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Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen

Sonderausgaben & außergewöhnliche Belastungen

Neben Werbungskosten können Steuerpflichtige auch Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Beide mindern die Steuerlast, unterscheiden sich aber in den Voraussetzungen.

1. Sonderausgaben

  • Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
  • Altersvorsorge: z. B. Rürup-Rente (Basisrente), Riester-Verträge.
  • Spenden & Mitgliedsbeiträge: an gemeinnützige Organisationen (Spendenquittung notwendig).
  • Kirchensteuer: gezahlte Beträge sind voll abzugsfähig.
  • Unterhaltsleistungen: an bedürftige Personen, wenn gesetzlich geschuldet.

2. Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten: Arzt, Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel (nach Nachweis durch Atteste/Rechnungen).
  • Pflegekosten: für Angehörige oder bei eigener Pflegebedürftigkeit.
  • Bestattungskosten: soweit sie nicht aus dem Nachlass oder durch Versicherungen gedeckt sind.
  • Scheidungskosten: nur eingeschränkt (zwingende Prozesskosten).

3. Zumutbare Eigenbelastung

  • Außergewöhnliche Belastungen werden nur berücksichtigt, wenn sie die
    zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
  • Diese richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl.
  • Je höher das Einkommen, desto höher auch die Eigenbelastung.

4. Tipps für die Praxis

  • Belege gut aufbewahren (Rechnungen, Zahlungsnachweise, ärztliche Atteste).
  • Spendenquittungen müssen bestimmte Formvorgaben erfüllen.
  • Hohe außergewöhnliche Belastungen → ggf. außerordentliche Steuererleichterung beantragen.
  • Steuerberater einbeziehen, wenn größere Beträge im Raum stehen.

Sonderausgaben & Belastungen – schnelle Orientierung

  • Sonderausgaben: Vorsorge, Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer
  • Außergewöhnliche Belastungen: Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten
  • Zumutbare Eigenbelastung: muss überschritten werden

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Gerade bei außergewöhnlichen Belastungen ist eine Einzelfallprüfung nötig.

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