietung, Kapitalanlagen (Zinsen, Dividenden, Fonds) oder einem Nebenjob?
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Frage 3Gab es im letzten Jahr höhere Krankheits- oder Pflegekosten, die Sie selbst bezahlt haben (z. B. Zuzahlungen, Fahrten, Hilfsmittel, Pflegeleistungen)?
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Frage 4Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Renten und sonstigen Einkünfte in der Nähe oder über dem Grundfreibetrag liegen?
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Frage 5Haben Sie ein Schreiben vom Finanzamt erhalten (z. B. „Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung“ oder Rückfragen zur Rente)?
Beantworten Sie jede Frage möglichst ehrlich. Je mehr „Ja“-Antworten, desto eher besteht Steuererklärungspflicht oder die Chance auf eine Steuererstattung.
Der Quick-Check ist nur eine erste Orientierung. Die endgültige Beurteilung treffen wir gemeinsam im Rahmen einer individuellen Beratung.
Typische Steuerthemen im Ruhestand
Rentner & Pensionäre haben andere Fragen als Erwerbstätige. Die wichtigsten Bereiche im Überblick – ohne Fachchinesisch.
Rente
Wie wird meine Rente besteuert?
Entscheidend ist, in welchem Jahr Ihre Rente begonnen hat und um welche Art von Rente es sich handelt (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rente, Rürup/Riester, Pension). Aus dem Rentenbeginnjahr ergibt sich der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente.
- Je nach Jahr ist ein Teil Ihrer Rente steuerfrei („Rentenfreibetrag“).
- Weitere Einkünfte (z. B. Vermietung, Kapitalerträge) werden hinzugerechnet.
- Abzüge wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können steuermindernd wirken.
Pflege
Pflege-Pauschbetrag & Krankheitskosten – was erkennt das Finanzamt an?
Im Alter steigen häufig die Ausgaben für Gesundheit und Pflege. Viele Kosten können steuerlich berücksichtigt werden – aber nur, wenn sie richtig zugeordnet und nachgewiesen werden.
- Pflege-Pauschbetrag für die Pflege naher Angehöriger (je nach Grad der Pflegebedürftigkeit).
- Krankheitskosten (z. B. Zuzahlungen, Hilfsmittel, bestimmte Therapien).
- Aufwendungen für Heimunterbringung oder ambulante Pflege.
Kapital
Sparer-Pauschbetrag, Freistellungsauftrag & Abgeltungsteuer im Alter
Zinsen, Dividenden oder Fondserträge werden meist direkt von der Bank mit Abgeltungsteuer belastet. Im Ruhestand kann es aber sein, dass Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt – dann lohnt sich oft die Angabe in der Steuererklärung.
- Optimale Nutzung des Sparer-Pauschbetrags im Alter.
- Prüfung, ob eine Günstigerprüfung steuerlich vorteilhaft ist.
- Abstimmung von Freistellungsaufträgen innerhalb der Familie.
Immobilie
Eigene Immobilie, Vermietung & Erbschaften
Viele Ruheständler besitzen ein Eigenheim oder vermieten eine Wohnung. Hier stellt sich die Frage: Welche Einnahmen sind zu versteuern – und welche Kosten können abgesetzt werden?
- Vermietung (Mieteinnahmen, Werbungskosten, Abschreibung).
- Teilweise Nutzung durch Kinder/Enkel oder unentgeltliche Überlassung.
- Gestaltung bei geplanter Schenkung oder Erbschaft der Immobilie.
Familie
Finanzielle Unterstützung für Kinder & Enkel – was ist steuerlich sinnvoll?
Viele Großeltern möchten zu Lebzeiten etwas „weitergeben“ – für Studium, Führerschein oder die erste Wohnung. Hier lohnt ein Blick auf Schenkungsteuer-Freibeträge und eine kluge Gestaltung.
- Ausnutzung von Freibeträgen bei Schenkungen.
- Gestaltung von regelmäßigen Unterstützungszahlungen.
- Abstimmung mit später geplanter Vermögensübertragung (Erbe/Schenkung).
Wie wir Sie als Rentner oder Pensionär begleiten
Keine Zettelwirtschaft, keine unnötigen Wege zum Finanzamt. Wir strukturieren Ihre Unterlagen und kümmern uns um die Kommunikation mit dem Finanzamt.
- 1️⃣ Kurze Bestandsaufnahme: Welche Renten / Versorgungsbezüge erhalten Sie? Welche weiteren Einkünfte gibt es?
- 2️⃣ Unterlagen-Check: Wir sagen Ihnen konkret, was wir vom Rentenbescheid bis zu Kontoauszügen benötigen.
- 3️⃣ Erstellung der Steuererklärung: inklusive Prüfung von Freibeträgen, Pauschbeträgen und außergewöhnlichen Belastungen.
- 4️⃣ Bescheid-Prüfung: Wir kontrollieren den Steuerbescheid und legen bei Bedarf fristgerecht Einspruch ein.
Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängen u. a. von der Höhe Ihrer Einkünfte und dem Aufwand ab. Auf Wunsch erhalten Sie vorab eine Orientierung, mit welchen Kosten Sie rechnen können.
Unverbindlich anfragen – für Sie oder Ihre Angehörigen
Sie möchten Ihre Steuersituation im Ruhestand klären oder die Steuerangelegenheiten Ihrer Eltern / eines Angehörigen vertrauensvoll in gute Hände geben? Schreiben Sie uns kurz, wie wir helfen können.
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