Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen
Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen
Neben Werbungskosten können Steuerpflichtige auch Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Beide mindern die Steuerlast, unterscheiden sich aber in den Voraussetzungen.
1. Sonderausgaben
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Altersvorsorge: z. B. Rürup-Rente (Basisrente), Riester-Verträge.
- Spenden & Mitgliedsbeiträge: an gemeinnützige Organisationen (Spendenquittung notwendig).
- Kirchensteuer: gezahlte Beträge sind voll abzugsfähig.
- Unterhaltsleistungen: an bedürftige Personen, wenn gesetzlich geschuldet.
2. Außergewöhnliche Belastungen
- Krankheitskosten: Arzt, Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel (nach Nachweis durch Atteste/Rechnungen).
- Pflegekosten: für Angehörige oder bei eigener Pflegebedürftigkeit.
- Bestattungskosten: soweit sie nicht aus dem Nachlass oder durch Versicherungen gedeckt sind.
- Scheidungskosten: nur eingeschränkt (zwingende Prozesskosten).
3. Zumutbare Eigenbelastung
- Außergewöhnliche Belastungen werden nur berücksichtigt, wenn sie die
zumutbare Eigenbelastung übersteigen. - Diese richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.
- Je höher das Einkommen, desto höher auch die Eigenbelastung.
4. Tipps für die Praxis
- Belege gut aufbewahren (Rechnungen, Zahlungsnachweise, ärztliche Atteste).
- Spendenquittungen müssen bestimmte Formvorgaben erfüllen.
- Hohe außergewöhnliche Belastungen → ggf. außerordentliche Steuererleichterung beantragen.
- Steuerberater einbeziehen, wenn größere Beträge im Raum stehen.
Sonderausgaben & Belastungen – schnelle Orientierung
- Sonderausgaben: Vorsorge, Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer
- Außergewöhnliche Belastungen: Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten
- Zumutbare Eigenbelastung: muss überschritten werden
Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Gerade bei außergewöhnlichen Belastungen ist eine Einzelfallprüfung nötig.
