Pendlerpauschale
Pendlerpauschale – schnelle Orientierung
- 0,30 € pro Entfernungskilometer ab dem 1. bis 20. km
- 0,38 € pro Entfernungskilometer ab dem 21. km
- Gilt für Arbeitstage – einfache Strecke Wohnung ↔ Arbeitsstätte
- Unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, Bahn, Fahrrad, zu Fuß)
- Absetzbar als Werbungskosten in der Steuererklärung
Hinweis: Tatsächliche Kosten (z. B. Bahncard, Sprit) sind unerheblich – die Pauschale gilt unabhängig davon.
