Steuerfallen bei Immobilien
Steuerfallen bei Immobilien
Ob privat oder im Betriebsvermögen: Immobilien bergen steuerliche Tücken. Wer sie kennt, spart viel Geld und Ärger.
Typische Steuerfallen
Praxis-Beispiele
- Fall 1: Eigentümer verkauft nach 8 Jahren eine vermietete Wohnung → voller Gewinn steuerpflichtig.
- Fall 2: Investor kauft mehrere Wohnungen und verkauft nach kurzer Zeit mehr als 3 → gewerblicher Grundstückshandel.
- Fall 3: Unternehmer vermietet eigene Halle an GmbH → Betriebsaufspaltung, Immobilie im Betriebsvermögen.
Checkliste: Vor Immobilienverkauf prüfen
- Liegt die 10-Jahres-Spekulationsfrist bereits hinter mir?
- Habe ich die Immobilie zwischendurch selbst genutzt (mindestens im Jahr des Verkaufs + 2 vorherige Jahre)?
- Gibt es anschaffungsnahe Herstellungskosten in den ersten 3 Jahren, die steuerlich relevant sind?
- Wird durch den Verkauf evtl. ein gewerblicher Grundstückshandel ausgelöst (3-Objekt-Grenze)?
- Handelt es sich um Betriebsvermögen (z. B. wegen Vermietung an eigenes Unternehmen)?
- Sind mögliche Verlustvorträge nutzbar oder gehen sie verloren?
- Wie wirkt sich der Verkauf auf Erbschaft- oder Schenkungssteuer in der Familie aus?
- Sollte die Immobilie besser in eine Gesellschaft (z. B. GmbH oder Holding) eingebracht werden?
💡 Tipp: Vor jedem Verkauf mindestens eine kurze steuerliche Beratung einholen. Oft lassen sich fünf- bis sechsstellige Steuerlasten durch Timing oder Strukturierung vermeiden.
