Pendlerpauschale (Entfernungspauschale)

Schnelle Abschätzung der absetzbaren Entfernungspauschale – ein Weg, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Sätze: 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km (einfacher Weg).
Hinweis: 4.500 €-Deckel greift grundsätzlich, wenn kein eigener Pkw genutzt wird. Dies ist eine vereinfachte Abschätzung ohne Rechtsverbindlichkeit.