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Was passiert, wenn ich eine Frist versäume?

Was passiert, wenn eine Frist versäumt wird?

Wird eine Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben, hat das Finanzamt verschiedene
Möglichkeiten: Verspätungszuschläge, Zinsen und notfalls
eine Schätzung.

1. Verspätungszuschläge (§ 152 AO)

  • Bei verspäteter Abgabe wird automatisch ein Zuschlag festgesetzt, wenn die Erklärung mehr als
    14 Monate nach Jahresende eingeht (bei Beraterfristen: 19 Monate).
  • Höhe: 0,25 % der festgesetzten Steuer pro angefangenem Monat der Verspätung,
    mindestens 25 € pro Monat.
  • Maximaler Zuschlag: 25.000 €.
  • Ausnahmen: kein Zuschlag, wenn die Steuer Null oder negativ ist oder die Vorauszahlungen alles abdecken.

2. Nachzahlungszinsen (§ 233a AO)

Für Steuernachzahlungen erhebt das Finanzamt Zinsen, wenn seit Ablauf des Jahres
mehr als 15 Monate vergangen sind:

  • 0,15 % pro Monat (= 1,8 % pro Jahr).
  • Berechnung: Steuerbetrag × 0,0015 × Anzahl Monate.

3. Schätzungsbefugnis (§ 162 AO)

Wird die Erklärung trotz Erinnerung nicht abgegeben, darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen
schätzen. Meist fällt die Schätzung ungünstiger aus, um Druck auf die Abgabe auszuüben.

Beispiel

Einkommensteuer 2023 von 8.000 €, Abgabefrist bis 31.08.2024.
Erklärung wird erst im Februar 2025 eingereicht (6 Monate Verspätung).
Verspätungszuschlag: 0,25 % × 8.000 € × 6 Monate = 120 € (mindestens 25 €/Monat).

Praxis-Tipp

Bitte melden Sie sich rechtzeitig, falls Sie merken, dass eine Frist nicht eingehalten werden kann.
Oft ist eine Fristverlängerung möglich. Damit lassen sich Zuschläge und Zinsen vermeiden.