Höferolle
📖 Höferolle in der Land- und Forstwirtschaft
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Ein Überblick über Bedeutung, rechtliche Grundlagen und erbrechtliche Besonderheiten.
Definition
Zweck
Rechtliche Grundlage
Praktische Bedeutung
Erbrechtliche Besonderheiten
Die Eintragung in der Höferolle wirkt sich stark auf das Erbrecht aus:
- Anerbensitte: Der Hof geht grundsätzlich an einen einzigen Hoferben über.
- Pflichtteilsrecht: Andere Erben haben nur Anspruch auf eine Abfindung, die sich am Ertragswert (Hofeswert) orientiert – oft deutlich niedriger als der Verkehrswert.
- Bewertung: Für Zwecke der Erbschaftsteuer wird der Hof nach dem Bewertungsgesetz (BewG) bewertet (§§ 158 ff. BewG).
- Steuerliche Begünstigungen: § 13a/13b ErbStG: 85 % Verschonung (Option: 100 %) + gleitender Abzugsbetrag bis 150.000 €.
- Behaltensfristen: Fortführung 5 Jahre (Optionsverschonung: 7 Jahre).
- Fallstricke: Verkauf/Umnutzung, nicht-LuF-Überlassung, Überentnahmen > 150.000 € ⇒ Liquidationswert + (teilweiser) Wegfall der Begünstigung.
Steuerliche Besonderheiten (EStG)
Bei Hofübergaben und erbrechtlichen Regelungen spielen die Vorschriften des Einkommensteuerrechts eine zentrale Rolle:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG): Abgrenzung zu Gewerbebetrieb; umfasst auch Nebenbetriebe, Sondernutzungen und Teilbetriebe. Wichtig: 100-km-Grenze bei Flächenverlagerung.
- Forst als Teilbetrieb: Forstflächen gelten als eigener Teilbetrieb. Sie können im Rahmen von Hofübergaben steuerneutral übertragen oder zurückbehalten werden, ohne stille Reserven aufzudecken.
- Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG): Für kleinere Betriebe möglich; Übergang oder Aufgabe kann Sonderfolgen auslösen.
- § 13 Abs. 5 EStG: Steuerfreie Entnahmen für Wohngebäude (Betriebsleiterwohnung, Altenteilerhaus). Relevanz bei Übergabe mit Wohnrecht.
- Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG): Altenteilsleistungen an Übergeber sind beim Erwerber als Sonderausgaben abziehbar, wenn sie auf echten LuF-Betrieb bezogen sind.
- Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG): Können bei Entnahmen, Schenkungen oder teilentgeltlichen Übertragungen greifen – wichtig bei Pflichtteilsregelungen.
- Tarifermäßigung (§ 32c EStG): Entlastung bei stark schwankenden Gewinnen, insbesondere bei Übergabe oder Betriebsaufgabe.
Checkliste Hofübergabe
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Höferolle prüfen: Ist der Betrieb eingetragen und anerkannt? Grundlage für Sondererbfolge.
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Hoferbe festlegen: Testament, Erbvertrag oder Übergabevertrag?
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Pflichtteilsansprüche: Abfindung bemisst sich am Hofeswert, nicht am Verkehrswert. Weichende Erben einbeziehen.
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Altenteilsleistungen (§ 10 EStG): Versorgung des Übergebers steuerlich abziehbar, wenn echter LuF-Betrieb.
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Wohnrecht (§ 13 Abs. 5 EStG): Steuerfreie Entnahme für Altenteiler-/Betriebsleiterwohnung möglich.
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Forstflächen: Eigener Teilbetrieb – steuerliche Sonderbehandlung beachten.
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Steuerliche Begünstigungen (§ 13a/b ErbStG): 85 % bzw. 100 % Verschonung + Abzugsbetrag bis 150.000 €.
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Behaltensfristen: 5/7 Jahre einhalten. Verkauf/Umnutzung kann Nachbewertung (§ 166 BewG) auslösen.
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Gewinnermittlung (§ 13a EStG): Prüfen, ob Durchschnittssatz oder Regelgewinnermittlung günstiger ist.
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Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG): Bei Entnahmen oder teilentgeltlichen Übertragungen droht Steuerpflicht.
🧭 Schema & Timeline: Hofübertragung (Höferolle)
Schnellüberblick: Hofstatus → Bewertung → Verschonung → Erbrecht → Fristen → Fallstricke
1) Hofstatus (HöfeO)
Eintragung als anerkannter Hof in die Höferolle (Landwirtschaftsgericht). Grundlage für Sondererbfolge (Anerbensitte).
HöfeOHöferolle
2) Bewertung (BewG)
Wirtschaftsteil (§§ 162–166 BewG), Wohnteil/Betriebswohnung (§ 167 BewG) separat.
GrundbesitzwertReingewinn/Mindestwert
3) Erb-/Schenkungsteuer
§§ 13a/13b ErbStG: 85 % Verschonung bzw. 100 % Option + gleitender Abzugsbetrag bis 150.000 €.
§ 13a/13b ErbStGBegünstigt
4) Erbrecht
Hoferbin/Hoferbe festlegen. Abfindungen der übrigen Erben am Hofeswert (Pflichtteil abgeschwächt).
AnerbensittePflichtteil
5) Behaltensfristen
Fortführung 5 Jahre (Option: 7 Jahre), Lohnsummenregel meist irrelevant (≤ 5 MA).
§ 13a Abs. 3/6 ErbStG
6) Fallstricke
Verkauf/Umnutzung, Überlassung zu nicht-LuF-Zwecken, Überentnahmen > 150.000 € ⇒ Liquidationswert (§ 166 BewG) + (teilweiser) Wegfall der Begünstigung.
Nachbewertung§§ 162/166 BewG
Hofstatus prüfen
Höferolle & Anerkennung
Landwirtschaftsgericht
Bewertung
Wirtschaftsteil (BewG), Wohnteil separat
Reingewinn/Mindestwert
Verschonung wählen
85 % / 100 % (Option)
+ Abzugsbetrag bis 150 k
Erbrecht regeln
Hoferbe festlegen, Abfindungen
Hofeswert ≠ Verkehrswert
Fristen einhalten
5/7 Jahre, keine schädliche Nutzung
Reinvest-Fenster 6 Monate
Wirtschaftsteil Steuerwert: 1.100.000 € – Wohnteil 100.000 € (nicht begünstigt).
- Verschonung 85 % ⇒ 935.000 €
- Gleitender Abzugsbetrag bis 150.000 €
- Ergebnis: regelmäßig ~0 € steuerpflichtig (ohne schädliche Verwendung)
